Sicherheitsbeauftragte, Bestellpflicht

Sicherheitsbeauftragte: Bestellpflicht ab 50 Beschäftigten seit Mai

23.06.2026 - 21:44:06 | boerse-global.de

Neue Regelung entlastet Betriebe unter 50 Mitarbeitern, Asbest-Echtzeittest patentiert und Brandschutz-Vorlage vorgestellt.

Bundestag lockert Pflicht für Sicherheitsbeauftragte ab Mai 2026
Sicherheitsbeauftragte - Ein Arbeiter in Schutzanzug und Atemschutzmaske bei der Asbestsanierung, mit digitaler Anzeige zur Asbestdetektion im Hintergrund. 23.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 29. Mai 2026 müssen Betriebe erst ab 50 Beschäftigten zwingend einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Zuvor lag die Grenze bei 20 Mitarbeitern.

Für Unternehmen mit 20 bis 49 Beschäftigten gilt die Pflicht nur noch bei besonderen Gefährdungen. Die Neuregelung im Sozialgesetzbuch VII soll kleine und mittlere Betriebe entlasten, ohne den Arbeitsschutz bei spezifischen Risiken zu vernachlässigen.

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Echtzeit-Detektion statt Laboranalyse

Das Fraunhofer-Institut für Bauphysik hat ein optisches Verfahren patentiert, das Asbestfasern in Echtzeit nachweist. Die Methode nutzt den sogenannten Pleochroismus – eine besondere Lichtbrechungseigenschaft der Fasern. Das könnte die bisher zeitaufwendigen Laboranalysen deutlich beschleunigen.

Gleichzeitig arbeiten die Forscher an Verfahren, um belasteten Bauschutt zu reduzieren. Mittels elektrodynamischer Fragmentierung lässt sich die Menge des zu deponierenden Materials auf ein Drittel senken. Ein Beispiel für den Umfang solcher Aufgaben: Der Rückbau der Hochstraße in Ludwigshafen produziert rund 300.000 Tonnen asbestbelasteten Beton – verteilt auf fünf Jahre.

Großbrand offenbart Risiken

Nach einem Großbrand in Schweich am 5. Juni 2026 zeigt sich die Bedeutung präziser Asbestanalytik. Da das Gebäude vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurde, gilt die gesetzliche Vermutung, dass asbesthaltige Baustoffe verbaut waren. Anwohner sorgten sich um mögliche Fasern in Brandrückständen.

Der Eigentümer hat bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben und die fachgerechte Entsorgung eingeleitet. Der Abtransport des Schutts ist für kommenden Monat geplant. Als Brandursache ermittelten die Behörden fahrlässigen Umgang mit Kraftstoff. Eine Person wurde schwer verletzt.

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Sachkunde wird zum Schlüsselfaktor

Für Sanierungsarbeiten bleibt die Qualifizierung nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zentral. Die TÜV Rheinland Akademie bietet spezifische Lehrgänge an – etwa nach Anlage 3 der TRGS 519 für umfangreiche Arbeiten oder nach Anlage 4c für geringere Risiken. Die Sachkundenachweise gelten sechs Jahre und müssen durch Fortbildungen verlängert werden.

Auch im Bereich Schädlingsbekämpfung gibt es neue Fristen: Der Bundesrat hat die Übergangsfrist für den Sachkundenachweis zur Verwendung von Rodentiziden bis zum 28. Juli 2030 verlängert. Branchenexperten raten zur frühzeitigen Qualifizierung, denn eine neue TRGS 541 ist in Vorbereitung – mit voraussichtlich höheren Anforderungen.

Ab Juli 2026 treten zudem neue wasserrechtliche Einstufungen des Umweltbundesamtes in Kraft. Mehrere Allgemeinverfügungen regeln dann die Wassergefährdungsklassen für Stoffe wie Mangan oder Fettsäuren neu. Das betrifft die Lagerung und Handhabung in Industriebetrieben direkt.

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