BGH, Wohnungseigentümer-Versammlungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich am Freitag (9.30 Uhr) mit der Frage, ob es während der Corona-Pandemie erlaubt war, Eigentümerversammlungen nur schriftlich abzuhalten.Das Landgericht Frankfurt am Main hat Beschlüsse in einem Fall für nichtig erklärt, weil das individuelle Recht eines jeden Wohnungseigentümers auf persönliche Teilnahme an einer Eigentümerversammlung verletzt worden sei.

09.02.2024 - 05:50:04

BGH verhandelt zu Wohnungseigentümer-Versammlungen während Corona

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich am Freitag (9.30 Uhr) mit der Frage, ob es während der Corona-Pandemie erlaubt war, Eigentümerversammlungen nur schriftlich abzuhalten.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat Beschlüsse in einem Fall für nichtig erklärt, weil das individuelle Recht eines jeden Wohnungseigentümers auf persönliche Teilnahme an einer Eigentümerversammlung verletzt worden sei. Ob am BGH am Freitag schon ein Urteil gesprochen wird, ist unklar.

Geklagt haben Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft aus Südhessen. Deren Verwalterin hatte den Angaben nach zu einer schriftlichen Eigentümerversammlung am 24. November 2020 eingeladen und dies mit der Aufforderung verbunden, ihr eine Vollmacht und Weisungen für die Stimmabgabe zu erteilen. 5 von 24 Eigentümern seien dem nachgekommen, die Kläger hätten hingegen keine Vollmacht erteilt. In der Eigentümerversammlung war dann laut BGH nur die Verwalterin anwesend und übersandte anschließend ein Protokoll mit den von ihr gefassten Beschlüssen. Der fünfte Zivilsenat am BGH muss nun entscheiden, ob diese Beschlüsse nichtig - also von vornherein unwirksam - sind oder nur anfechtbar. (Az. V ZR 80/23)/kre/DP/jha

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