Bundeshaushalt, Kabinett

Bundeshaushalt 2027: Kabinett beschließt umfassende Steuerreform

30.04.2026 - 16:29:04 | boerse-global.de

Die Bundesregierung plant für 2027 höhere Schulden und neue Steuern. Eine Einkommensteuerreform soll die Mitte entlasten, Spitzenverdiener stärker belasten.

Bundeshaushalt 2027: Kabinett beschließt umfassende Steuerreform - Foto: über boerse-global.de
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Die Bundesregierung hat einen weitreichenden Haushaltsentwurf für 2027 vorgelegt – mit höheren Steuern und Entlastungen für die Mitte. Der Plan reagiert auf eine angespannte Wirtschaftslage: Die Inflation kletterte im April auf 2,9 Prozent, das Bruttoinlandsprodukt legte im ersten Quartal nur um 0,3 Prozent zu. Vor diesem Hintergrund brachte das Kabinett am 29. April die finanzpolitischen Weichen für die kommenden Jahre auf den Weg.

Rekord-Schulden und steigende Verteidigungsausgaben

Der Etat für 2027 sieht ein Kernvolumen von 543,3 Milliarden Euro vor – ein Plus von knapp 19 Milliarden gegenüber 2026. Doch die Rechnung hat eine Kehrseite: Die Zinslast explodiert. Prognosen zufolge steigen die Zinszahlungen von 30 Milliarden Euro im laufenden Jahr auf 78,7 Milliarden Euro bis 2030. Um die Lücke zu schließen, sind 2027 neue Schulden von 110,8 Milliarden Euro eingeplant – und für 2028 könnten es sogar 135 Milliarden werden.

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Die Verteidigungsausgaben steigen auf 105,8 Milliarden Euro, das entspricht 3,1 Prozent der Wirtschaftsleistung – deutlich über dem NATO-Ziel von zwei Prozent. Bis 2030 soll der Wehretat auf 180 Milliarden Euro wachsen. Hinzu kommen Sondervermögen: 58,2 Milliarden für die Infrastruktur und 27,5 Milliarden für die Bundeswehr.

Um eine Finanzierungslücke von 34 Milliarden Euro zu stopfen, plant die Regierung neue Abgaben. Dazu gehören höhere Steuern auf Alkohol, Tabak und Kryptowährungen sowie eine Plastik- und Zuckersteuer. Letztere soll ab 2028 rund 450 Millionen Euro jährlich für die Krankenkassen einbringen. Geprüft wird zudem die Abschaffung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen – aktuell sind hier bis zu 1.200 Euro Ersparnis pro Jahr möglich.

Steuerreform: Entlastung für die Mitte, höhere Lasten für Spitzenverdiener

Zum 1. Januar 2027 soll eine Einkommensteuerreform in Kraft treten. Sie zielt auf Bürger mit einem Bruttoeinkommen zwischen 2.500 und 3.000 Euro monatlich. Geplant ist, den Grundfreibetrag um 1.000 Euro auf 13.348 Euro anzuheben. Auch die Grenze für den Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll steigen – von 70.000 auf 85.000 Euro Jahreseinkommen.

Doch die Entlastung hat ihren Preis: Die sogenannte Reichensteuer könnte von 45 auf 47,5 Prozent klettern. Betroffen wären Einkommen über 210.000 Euro – in anderen Modellen ab 277.000 Euro. Inklusive Solidaritätszuschlag läge die Belastung dann bei über 50 Prozent, ein Niveau, das seit den frühen 2000er Jahren nicht mehr erreicht wurde.

Die SPD lehnt eine komplette Abschaffung des Soli strikt ab – der Wegfall würde 13 Milliarden Euro kosten. Die Bdabatte ist eröffnet, denn die Abgabenlast in Deutschland erreichte 2025 mit 49,3 Prozent bereits den zweithöchsten Wert in der EU.

Pflicht zur E-Rechnung: Viele Unternehmen nicht bereit

Parallel zu den Steuerplänen treibt die Regierung die Digitalisierung der Wirtschaft voran. Seit Januar 2025 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Ab Januar 2027 gilt die Pflicht zur Ausstellung für Firmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz, ab 2028 für alle.

Eine Umfrage vom April 2026 zeigt: 54 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen sind nicht vorbereitet. Viele arbeiten noch mit Excel oder Word. Dabei reichen einfache PDFs nicht aus – gefordert sind strukturierte Datensätze nach dem EN-16931-Standard. Experten versprechen Einsparungen von bis zu 70 Prozent der Verwaltungszeit, doch die nötigen Investitionen in Cloud-ERP-Systeme und GoBD-konforme Archivierung sind erheblich.

Der Bundesfinanzhof hat zudem klargestellt: Bestimmte E-Mails gelten als Handels- oder Geschäftsbriefe und unterliegen der Aufbewahrungspflicht. Entscheidend ist der Inhalt – Unternehmen dürfen selbst einstufen, welche Nachrichten relevant sind, müssen das aber dokumentieren.

Konjunktur im Frühjahr 2026: Licht und Schatten

Die Wirtschaft zeigt erste Erholungstendenzen, bleibt aber fragil. Das Wachstum von 0,3 Prozent im ersten Quartal ist ein schwacher Trost angesichts steigender Importpreise (plus 2,3 Prozent im März) und einer Inflation von 2,9 Prozent.

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Seit Jahresbeginn gelten zudem neue Regelungen: Die Pendlerpauschale beträgt 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer, die Minijob-Grenze stieg auf 603 Euro monatlich. Auch die Sachbezugswerte wurden aktualisiert.

Im Immobiliensektor sorgt ein BFH-Urteil für Klarheit bei der Bewertung von Grundstücken in der Land- und Forstwirtschaft. Und eine Neuregelung erlaubt Erben und Beschenkten künftig die Wahl zwischen fiktiven und tatsächlichen Anschaffungskosten als Basis für die Abschreibung bei Erstvermietung.

Ausblick: Steuerschätzung entscheidet über Spielräume

Vom 5. bis 7. Mai tagt in Stralsund die Arbeitsgruppe Steuerschätzung – ihre 170. Sitzung. Die Prognosen werden zeigen, ob die geplanten Entlastungen finanzierbar sind oder ob weitere Kürzungen nötig werden.

Die politische Debatte um den Haushalt 2027 ist noch nicht abgeschlossen. Besonders die Erbschaftsteuer steht im Fokus: Rund zwei Millionen Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen sind über 55 Jahre alt. Die Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer erreichten 2025 mit über 13 Milliarden Euro einen Rekord. Diskutiert wird eine Anhebung der Freibeträge auf bis zu fünf Millionen Euro, um Betriebsübergänge zu erleichtern.

International setzt Deutschland auf Steuertransparenz: Am 26. März beschloss der Bundestag die Ausweitung des Multilateralen Instruments auf 62 weitere Doppelbesteuerungsabkommen – darunter mit den USA, China und Indien. Der Kampf gegen Steuervermeidung bleibt auf der Agenda.

Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Koalition den Spagat zwischen Entlastung, Investitionen und Schuldenbremse meistert. Klar ist: Für Unternehmen und Bürger stehen tiefgreifende Veränderungen an.

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