EU-Ausnahmeregelung: Smartwatches dürfen Akkus künftig verkleben
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 21:53 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Smartwatches, Fitness-Tracker und Datenbrillen müssen künftig keine vom Nutzer austauschbaren Akkus mehr enthalten.
Technische Hürden als Begründung
Die neue Verordnung betrifft sechs Produktkategorien, die von der Pflicht zur Endnutzer-tauglichen Batteriewechselbarkeit befreit werden. Neben Smartwatches, Fitness-Trackern und Smart Glasses fallen auch Elektrospielzeug sowie Geräte für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX) unter die Ausnahmeregelung.
Die Kommission begründet den Schritt mit technischen Herausforderungen. Miniaturisierung, die Notwendigkeit von Wasserdichtigkeit und Sicherheitsrisiken bei unsachgemäßer Handhabung – etwa durch versehentliches Durchstechen der Batterie – machten die Ausnahmen erforderlich. Allerdings müssen die Akkus weiterhin von unabhängigen Fachwerkstätten austauschbar sein.
Die Entscheidung folgt auf eine Konsultationsrunde aus dem Jahr 2025, bei der Hersteller auf die praktischen Probleme der ursprünglichen Regelung hingewiesen hatten.
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Politischer Hintergrund und wirtschaftliche Folgen
Die Lockerung kommt nicht aus heiterem Himmel. Bereits im März 2026 hatte US-Botschafter Andrew Puzder die geplanten Batterievorschriften scharf kritisiert. Branchenbeobachter sahen darin eine direkte Bedrohung für Produkte wie die Datenbrille von Meta, die 2025 weltweit über sieben Millionen Einheiten verkaufte. Das Gerät nutzt integrierte Akkus, die unter der ursprünglichen Regelung eine grundlegende Neukonstruktion erfordert hätten.
Die Kommission weist jeglichen politischen Druck zurück. Die Ausnahmeregelung sei ausschließlich technisch und sicherheitsbedingt. Wichtig für Verbraucher: Smartphones und Tablets bleiben von der Lockerung ausgenommen – sie müssen weiterhin nach den strengen Ökodesign-Regeln mit wechselbaren Akkus ausgestattet sein.
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Zeitplan und nächste Schritte
Der delegierte Rechtsakt liegt nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vor. Innerhalb von zwei Monaten können die Institutionen Einspruch erheben. Bleibt dieser aus, tritt die Verordnung 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Die eigentliche EU-Batterieverordnung wird am 18. Februar 2027 wirksam. Hersteller von Geräten, die nicht unter die Ausnahmen fallen, müssen dann vollständig austauschbare Akkus verbauen. Der Markt reagiert bereits: Nintendo hatte Anfang des Jahres sein europäisches Produktportfolio angepasst – ein klares Signal, dass die neue Regulierung die Branche nachhaltig verändert.
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