Betriebsrat in der Krise: Mitbestimmung bei Notfällen und Eilfällen
17.06.2026 - 02:40:00 | boerse-global.de
Doch wann darf der Chef ohne Zustimmung handeln? Die Rechtslage ist komplex.
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Notfall oder Eilfall? Der entscheidende Unterschied
Ein echter Notfall liegt vor, wenn höhere Gewalt oder plötzliche Gefahren sofortiges Handeln erzwingen. Dann darf die Geschäftsleitung vorläufige Anordnungen treffen – ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats. Das dient der Abwendung unmittelbarer Schäden für Betrieb oder Belegschaft.
Anders der Eilfall: Hier bleibt Zeit für eine ordnungsgemäße Einbindung der Arbeitnehmervertreter. Die Mitbestimmungsrechte sind uneingeschränkt zu beachten. Wer sie umgeht, riskiert die Rechtswirksamkeit betrieblicher Maßnahmen.
Experten raten, die Mitbestimmung als festen Bestandteil einer unternehmerischen Resilienz-Strategie zu begreifen.
Thermo Fisher: Treffen verboten, Standort in Gefahr
In Bremen eskaliert der Streit beim Technologiekonzern Thermo Fisher. Die Geschäftsleitung untersagte ein geplantes Treffen zwischen Betriebsrat und politischen Vertretern. Hintergrund: Die Produktion von Massenspektrometern soll nach Brünn verlagert werden. Rund 100 der 520 Arbeitsplätze am Bremer Standort sind betroffen.
Trotz hoher Gewinne im vergangenen Jahr fürchten die Arbeitnehmervertreter eine langfristige Schließung.
DHL Leipzig: Verdeckter Stellenabbau?
Auch am DHL Hub in Leipzig gibt es Konflikte. Die Gewerkschaft DPVKOM und Teile der Belegschaft werfen dem Unternehmen einen verdeckten Stellenabbau vor. Seit Anfang 2024 sollen rund 1.000 Stellen weggefallen sein.
DHL spricht dagegen von natürlicher Fluktuation und sinkenden Sendungsmengen. Der Betriebsrat bewertet die Situation als strukturierten Abbauprozess.
Siempelkamp streicht jedes dritte Stellen in Krefeld
Im Maschinenbau kündigte die Siempelkamp Maschinen- und Anlagenbau GmbH an, rund 127 Stellen in Krefeld zu streichen – etwa ein Drittel der dortigen Belegschaft. Grund: Flaute am Weltmarkt und Wettbewerbsdruck.
Vorsorge ist alles: Rahmen-Betriebsvereinbarungen
Um im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben, gewinnen Rahmen-Betriebsvereinbarungen nach § 88 BetrVG an Bedeutung. Sie fungieren als vorbereitete Regelwerke für Krisenszenarien und können Teil der Resilienzplanung nach dem KRITIS-Dachgesetz sein.
Statt unter Zeitdruck neue Verhandlungen zu führen, greifen Unternehmen auf vordefinierte Prozesse zurück.
Commerzbank: Betriebsrat kündigt Widerstand an
Bei der Commerzbank signalisierte der Betriebsrat Mitte Juni Widerstand gegen eine mögliche Übernahme durch Unicredit. Die Arbeitnehmervertreter warnen: Bestehende Personalvereinbarungen würden bei einer Fusion hinfällig. Sie kündigten an, geplante Synergieeffekte durch die Einstellung jeglicher konstruktiven Zusammenarbeit zu erschweren.
Volkswagen: Vorstand sieht Existenzgefahr
Die angespannte Lage spiegelt sich auch bei Volkswagen wider. Laut Medienberichten bewertet eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder die aktuelle Situation des Konzerns als existenzgefährdend und fordert einen radikalen Strategiewechsel.
Hellweg und BayWa melden Insolvenz
Im Einzelhandel belasten Insolvenzen die Branche. Die Baumarktketten Hellweg und BayWa Bau- und Gartenmärkte meldeten Mitte Juni Insolvenz in Eigenverwaltung an. Rund 4.200 Mitarbeiter sind betroffen.
Wenn betriebsbedingte Kündigungen drohen, müssen Arbeitnehmervertreter vorbereitet sein. Dieser kostenlose Ratgeber hilft Ihnen dabei, bei Sozialplan-Verhandlungen das Beste für die Belegschaft herauszuholen. Gratis-Ratgeber für gerechte Sozialpläne sichern
EU-Plan „EU Inc.“: Umgehung der Mitbestimmung?
Zusätzliche regulatorische Dynamik kommt von europäischer Ebene. Ein im März 2026 vorgelegter Verordnungsentwurf für eine neue digitale Gesellschaftsform namens „EU Inc.“ sorgt für Kritik. Die Hans-Böckler-Stiftung warnt: Die Form könnte genutzt werden, um die paritätische Mitbestimmung in Aufsichtsräten zu umgehen. Eine Einführung ist für 2027 geplant.
Für Ende Juni ist zudem ein fachlicher Austausch zur Personalanpassung in der Krise angekündigt. Themen: betriebsbedingte Kündigungen, Massenentlassungsanzeigen und der Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten.
