Heizung, Gesetz

Die Ampel-Koalition hat beim Heizungsgesetz letzte Hürden aus dem Weg geräumt.

27.06.2023 - 07:58:09

Durchbruch beim Heizungsgesetz erzielt. Millionen von Hausbesitzern und Mietern sollen nun bald Klarheit bekommen, was auf sie zukommt.

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat einen Durchbruch beim Heizungsgesetz erzielt. Bei einem Treffen mit den Fraktionsspitzen wurden noch offene Punkte geklärt, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfuhr. Bisher hatten die Ampel-Partner sich nur auf grobe «Leitplanken» zur Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs verständigt.

Details sind noch unklar. Der Gesetzentwurf soll nun entsprechend geändert werden. Aus der SPD-Fraktion hieß es: «Wir haben eine Einigung erzielt und nun die Häuser gebeten, die Texte anzupassen, so dass alle Fraktionen rechtzeitig vor der weiteren Anhörung diese erhalten werden. Näheres folgt erst Donnerstag.»

FDP-Chef Christian Lindner sieht gute Chancen für einen Beschluss in der kommenden Woche im Bundestag. Sollten die Fraktionen der am Dienstag erreichten Einigung zustimmen, sehe er keine unüberwindlichen Hürden mehr, sagte Lindner vor einem Treffen mit seinen Finanzministerkollegen aus Polen und Frankreich bei Weimar. Der Beschluss gehe in eine «absolut richtige Richtung». Unter anderem habe man im Bereich der Förderung eine tragfähige Vereinbarung erzielt. «Davon kann das Vorhaben nur profitieren.»

Worum geht es?

Die Ampel strebt an, dass das Gebäudeenergiegesetz - das sogenannte Heizungsgesetz - noch vor der Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt, vom Bundestag verabschiedet wird. In der kommenden Woche soll es im Klima- und Energieausschuss des Bundestags eine erneute Expertenanhörung geben.

Eine Spitzenrunde von SPD, Grünen und FDP hatte sich Mitte Juni auf Änderungen - sogenannte «Leitplanken» - an dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf verständigt.

Im Kern sehen die «Leitplanken» für viele Hausbesitzer mehr Zeit beim Heizungstausch vor. Das Gebäudeenergiegesetz soll an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Es soll der Grundsatz gelten: Zuerst muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Denn sonst haben Eigentümer gar nicht alle Informationen, um die für sie günstigste Heizungs-Variante zu wählen - also ob sie die Möglichkeit haben, dass ihr Haus zum Beispiel an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird.

Details noch unklar

Erst müsse der Staat liefern, betonte vor allem die FDP. Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt. Die FDP hatte zuvor grundlegende Nachbesserungen gefordert und auf Technologieoffenheit gepocht.

Viele Punkte aber waren noch offen - etwa, wie die geplante staatliche Förderung aussieht und wie Ausnahmeregeln beim Heizungstausch genau gestaltet werden. Den «Leitplanken» zufolge soll es außerdem eine weitere Modernisierungsumlage geben, mit der Vermieter Kosten an Mieter weitergeben können.

Unklar war bisher auch, was passiert, wenn jemand jetzt eine generell auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung einbaut, seine Kommune aber später gar kein dafür geeignetes Gasnetz plant. Die Koalitionsspitzen hatten nur festgelegt, dass dann «angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie» gelten sollen.

Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sah vor, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden. Damit soll die Wärmewende im Gebäudebereich entscheidend vorangebracht werden - als Beitrag, um Klimaziele erreichen zu können. Es sollen aber keine funktionierenden Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden müssen, außerdem sollen defekte Heizungen repariert werden dürfen.

Keine Eingriffe ins Eigentum

Beim Heizungsgesetz soll es nach FDP-Darstellung keine Eingriffe ins Eigentum geben. «Die Detailfragen, die die Leitplanken naturgemäß offengelassen hatten, sind nun geklärt. Grundlegend für die Arbeit an den Änderungsanträgen ist, dass wir echte Technologieoffenheit ins Gesetz schreiben und den Heizungstausch fair fördern. Wichtig war uns, dass es keine Eingriffe ins Eigentum geben wird und niemand verpflichtet wird, seine Heizung auszubauen.» Das gelte auch, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliege.

@ dpa.de