Kündigungsschutzprozess: Falschaussage führt zu neuer Kündigung
07.06.2026 - 07:04:16 | boerse-global.de
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat klar gemacht: Wer im Kündigungsschutzprozess lügt, riskiert eine neue, eigenständige Kündigung. Die Richter entschieden am 15. Januar 2026 (Az. 6 SLa 315/25), dass eine bewusste Falschaussage einen neuen Kündigungsgrund darstellt. Eine vorherige Abmahnung sei nicht nötig.
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Verdachtskündigung: Betriebsbefragung erlaubt
Auch bei Straftaten im Betrieb werden die Regeln strenger. Das LAG Niedersachsen bestätigte am 15. Januar 2025 (Az. 2 SLa 31/24) die fristlose Kündigung eines Schichtführers. Der seit 1995 beschäftigte Mitarbeiter stand im Verdacht, mit Betriebsmitteln private Arbeiten erledigt zu haben.
Der Arbeitgeber hatte eine betriebsweite Befragung mit rund 150 Fragen durchgeführt. Das Gericht: Das ist zulässig. „Datenschutz darf nicht als Tatenschutz missverstanden werden", so die Richter.
Wenn Compliance-Chefs versagen
Führungskräfte unterhalb der Vorstandsebene müssen mit harten Konsequenzen rechnen. Das Arbeitsgericht Offenbach erklärte 2025 (Az. 1 Ca 136/25) die Kündigung eines Chefjuristen und Compliance Officers für wirksam. Ein Whistleblower hatte ihn im Oktober 2023 über rechtswidrige Praktiken beim Edelmetallrecycling informiert – der Jurist blieb untätig.
Die Folgen waren enorm: Das Unternehmen musste Rückstellungen von 457,7 Millionen Euro bilden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrugsverdachts. Das Gericht wertete die Untätigkeit als schwerwiegende Pflichtverletzung.
Arbeitszeiterfassung: Streit um Überstunden
Die Erfassung von Arbeitszeit bleibt ein Dauerbrenner. In Berlin kündigt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) rechtliche Schritte an. Grund: Der Senat hat kein verbindliches Verfahren zur Zeiterfassung für Lehrkräfte eingeführt.
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Eine Studie der Universität Göttingen aus Juni 2025 zeigt das Ausmaß: Berliner Lehrer arbeiten jährlich rund 100 Stunden mehr als vorgesehen – über zwei Millionen unbezahlte Überstunden pro Jahr. Der Personalrat hat bereits die Einigungsstelle angerufen.
Parallel dazu führt Microsoft für Teams eine neue Funktion ein: automatisches Tracking von Arbeitszeit und -ort per Firmen-WLAN. Der Rollout soll bis Ende Juni 2026 abgeschlossen sein. Mitarbeiter können widersprechen, Administratoren müssen das System aktivieren.
Grenzen der Beweislast: Wenn Arbeitgeber scheitern
Nicht jeder Kündigungsfolgen-Prozess geht für Arbeitgeber gut aus. Das LAG Hamm (Az. 15 SLa 800/25) wies am 19. Februar 2026 die Schadensersatzklage eines Arbeitgebers ab. Eine Mitarbeiterin hatte bei Betriebsstilllegung 19.000 E-Mails gelöscht. Problem: Papierakten und Backups waren vorhanden – kein konkreter Schaden nachweisbar.
Erfolgreich wehrte sich auch eine Ausführerin in Oberösterreich. Die Arbeiterkammer erwirkte eine Nachzahlung von 1.963 Euro. Eine Bäckerei hatte nach fristwidriger Kündigung eigenmächtig Minusstunden mit Urlaubstagen verrechnet. Die Arbeitnehmervertreter: Minusstunden bei geringer Auftragslage sind das Risiko des Arbeitgebers. Urlaub darf nur einvernehmlich festgelegt werden.
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