Gentechnik-Reform, NGT-Pflanzen

Gentechnik-Reform: 90% der NGT-Pflanzen künftig wie konventionelle Züchtungen

17.06.2026 - 14:39:11 | boerse-global.de

Neue EU-Regeln stufen die meisten NGT-Pflanzen künftig wie konventionelle Züchtungen ein. Kritiker befürchten Marktkonzentration.

EU-Parlament lockert Gentechnik-Regeln für NGT-Pflanzen
Gentechnik-Reform - Nahaufnahme einer jungen, grünen Pflanze, die aus der Erde sprießt, mit einem unscharfen Hintergrund eines europäischen Parlamentsgebäudes. 17.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Entscheidung betrifft sogenannte Neue Genomische Techniken (NGT) und könnte die europäische Landwirtschaft nachhaltig verändern.

Zwei Kategorien, unterschiedliche Regeln

Im Zentrum der Reform steht eine klare Zweiteilung. Pflanzen der Kategorie NGT1 mit weniger als 20 DNA-Veränderungen werden künftig konventionellen Züchtungen gleichgestellt. Schätzungen zufolge betrifft das rund 90 Prozent aller NGT-Anwendungen.

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Für diese Gruppe entfallen die bisher strengen Auflagen: keine Risikoprüfung, kein verpflichtendes Monitoring, keine Kennzeichnungspflicht für Endprodukte im Supermarkt. Nur beim Saatgut bleibt eine Kennzeichnungspflicht bestehen.

NGT2-Pflanzen mit artfremden Genen oder Herbizidtoleranz bleiben dagegen unter dem bestehenden strengen GVO-Recht. Die neuen Regeln sollen ab Mitte 2028 greifen.

Wirtschaftliche Chancen und Risiken

Befürworter wie Vertreter der EVP-Fraktion feiern die Entscheidung als Durchbruch. Ihr Ziel: die Züchtung klimaresistenter Pflanzen beschleunigen und den Biotech-Standort Europa stärken.

Bereits im Dezember 2025 hatte die EU-Kommission mit dem Biotech Act eine Strategie vorgelegt. Sie sieht verkürzte Zulassungsfristen für klinische Studien und ein Investitionsprojekt von bis zu 10 Milliarden Euro vor. Ein zweiter Entwurf, der Biotech Act II, wird für das dritte Quartal 2026 erwartet.

Kritiker warnen vor einer wachsenden Marktkonzentration. Die Zulassung von Patenten auf gentechnisch verändertes Saatgut könnte Landwirte abhängig machen von großen Agrarkonzernen wie Bayer, Corteva, Syngenta und BASF. Über 2.000 Unternehmen und Verbände hatten im Vorfeld protestiert.

Politische Gräben und Verbraucherschutz

Die Abstimmung offenbarte tiefe Differenzen zwischen den Mitgliedstaaten. Der EU-Umweltausschuss hatte bereits am 15. Juni mit 56 zu 32 Stimmen für die Deregulierung gestimmt. Deutschland enthielt sich in der entscheidenden Ratssitzung.

SPD und Grüne kritisierten den Wegfall der Kennzeichnungspflicht scharf. Sie sehen die Wahlfreiheit der Verbraucher in Gefahr und warnen vor einer Aushöhlung des Vorsorgeprinzips. Auch das Bundesamt für Naturschutz hatte auf die Notwendigkeit systematischer Risikoprüfungen hingewiesen. Die EU-Kommission soll nun einen Verhaltenskodex ausarbeiten.

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Weitere Agrarbeschlüsse

Parallel zur Gentechnik-Debatte verabschiedete das EU-Parlament am 16. Juni verbindliche Lieferverträge für Milch, Getreide sowie Obst und Gemüse. Das Votum fiel mit 560 zu 75 Stimmen deutlich aus. Genossenschaften sind von der Regelung ausgenommen.

Eine Entscheidung zur Benennung von Fleischersatzprodukten sorgt für Klarheit: Veggie-Burger und Tofu-Wurst bleiben erlaubt. Begriffe wie Seitan-Steak oder fleischloser Leberkäse sind dagegen untersagt – vorerst befristet bis Ende 2027.

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