Kündigungsrecht, Fristlose

Kündigungsrecht: Fristlose Kündigung ohne Abmahnung ist unwirksam

23.06.2026 - 19:54:00 | boerse-global.de

Das Landesarbeitsgericht Bremen erklärt eine fristlose Kündigung wegen ausländerfeindlicher Äußerungen mangels vorheriger Abmahnung für unverhältnismäßig.

Arbeitsgericht: Keine fristlose Kündigung bei rassistischen Parolen ohne Abmahnung
Kündigungsrecht - Ein Richterhammer liegt auf einem dunklen Holztisch, im Hintergrund unscharf ein Gerichtssaal. Symbolisiert Arbeitsrecht und Kündigungsschutz. 23.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen.

Die Richter entschieden am 9. Dezember 2025 (1 SLa 7/25): Die fristlose Kündigung war unverhältnismäßig. Der Grund: Der Arbeitgeber hatte keine Abmahnung ausgesprochen. Die Parole sei zwar geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu begründen. Aber eine Abmahnung bleibe nur in extremen Ausnahmefällen entbehrlich.

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Formfehler und Fristen als Kündigungsfallen

Das Arbeitsgericht Arnsberg machte am 31. März 2026 (1 Ca 877/25) eine weitere typische Fehlerquelle deutlich. Die Arbeitgeberin hatte die Zweiwochenfrist für eine außerordentliche Kündigung verpasst. Die Gründe waren bereits Mitte November bekannt – die Kündigung kam erst im Dezember.

Das Bundesarbeitsgericht präzisierte zudem die Pflichten bei Verdachtskündigungen. In einer Entscheidung vom 4. Dezember 2025 (2 AZR 55/25) stellten die Richter klar: Eine Kontaktaufnahme zur Anhörung des Arbeitnehmers ist auch während dessen Urlaubs zulässig. Wer mehrere Wochen wartet, riskiert die Unwirksamkeit der Kündigung.

Gesellschaftliche Dimension: Vorfälle häufen sich

Die Brisanz des Thema zeigt sich auch außerhalb von Gerichtssälen. Beim Public Viewing in Berlin am 21. Juni 2026 rief ein Mann rassistische Parolen gegen Nationalspieler und äußerte antisemitische Beleidigungen. Die Polizei ermittelt wegen Volksverhetzung.

Auch in der Politik gibt es Konsequenzen: Die Jungen Liberalen leiteten im Juni 2026 ein Ausschlussverfahren gegen einen 17-jährigen Influencer wegen rassistischer Chatnachrichten ein – der Betroffene verließ die Organisation daraufhin selbst. Parallel sorgte ein von der FPÖ am gestrigen Montag veröffentlichter Song zum Thema „Remigration“ für scharfe Kritik. Österreichische Regierungsvertreter bezeichnen den Inhalt als rechtsextreme Propaganda.

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Das Landgericht Bremen verurteilte am 22. Juni 2026 einen Mann wegen Volksverhetzung und Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen in Bildmontagen. Das Gericht wertete die Darstellungen als Holocaust-Verharmlosung – nicht als Kunst.

Was Arbeitgeber beachten müssen

Die Rechtsprechung stellt hohe Hürden auf. Unternehmen müssen Fehlverhalten dokumentieren, Abmahnungen prüfen und Fristen strikt einhalten. Besonders knifflig: Der Kündigungsschutz bei aufgeteilter Elternzeit. Das BAG stärkte diesen Schutz am 18. Juni 2026 – er beginnt vor jedem einzelnen Abschnitt neu, selbst wenn diese gemeinsam beantragt wurden.

Wer rechtssicher kündigen will, braucht also mehr als nur einen guten Grund. Formale und inhaltliche Standards müssen präzise eingehalten werden. Sonst bleibt die Kündigung unwirksam – selbst bei rassistischen Parolen.

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