Thema: Haftungsfallen

Diensthandy, Urlaub

Diensthandy im Urlaub: Wer Schäden verursacht, haftet selbst

Ein beschädigtes Diensthandy liegt auf einem modernen Schreibtisch in einem professionellen Büro. - Foto: über boerse-global.de
Ein beschädigtes Diensthandy liegt auf einem modernen Schreibtisch in einem professionellen Büro. - Foto: über boerse-global.de

Private Nutzung von Dienstgeräten birgt Haftungsfallen. Neue EU-Vorgaben verlängern Gewährleistung bei Reparaturen um zwölf Monate.

boerse-global.de, 01.08.26 23:01 Uhr
Ein Stift liegt auf einem Gesetzestext mit einem hervorgehobenen Abschnitt zum Haftungsrisiko, im Hintergrund unscharfe Ladestationen für Elektrofahrzeuge. - Foto: über boerse-global.de
Ein Stift liegt auf einem Gesetzestext mit einem hervorgehobenen Abschnitt zum Haftungsrisiko, im Hintergrund unscharfe Ladestationen für Elektrofahrzeuge. - Foto: über boerse-global.de
Nahaufnahme eines juristischen Dokuments mit einem Stift, der auf dem Papier liegt, um die Komplexität und Prüfung von Vereinsstrukturen darzustellen. - Foto: über boerse-global.de
Nahaufnahme eines juristischen Dokuments mit einem Stift, der auf dem Papier liegt, um die Komplexität und Prüfung von Vereinsstrukturen darzustellen. - Foto: über boerse-global.de
Fremdfirmen-Management: Neue Haftungsfallen ab 2026 - Foto: über boerse-global.de
Fremdfirmen-Management: Neue Haftungsfallen ab 2026 - Foto: über boerse-global.de
KI-Verordnung: Neue Haftungsfallen für Arbeitgeber - Foto: über boerse-global.de
KI-Verordnung: Neue Haftungsfallen für Arbeitgeber - Foto: über boerse-global.de
Führerschein-Umtausch: Unternehmen müssen bis 19. Januar handeln - Foto: über boerse-global.de
Führerschein-Umtausch: Unternehmen müssen bis 19. Januar handeln - Foto: über boerse-global.de