Arbeitsrecht, Körperverletzung
Ein Grundsatzurteil bestätigt dass körperliche Übergriffe auf Vorgesetzte auch ohne vorherige Abmahnung ...
Arbeitsrecht: Schon leichte Körperverletzung rechtfertigt fristlose Kündigung - Foto: über boerse-global.de
boerse-global.de, 19.01.26 13:01 Uhr