Anwaltsgeheimnis, Bundesgericht

Anwaltsgeheimnis: Bundesgericht erlaubt Zugriff auf Anwalt-Geräte

23.06.2026 - 18:23:43 | boerse-global.de

Schweizer Höchstgericht erlaubt Auswertung von Anwalts-Datenträgern bei eigenem Tatverdacht. EuGH und VfGH urteilen parallel zu Datenzugriff.

Bundesgericht stärkt Zugriff auf Anwaltsgeräte bei Tatverdacht
Anwaltsgeheimnis - Ein hölzerner Richterhammer liegt auf juristischen Dokumenten, im Hintergrund sind ein Laptop und ein Smartphone unscharf zu sehen. 23.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Entscheidung vom heutigen Dienstag stärkt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, wenn Juristen selbst unter Tatverdacht stehen.

Anwaltsgeheimnis schützt nicht vor Beschuldigtenstatus

Die Staatsanwaltschaft Schaffhausen darf künftig Mobiltelefone, Laptops und einen USB-Stick eines Rechtsanwalts sowie einer juristischen Praktikantin auswerten. Die Behörden ermitteln gegen die beiden Personen wegen des Verdachts auf Beteiligung an einer Suizidhilfe mittels der sogenannten Sarco-Kapsel – ein Fall aus September 2024.

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Das Zwangsmassnahmengericht hatte den Zugriff zunächst unter Berufung auf das Anwaltsgeheimnis verweigert. Das Bundesgericht hob diese Verfügungen nun auf. Die Begründung: Das Anwaltsgeheimnis gewähre keinen Schutz, wenn die betroffenen Juristen selbst als Beschuldigte einer Straftat gelten. Da ein hinreichender Tatverdacht vorliege, sei die Entsiegelung der Datenträger rechtmäßig.

Vor der Sichtung durch die Staatsanwaltschaft muss das Zwangsmassnahmengericht jedoch eine Triage vornehmen. Dabei sollen sensible Informationen anderer Mandanten ausgesondert werden, die nicht im Zusammenhang mit dem untersuchten Fall stehen.

EuGH: Kein automatisches Verwertungsverbot bei rechtswidrig erhobenen Daten

Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich im Juni mit den Grenzen der Beweisverwertung befasst. Das Urteil (C-484/24) vom 18. Juni stellt klar: Die DSGVO schreibt kein automatisches Verwertungsverbot für rechtswidrig erhobene Daten vor.

Konkret ging es um einen Arbeitgeber, der auf das private eBay-Konto einer ehemaligen Mitarbeiterin zugegriffen hatte. Er wollte damit den Verkauf von Firmeneigentum nachweisen – der entstandene Schaden: rund 46.000 Euro. Der EuGH entschied, dass nationale Gerichte die DSGVO beachten müssen, aber die jeweiligen nationalen Prozessregeln zur Beweisaufnahme genügen können. Eine Abwägung im Einzelfall sei erforderlich.

Österreich: Verfassungsgericht prüft Messenger-Überwachung

Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) verhandelte gestern über die geplante Messenger-Überwachung. Die Regierung verteidigt die Maßnahme als essenziell zur Terrorbekämpfung – FPÖ und Grüne fordern dagegen die Aufhebung der gesetzlichen Grundlage.

Ein geladener Sachverständiger warnte: Die eingesetzte Software könne theoretisch auf sämtliche Daten eines Mobiltelefons zugreifen. Eine unabhängige Überprüfung sei dadurch erschwert. Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) betonte hingegen, dass irrelevante Daten unverzüglich gelöscht würden. Alte Nachrichten seien von der Überwachung nicht umfasst.

Die Richter stellten kritische Fragen zur Datenintegrität und zur Unabhängigkeit des Rechtsschutzbeauftragten. Eine Entscheidung des VfGH wird für den Herbst 2026 erwartet.

Weitere Entscheidungen zu Datenzugriff und Transparenz

Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg gab gestern dem ORF Recht: Das Land muss E-Mails im Zusammenhang mit einer Wirtschaftsbundaffäre aus dem Jahr 2015 herausgeben. Die Argumentation der Behörde, es handle sich um eine fiktive Archivierung, wurde als rechtswidrig eingestuft.

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In den USA stoppte eine Bundesrichterin heute die Nutzung der SAVE-Datenbank zur Überprüfung von Wählerlisten durch das Team von Donald Trump. Die Nutzung verstoße gegen Datenschutzgesetze, zudem sei das System fehleranfällig und habe bereits zu ungerechtfertigten Streichungen von Wahlberechtigten geführt.

Das Oberlandesgericht Hamburg entschied gestern: Ein beigeordneter Anwalt muss seine Terminsgebühr zurückzahlen, wenn er trotz Kenntnis über falschen Vortrag seines Mandanten an einem Gerichtstermin teilnimmt. Das Gericht wertete dies als treuwidriges Verhalten.

Zeitgleich führte die Bundesanwaltschaft heute in mehreren Bundesländern Durchsuchungen bei mutmaßlichen IS-Mitgliedern durch. Die Maßnahmen dienten der Sicherstellung von Beweismitteln zur Vernetzung und Geldbeschaffung der Verdächtigen.

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