Thema: Wohnungseigentümer-Versammlungen

BGH, Wohnungseigentümer-Versammlungen

BGH verhandelt zu Wohnungseigentümer-Versammlungen. Doch das Gesetz sieht vor dass sich Wohnungseigentümer ...

Ein Landgericht hatte Beschlüsse in einem Fall für nichtig erklärt, weil das individuelle Recht eines jeden Wohnungseigentümers auf persönliche Teilnahme an einer Eigentümerversammlung verletzt worden sei. Nun befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Sache. - Foto: Uli Deck/dpa
Ein Landgericht hatte Beschlüsse in einem Fall für nichtig erklärt, weil das individuelle Recht eines jeden Wohnungseigentümers auf persönliche Teilnahme an einer Eigentümerversammlung verletzt worden sei. Nun befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Sache. - Foto: Uli Deck/dpa

Abstandhalten war in der Corona-Pandemie angesagt.

dpa.de, 09.02.24 06:31 Uhr