Erbrecht, BGH

Erbrecht: BGH kippt Schenkungs-Umgehungen am 8. Juli

Veröffentlicht: 12.07.2026 um 14:33 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Aktuelle Gerichtsurteile und Reformen verändern die Nachlassplanung. Erben müssen bei Immobilien, Patchworkfamilien und Sozialleistungen umdenken.

Erbrecht 2026: Patchworkfamilien, Immobilien und neue Urteile
Eine stilisierte Darstellung eines Stammbaums mit Ästen, Häusern und Schriftrollen, die rechtliche und familiäre Komplexität symbolisieren. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Patchworkfamilien, steigende Immobilienwerte und neue Gerichtsurteile zwingen Erben und Erblasser zum Umdenken. Wer zu spät handelt, riskiert hohe Steuern oder jahrelange Rechtsstreitigkeiten.

Patchworkfamilien: Das Gesetz kennt keine Stiefkinder

Die gesetzliche Erbfolge stößt bei modernen Familienkonstellationen schnell an Grenzen. Ohne Testament haben Stiefkinder keinen Anspruch auf das Erbe des Stiefelternteils. Auch nichteheliche Lebenspartner gehen komplett leer aus. Nur Ehegatten und leibliche Kinder sind gesetzlich abgesichert.

Viele setzen daher auf ein Berliner Testament. Dabei erben sich Ehegatten gegenseitig, die Kinder werden erst nach dem Tod des zweiten Elternteils Schlusserben. Doch Vorsicht: Bereits beim ersten Erbfall können Pflichtteilsansprüche der Kinder entstehen. Das gefährdet die Liquidität des überlebenden Partners massiv.

Immobilien: Verkehrswert wird zur Steuerfalle

Immobilien sind oft der wertvollste Nachlassposten. Seit der Reform 2022 bewertet das Finanzamt sie konsequent zum Verkehrswert. Die Freibeträge liegen bei 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder und 200.000 Euro für Enkel – alle zehn Jahre neu ausnutzbar.

Der Bundesfinanzhof (Az. II R 6/23) stellte klar: Liegt der Wert des Finanzamts über den Vergleichswerten, müssen Erben einen niedrigeren Wert nachweisen. Ein professionelles Gutachten hilft – Kosten zwischen 1.500 und 4.000 Euro sind als Nachlassverbindlichkeit abziehbar. Abweichungen von 10 bis 30 Prozent sind realistisch.

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Eine clevere Strategie: die vorweggenommene Erbfolge mit Nießbrauch oder Wohnrecht. Das mindert den steuerlichen Wert der Schenkung erheblich.

BGH schützt Vertragserben vor Umgehungen

Der Bundesgerichtshof hat am 8. Juli 2026 (Az. IV ZR 256/25) ein wichtiges Urteil gefällt. Erben können Schenkungen herausverlangen, wenn der Erblasser damit einen Erbvertrag umgehen wollte. Ein vorbehaltenes, aber nicht genutztes Rücktrittsrecht ändert daran nichts.

Bei internationalen Erbfällen gibt es ebenfalls Bewegung. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied am 6. Juli 2026 (Az. 11 W 81/24): Fehlt auf ausländischen Urkunden eine Apostille, darf das Gericht den Erbschein nicht pauschal ablehnen. Es muss alternative Beweise prüfen.

Für minderjährige Erben gilt: Das Oberlandesgericht Brandenburg (26. März 2026, Az. 9 WF 5/25) verlangt vom Familiengericht, bei der Genehmigung einer Erbausschlagung die Überschuldung selbst zu ermitteln. Eltern müssen keine lückenlosen Beweise vorlegen.

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Sozialleistungen: Wenn der Staat mit erbt

Ein oft übersehener Punkt: Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, muss Pflichtteilsansprüche an den Sozialleistungsträger abtreten. Der Staat greift zu – entweder kraft Gesetzes (§ 33 SGB II) oder per Verwaltungsakt (§ 93 SGB XII). Entscheidend ist, ob das Vermögen vor oder während des Leistungsbezugs entstanden ist.

Ost-West-Gefälle: Erben ist nicht gleich Erben

Die regionale Kluft ist enorm. Im Westen werden durchschnittlich 104.000 Euro vererbt, im Osten nur 52.000 Euro. Gerade mal zwei Prozent des bundesweiten Erbschaftsteueraufkommens stammen aus Ostdeutschland. Gründe: weniger Immobilienbesitz aus DDR-Zeiten und historisch niedrigere Einkommen. Experten fordern gezielte Investitionen in die Vermögensbildung und eine Bdieebatte über die gerechte Ausgestaltung der Erbschaftsteuer.

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