Thema: Abmahnung

Arbeitsrecht, Körperverletzung

Ein Grundsatzurteil bestätigt dass körperliche Übergriffe auf Vorgesetzte auch ohne vorherige Abmahnung ...

Arbeitsrecht: Schon leichte Körperverletzung rechtfertigt fristlose Kündigung - Foto: über boerse-global.de
Arbeitsrecht: Schon leichte Körperverletzung rechtfertigt fristlose Kündigung - Foto: über boerse-global.de

Arbeitsrecht: Schon leichte Körperverletzung rechtfertigt fristlose Kündigung

boerse-global.de, 19.01.26 13:01 Uhr
Stromklau im Job: Kündigung nur nach vorheriger Abmahnung - Foto: über boerse-global.de
Stromklau im Job: Kündigung nur nach vorheriger Abmahnung - Foto: über boerse-global.de
Alice Weidel und Tino Chrupalla (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Alice Weidel und Tino Chrupalla (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur