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Sicherheitsprobleme beim Parken

Sicherheitsprobleme beim Parken
von Torsten Ewert

Sehr verehrte Leserinnen und Leser,

wenn Sie auf Sicherheit bei der Geldanlage Wert legen, haben Sie es inzwischen leicht: Tages- und Festgeld werfen wieder Renditen ab, die bis vor Kurzem noch utopisch schienen. Dennoch gibt es ein paar Dinge zu bedenken, wenn man Geld jetzt sicher parken oder anlegen will.

Auch Tages- und Festgeld sind nicht ganz ohne

Zunächst gilt es, sich klar zu werden, um welche Summe es geht. Alle, die maximal 100.000 Euro oder bestenfalls ein geringes Vielfaches davon anlegen wollen, können auf klassische Tages- oder Festgeldkonten zurückgreifen. Die Grenze ergibt sich aus der gesetzlichen Einlagensicherung und steht jedem Kontoinhaber zu, allerdings für alle Konten bei einer Bank zusammen. Bei einem gemeinsamen Konto von Eheleuten erhöht sie sich also z.B. auf 200.000 Euro.

Trotzdem sollte man sich auch zu Tages- und Festgeld ein paar Gedanken machen. Aus dem zuvor Gesagten folgt, dass man Beträge von mehr als 100.000 Euro auf mehrere Konten bei unterschiedlichen Banken aufteilen kann. Dann greift die Einlagensicherung für jedes Institut separat. Theoretisch kann man also beliebig große Summen als Tages- oder Festgelder anlegen – wenn man genug Banken mit attraktiven Konditionen findet.

Aber Achtung! Manche Banken haben ihren Sitz im Ausland. Dann gelten andere Regeln für die Einlagensicherung, und zwar sowohl was die Höhe als auch die Sicherheit der Einlage betrifft. Zudem kann bei ausländischen Instituten die abgesicherte Summe schwanken, z.B. aufgrund veränderlicher Wechselkurse.

Stadt, Land, Bank – welches Sicherungssystem gilt denn nun?

So beruft sich Klarna, ein schwedischer Anbieter, auf die schwedische Einlagensicherung, die angeblich ebenfalls bei 100.000 Euro liegt. Tatsächlich beträgt sie jedoch 1,05 Mio. Schwedische Kronen. Das sind beim aktuellen Wechselkurs aber nur knapp 90.000 Euro.

Manche ausländische Banken sind mit ihren deutschen Ablegern dagegen Mitglieder des deutschen Einlagensicherungssystems. ING Deutschland (ehemals DiBa) ist zwar eine Tochter der niederländischen ING Group, unterliegt aber weiterhin dem deutschen Einlagensicherungssystem.

Andere, vermeintlich deutsche Banken bzw. Broker gehören dagegen einem ausländischen Sicherungssystem an. So ist die Consorsbank seit Längerem ein Teil der französischen BNP Paribas, und ihre Einlagen werden inzwischen vom französischen Einlagensicherungsfond FGDR (Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution) gesichert.

Sicher wie eine Bank? Denkste!

Prinzipiell ist dagegen nichts zu sagen. Aber erst im Fall des Falles wird man sehen, wie schnell und unbürokratisch ein ausländischer Sicherungsfonds die Kunden in anderen Ländern entschädigt, vor allem, wenn unter Umständen auch Kunden im eigenen Land betroffen sind. In diesem Zusammenhang sei an das Desaster der isländischen Kaupthing Bank in der Finanzkrise 2008 erinnert, wovon auch deutsche Kunden betroffen waren.

Aber auch das deutsche Einlagensicherungssystem ist keinesfalls so sicher, wie die Floskel „gesetzliche Einlagensicherung“ suggeriert. Das liegt daran, dass die Einlagen nicht vom Staat garantiert werden, sondern von bankeneigenen Sicherungsfonds. Das ist im deutschen Einlagensicherungsgesetz ausdrücklich so festgeschrieben. Dass dieses Gesetz zur entsprechenden EU-Einlagensicherungsrichtlinie (Deposit Guarantee Schemes Directive – DGSD) konform ist, ändert daran nichts, Diese Richtlinie strebt „nur“ an, die nationalen Einlagensicherungssysteme weiter zu harmonisieren und sie mit mehr Mitteln auszustatten. Daher auch die EU-weite einheitliche Grenze von 100.000 Euro.

In Deutschland gibt es als Einlagensicherungssysteme die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), in der die privaten Banken Mitglied sind, die sich dem deutschen System angeschlossen haben, und separate Sicherungseinrichtungen für die Sparkassen sowie die Volksbanken. Alle drei Gruppen geben darüber hinaus freiwillige Sicherungszusagen, die deutlich über die gesetzliche Grenze hinausgehen.

Wann eine Kettenreaktion droht

Inwieweit die Einlagensicherung im Fall des Falles überhaupt reicht, ist umstritten. Laut der EU-Bankenaufsicht enthielt die EdB 2021 3,9 Mrd. Euro – bei Einlagen von 705 Mrd. Euro. Damit sind nur 0,52 % der Einlagen abgedeckt. Das erscheint dürftig im Vergleich zu den Beträgen, mit denen die Staaten in einschlägigen Krisen die Banken gerettet haben. Allerdings liegt auch die gesetzlich vorgeschriebene Zielausstattung für die EdB nur bei 0,8 % der gedeckten Einlagen.

Das reicht unter Umständen, wenn eine einzelne Bank gerettet werden muss. Zuletzt betraf das 2021 die Greensill Bank, deren Insolvenz die EdB mit 1,1 Mrd. EURO belastete. Allerdings war die Greensill Bank auch ein Spezialinstitut und hatte nur eine Bilanzsumme von 3,8 Mrd. Euro (Stand 2019). Klassische Geschäftsbanken haben mindestens die zehnfache Größe – und entsprechend höhere Einlagen.

Wenn es dazu kommen sollte, dass die Mittel der EdB nicht ausreichen, um alle betroffenen Einleger zu entschädigen, hat die EdB laut Einlagensicherungsgesetz einen Kredit aufzunehmen, zu dessen Tilgung Sonderzahlungen von den Instituten zu erheben sind. Das beruhigt nur bedingt, denn im Krisenfall könnten solche Sonderzahlungen weitere Institute in Bedrängnis bringen. Dann besteht die Gefahr einer Kettenreaktion.

Für die Sicherungseinrichtungen von Sparkassen und Volksbanken gibt es keine öffentlich verfügbaren Daten. Was die Ausstattung betrifft, dürfte aber Ähnliches gelten.

„Die Spareinlagen sind sicher“

Die freiwilligen „Sicherungszusagen“, mit denen die Institute noch vor Jahren vollmundig geworben haben und die angeblich sogar Millionenbeträge absichern (und die offiziell zum Teil auch noch gelten), dürften daher allenfalls in wenigen Einzelfällen greifen. Eine allgemeine Bankenkrise wird wohl kein Sicherungssystem überstehen. Nicht umsonst haben die damalige Bundeskanzlerin Merkel und der damalige Finanzminister Steinbrück im Oktober 2008 die Spareinlagen für sicher erklärt, um Bank Runs zu verhindern…

Heißt das nun das Tages- und Festgeld keine sicheren Anlagen mehr sind? Und wenn nicht, welche Alternativen gibt es?

Wie groß das Risiko wirklich ist

Klar ist, dass es unter „normalen“ Umständen gegen Tages- und Festgeld, das den EU-Regularien bzw. der deutschen Einlagensicherung unterliegt, keine Bedenken gibt, solange die 100.000-Euro-Grenze nicht überschritten wird. Klar ist aber auch, dass es schon in allen Ländern bis in die jüngste Vergangenheit Bank Runs gegeben hat (zuletzt im März in den USA), die einzelne Institute nicht überstanden haben.

Wann es in Deutschland so weit ist bzw. wann die nächste umfassende Finanzkrise ausbricht, ist ungewiss. Allerdings kann man nicht ständig in Erwartung einer Katastrophe leben. Dann wird man handlungsunfähig. Diese und andere Risiken muss man daher tatsächlich stets individuell bewerten.

Aktuell spricht aus meiner Sicht nichts gegen Tagesgeld. Insbesondere, wenn das Konto bei Ihrem Broker geführt wird, wo Sie das Geld ohne lange Überweisungen schnell anderweitig anlegen können, bleibt das Risiko begrenzt.

Die Alternative(n)

Dann können Sie die fraglichen Beträge schnell z.B. in Geldmarkt-ETFs transferieren, die wie alle Fonds bzw. ETFs als Sondervermögen geschützt sind. Auch wer größere Summen anlegen will oder wem die Aufteilung auf mehrere Konten bzw. Tagesgeld-Hopping zu mühsam ist, setzt auf Geldmarkt-ETFs (als Tagesgeld-Ersatz) oder ETFs auf kurzlaufende Bundesanleihen (als Festgeld-Ersatz).

Allerdings haben auch Geldmarkt- und andere ETFs Nachteile. Anders als für Tages- bzw. Festgeld fallen für diese ETFs Gebühren an, und zwar beim Kauf/Verkauf sowie für die Fondsverwaltung. Die Fondsgebühren kann man durch Wahl eines günstigen ETFs reduzieren, die Transaktionsgebühren gegebenenfalls durch Wahl eines geeignet(er)en Brokers.

Auch Geldmarkt-ETFs mit Tücken

Doch bei (Geldmarkt-)ETFs gibt es unter Umständen noch mehr Tücken. Gewöhnlich werden Geldmarkt-ETFs mit kurzlaufenden (Staats-)Anleihen und einem Swap gebildet. (Letzterer „trimmt“ das Anleiheportfolio des ETFs auf die Geldmarkt-Benchmark.) Bei meiner Recherche zu geeigneten ETFs für die Oktober-Ausgabe meines Geldanlage-Briefs bin ich jedoch auf einen ETF gestoßen, der kein Anleihe-, sondern ein Aktienportfolio (!) als Basis hat.

Darin sind z.B. die Aktien von Microsoft, Total oder eines japanischen Handelskonzerns enthalten. Solche ungewöhnlichen Konstruktionen sind nur durch aggressive Swaps möglich, die trotz solch „abwegiger“ Basisportfolios den ETF letztlich wieder auf die Benchmark „hinbiegen“. Es gab sie in der Anfangszeit der ETFs in Deutschland häufiger. Sogar der DAX-ETF eines namhaften Anbieters bestand anfangs aus japanischen statt deutschen Aktien. Das führte zu einem Aufschrei in der Finanzszene, sodass die Zusammensetzung dieses ETFs letztlich geändert wurde.

Ich hatte daher angenommen, dass es diese Unsitte inzwischen nicht mehr gibt, denn in den vergangenen 15 Jahren ist mir kein ETF mit einem derart unpassenden Basisportfolio aufgefallen. Offensichtlich ist das nicht der Fall, sodass ich gespannt war auf die Stellungnahme der Fondsgesellschaft. Schließlich kann ein Aktienportfolio schnell um etliche Prozent einbrechen, während der Geldmarkt unberührt bleibt. Dann müsste der Swap die Differenz ausgleichen, der dann aber schnell zweistellige Größenordnungen annehmen kann. Das ist jedoch nicht möglich, weil der regulatorische Rahmen den Swap-Anteil auf maximal 10 % begrenzt.

Allgemeinplätze und ein Trick

Die Fondsgesellschaft erklärte mir dazu, dass sie sich um den Swap „eigentlich“ keine Gedanken machen müsse. Das sei Sache der Swap-Gegenpartei. Diese ist in diesem Fall (und wie allgemein üblich) die Bank, deren Tochtergesellschaft die Fondsgesellschaft ist. Sie trage letztlich das Risiko. (Wie die Banken diese Swaps absichern, wissen die Fondsgesellschaften offiziell nicht bzw. wollen es genauso wenig sagen wie die Banken selbst.)

Was das generelle Risiko betrifft, wurden mir die üblichen Gemeinplätze vorgesetzt: „komplexe Modelle“, welche die „Wahrscheinlichkeiten berücksichtigen“, auch die „KI“ durfte nicht fehlen; außerdem wurde auf die Stresstests der EZB verwiesen. Das diese bis auf die Ebene von Swap-Geschäften für ETFs reichen, wäre etwas Neues, aber sei’s drum.

Immerhin erfuhr ich, wie man die Gefahr umgeht, dass der Swap-Anteil zu groß wird. Dazu bedient man sich eines „Tricks“ – der Swap wird täglich „zurückgesetzt“. Vereinfacht kann man sich das so vorstellen, dass täglich ein Teil des Basisportfolios – in diesem Fall also Aktien – ge- oder verkauft wird, um den Swap-Anteil wieder auf nahe null zu reduzieren. Die Transaktionsgebühren, die dabei anfallen, trägt der Swap-Partner, damit sie nicht die Fondsgebühren erhöhen.

Das Risiko bleibt

In der Praxis wird der Swap-Anteil damit minimal gehalten. Zu dem Zeitpunkt, als ich die Zusammensetzung überprüft habe, ergab das Basisportfolio aller Aktien zuzüglich Cashanteil 99,55 % des Fondsvolumens. Laut der Fondsgesellschaft würde der Rest von 0,45 % dem Swap-Anteil entsprechen – angeblich eine realistische Größenordnung.

Bleibt die Frage, warum man bei einem harmlosen Geldmarktfond überhaupt derartige „Klimmzüge“ macht und nicht einfach ein viel risikoärmeres Basisportfolio wählt. Schließlich könnte der Aktienmarkt auch an einem Tag prozentual zweistellig einbrechen und den Swap überfordern. Das Risiko bleibt also.

Für die Wahl des Basisportfolios waren angeblich steuerliche Gründe zum Zeitpunkt der Auflegung des ETFs (2015) maßgeblich, die allerdings jetzt nicht mehr relevant sind. Dennoch schleppt man diesen erklärungsbedürftigen Ballast weiter mit. Sie sehen, auch bei Geldmarkt-ETFs muss man genau hinschauen.

Fazit

Geld zu parken ist zwar inzwischen wieder attraktiv geworden, aber auch bei dieser scheinbar „sicheren Anlage“ gibt es Tücken und Sicherheitsprobleme. Sie sollten daher auch dabei eine gewisse Umsicht walten lassen. Die Informationen über die Einlagensicherung finden Sie auf den Webseiten der einzelnen Banken bzw. Broker, die Zusammensetzung und andere Parameter von (Geldmarkt-)ETFs auf den Webseiten der Fondsgesellschaften. Nutzen Sie diese Informationen – schließlich ist es Ihr Geld!

Mit besten Grüßen

Ihr Torsten Ewert

(Quelle: www.stockstreet.de)

@ ad-hoc-news.de | 07.11.23 10:00 Uhr