Hubig: Politiker müssen mehr aushalten als andere Bürger
13.06.2026 - 06:53:28 | dts-nachrichtenagentur.deHubig sagte, der umstrittene Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs stelle "nichts unter Strafe, was nicht ohnehin schon strafbar wäre". Und das Bundesverfassungsgericht sage auch klar: Politiker müssten sogar ausdrücklich mehr aushalten als andere Bürger. "Machtkritik und Meinungsfreiheit sind unabdingbar für die Demokratie." Sie könne angesichts des erwähnten Urteils "durchaus nachvollziehen, dass sich manch einer fragt, ob das nicht zu weit geht".
Die SPD-Politikerin fügte hinzu: "In einem Rechtsstaat ist es normal, dass Gerichte auch Entscheidungen treffen, die nicht jedem sofort einleuchten. Gerade deshalb gibt es ja in der Regel auch die Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung nochmal überprüfen zu lassen." In der Demokratie dürfe es jedenfalls "auch mal hochhergehen" - und die Bürger müssten sich keine Samthandschuhe anziehen, wenn sie die Regierung kritisieren.
Das Amtsgericht Öhringen bei Heilbronn hatte wegen der Bezeichnung von Merz als "Lügenfritz" einen Strafbefehl erlassen und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen gegen einen Facebook-Nutzer verhängt. Die Justizministerkonferenz stimmte nun in Hamburg dafür, die gesetzlich geregelte Strafbarkeit von Politikerbeleidigungen nur noch für kommunale Amts- und Mandatsträger gelten zu lassen, nicht aber für Spitzenpolitiker. Dem Paragrafen 188 zufolge können Politikerbeleidigungen mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden - auch ohne Anzeige durch den Betroffenen.
