Erbrecht: BGH kippt Schenkungs-Umgehungen am 8. Juli
Veröffentlicht: 12.07.2026 um 14:33 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Patchworkfamilien, steigende Immobilienwerte und neue Gerichtsurteile zwingen Erben und Erblasser zum Umdenken. Wer zu spät handelt, riskiert hohe Steuern oder jahrelange Rechtsstreitigkeiten.
Patchworkfamilien: Das Gesetz kennt keine Stiefkinder
Die gesetzliche Erbfolge stößt bei modernen Familienkonstellationen schnell an Grenzen. Ohne Testament haben Stiefkinder keinen Anspruch auf das Erbe des Stiefelternteils. Auch nichteheliche Lebenspartner gehen komplett leer aus. Nur Ehegatten und leibliche Kinder sind gesetzlich abgesichert.
Viele setzen daher auf ein Berliner Testament. Dabei erben sich Ehegatten gegenseitig, die Kinder werden erst nach dem Tod des zweiten Elternteils Schlusserben. Doch Vorsicht: Bereits beim ersten Erbfall können Pflichtteilsansprüche der Kinder entstehen. Das gefährdet die Liquidität des überlebenden Partners massiv.
Immobilien: Verkehrswert wird zur Steuerfalle
Immobilien sind oft der wertvollste Nachlassposten. Seit der Reform 2022 bewertet das Finanzamt sie konsequent zum Verkehrswert. Die Freibeträge liegen bei 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder und 200.000 Euro für Enkel – alle zehn Jahre neu ausnutzbar.
Der Bundesfinanzhof (Az. II R 6/23) stellte klar: Liegt der Wert des Finanzamts über den Vergleichswerten, müssen Erben einen niedrigeren Wert nachweisen. Ein professionelles Gutachten hilft – Kosten zwischen 1.500 und 4.000 Euro sind als Nachlassverbindlichkeit abziehbar. Abweichungen von 10 bis 30 Prozent sind realistisch.
Wer seinen Nachlass vorausschauend planen möchte, sollte die rechtlichen Fallstricke kennen. Dieser kostenlose Ratgeber bietet geprüfte Vorlagen für das Berliner Testament und wertvolle Tipps, um hohe Erbschaftsteuern legal zu vermeiden. Rechtssichere Vorlagen und Erbschaftstipps jetzt kostenlos sichern
Eine clevere Strategie: die vorweggenommene Erbfolge mit Nießbrauch oder Wohnrecht. Das mindert den steuerlichen Wert der Schenkung erheblich.
BGH schützt Vertragserben vor Umgehungen
Der Bundesgerichtshof hat am 8. Juli 2026 (Az. IV ZR 256/25) ein wichtiges Urteil gefällt. Erben können Schenkungen herausverlangen, wenn der Erblasser damit einen Erbvertrag umgehen wollte. Ein vorbehaltenes, aber nicht genutztes Rücktrittsrecht ändert daran nichts.
Bei internationalen Erbfällen gibt es ebenfalls Bewegung. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied am 6. Juli 2026 (Az. 11 W 81/24): Fehlt auf ausländischen Urkunden eine Apostille, darf das Gericht den Erbschein nicht pauschal ablehnen. Es muss alternative Beweise prüfen.
Für minderjährige Erben gilt: Das Oberlandesgericht Brandenburg (26. März 2026, Az. 9 WF 5/25) verlangt vom Familiengericht, bei der Genehmigung einer Erbausschlagung die Überschuldung selbst zu ermitteln. Eltern müssen keine lückenlosen Beweise vorlegen.
Neben der finanziellen Absicherung ist auch die medizinische Vorsorge entscheidend, damit Angehörige im Ernstfall handlungsfähig bleiben. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Report, wie Sie Patientenverfügung und Vorsorgedokumente ohne teuren Notar rechtssicher regeln. Kostenlosen Ratgeber für Nachlass und Vorsorge herunterladen
Sozialleistungen: Wenn der Staat mit erbt
Ein oft übersehener Punkt: Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, muss Pflichtteilsansprüche an den Sozialleistungsträger abtreten. Der Staat greift zu – entweder kraft Gesetzes (§ 33 SGB II) oder per Verwaltungsakt (§ 93 SGB XII). Entscheidend ist, ob das Vermögen vor oder während des Leistungsbezugs entstanden ist.
Ost-West-Gefälle: Erben ist nicht gleich Erben
Die regionale Kluft ist enorm. Im Westen werden durchschnittlich 104.000 Euro vererbt, im Osten nur 52.000 Euro. Gerade mal zwei Prozent des bundesweiten Erbschaftsteueraufkommens stammen aus Ostdeutschland. Gründe: weniger Immobilienbesitz aus DDR-Zeiten und historisch niedrigere Einkommen. Experten fordern gezielte Investitionen in die Vermögensbildung und eine Bdieebatte über die gerechte Ausgestaltung der Erbschaftsteuer.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
