Bundeshaushalt 2027: Kabinett beschließt Eckpunkte für milliardenschwere Reform
30.04.2026 - 16:17:43 | boerse-global.de
April die Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2027 verabschiedet. Der Entwurf sieht Gesamtausgaben von rund 543 Milliarden Euro im Kernhaushalt vor und markiert eine grundlegende Neuausrichtung der Finanz- und Steuerpolitik. Im Zentrum stehen massive Mehrausgaben für die Verteidigung, Steuerentlastungen für Gering- und Mittelverdiener – und ein erbitterter Streit über die Zukunft der Reichensteuer und des Soli.
Steuerreform: Entlastung für die Mitte, höhere Lasten für Spitzenverdiener
Die geplante Einkommensteuerreform ist der politische Zankapfel der Koalition. Die SPD will Steuerzahler mit monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 2.500 und 3.000 Euro entlasten – durch einen höheren Grundfreibetrag und eine Anhebung der Eingangsschwelle für den Spitzensteuersatz.
Überraschend signalisieren CDU und CSU Verhandlungsbereitschaft bei höheren Steuern für die Reichsten – unter Bedingungen. Kanzler Friedrich Merz und CSU-Chef Markus Söder schlagen vor, den Reichensteuersatz von 45 auf 47,5 Prozent anzuheben. Betroffen wären Ledige mit Jahreseinkommen über 210.000 Euro oder 277.000 Euro – je nach Modell.
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Doch die Union knüpft ihre Zustimmung an klare Gegenleistungen: die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags und eine deutliche Verschiebung der 42-Prozent-Steuerzone. Aktuell greift der Spitzensteuersatz ab rund 70.000 Euro Jahreseinkommen. Die Opposition fordert eine Anhebung auf 85.000 Euro – eine spürbare Entlastung für den breiten Mittelstand. Die SPD lehnt die Soli-Streichung bislang ab: Der Wegfall würde jährlich rund 13 Milliarden Euro kosten.
Haushaltslücke von 110 Milliarden – neue Abgaben geplant
Der Haushaltsrahmen 2027 zeigt eine angespannte Finanzlage. Die Neuverschuldung im Kernhaushalt soll bei 110,8 Milliarden Euro liegen. Um die Lücke zu schließen, plant Finanzminister Klingbeil mehrere neue Abgaben und den Abbau bestehender Steuervergünstigungen.
Besonders umstritten: der „Handwerkerbonus“. Der Bundesrechnungshof empfiehlt seine Streichung. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks warnt dagegen: Fällt der Steueranreiz mit maximal 1.200 Euro Ersparnis pro Jahr weg, drohe eine Rückkehr zur Schwarzarbeit.
Zur Einnahmesteigerung setzt die Regierung auf neue Verbrauchsteuern:
- Plastik- und Zuckerabgabe – soll 450 Millionen Euro jährlich für die gesetzliche Krankenversicherung bringen
- Höhere Steuern auf Alkohol und Tabak
- Neue Besteuerungsregeln für Kryptowährungen
- Gleichzeitig explodieren die Verteidigungsausgaben: Der Entwurf sieht rund 106 Milliarden Euro für die Bundeswehr vor – ein Plus von 28 Prozent. Bis 2030 könnten die Militärausgaben auf 180 Milliarden Euro steigen, um die NATO-Vorgaben zu erfüllen.
Digitale Pflichten für Unternehmen: E-Rechnung und EU-AI-Act
Die Finanzverwaltung treibt die digitale Buchhaltung voran. Branchendaten vom April 2026 zeigen: Viele kleine und mittlere Unternehmen sind noch nicht bereit für die Pflicht zur E-Rechnung. Zwar müssen Firmen bereits elektronische Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zur Ausstellung strukturierter Digitalrechnungen im B2B-Bereich gilt ab Ende 2026 für Unternehmen mit über 800.000 Euro Umsatz. Ab 2028 sind Papier- und PDF-Rechnungen im Geschäftsverkehr weitgehend verboten.
Während die E-Rechnungspflicht bereits erste Fristen setzt, treten am 2. August 2026 auch die meisten Regelungen der EU-KI-Verordnung in Kraft. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Leitfaden, welche Anforderungen der AI Act an Risikodokumentation und Kennzeichnung stellt, um rechtlich abgesichert zu sein. Umsetzungsleitfaden zum EU AI Act kostenlos herunterladen
Weitere wichtige Fristen und Änderungen:
- Künstliche Intelligenz: Die meisten Regelungen des EU-AI-Acts treten am 2. August 2026 in Kraft
- Gewerbesteuer: Ab 2027 soll der Mindesthebesatz von 200 auf 280 Prozent steigen – um Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuergebiete zu verhindern
- Erbschaftsteuer: Ein neues Wahlrecht für die Abschreibung geerbter Immobilien wird 2026 eingeführt
Der Bundesfinanzhof hat zudem klargestellt: E-Mails können als Handelsbriefe gelten und unterliegen dann der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht. Unternehmen haben aber ein „Erstqualifikationsrecht“ – sie dürfen selbst dokumentieren, welche digitalen Kommunikationen steuerlich relevant sind.
Mittelstand in der Krise: Erben wird zum Politikum
Die Steuerdebatte steht vor dem Hintergrund einer demografischen Zeitenwende im deutschen Mittelstand. Über über 50 Prozent der Inhaber mittelständischer Unternehmen – rund zwei Millionen Menschen – sind älter als 55 Jahre. Das rückt die Erbschaftsteuer in den Fokus.
Die SPD schlägt vor, den Freibetrag für Betriebsvermögen von 26 Millionen auf 5 Millionen Euro zu senken – bei gleichzeitiger Stundungsmöglichkeit über bis zu 20 Jahre. Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich bald über die Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Ausnahmen für Betriebsvermögen entscheiden. 2024 erreichten die Erbschaft- und Schenkungsteuereinnahmen mit über 13 Milliarden Euro einen Rekordwert – das entspricht allerdings nur 0,23 Prozent des deutschen BIP.
Ausblick: Steuerschätzung entscheidet über Spielraum
Die nächste entscheidende Etappe: Vom 5. bis 7. Mai 2026 tagt der Arbeitskreis Steuerschätzung in Stralsund. Seine Prognosen werden maßgeblich sein für die Verfeinerung des Haushaltsentwurfs 2027 und den tatsächlichen Spielraum für die geplanten Steuersenkungen.
Für Steuerzahler und Immobilieneigentümer laufen derweil wichtige Fristen: Die Möglichkeit, Angaben zur Grundsteuer für das Vorjahr zu ändern, endete am 30. April 2026. Die Steuersaison 2026 für das Jahr 2025 startete am 28. April – das digitale Portal MyMinfin kommt mit weniger Eingabecodes aus, da mehrere Kleinsteuervergünstigungen gestrichen wurden.
Die wirtschaftlichen Rahmendaten sind gemischt: Das BIP wuchs im ersten Quartal 2026 um 0,3 Prozent zum Vorquartal. Die Importpreise lagen im März 2,3 Prozent über dem Vorjahr. Die Inflation für das Gesamtjahr 2026 soll aber deutlich unter den Krisenniveaus von 2022 bleiben.
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