Elektronische, Zeiterfassung

Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht: 638 Millionen Überstunden im Blick

24.06.2026 - 18:06:19 | boerse-global.de

Die Bundesregierung plant flexiblere Wochenarbeitszeiten per Tarifvertrag. Nur jedes vierte Unternehmen profitiert, während elektronische Zeiterfassung Pflicht wird.

Arbeitszeitgesetz-Reform: Mehr Flexibilität nur für Tarifbetriebe
Elektronische - Eine stilisierte Uhr mit Zahnrädern und digitalen Elementen, die Flexibilität symbolisiert, vor einem verschwommenen modernen Büro. 24.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ein Referentenentwurf aus dem Juni 2026 sorgt bereits jetzt für heftige Debatten. Kern der Änderung: Statt starrer täglicher Grenzen sollen künftig flexiblere Wochenmodelle möglich sein – allerdings nur für tarifgebundene Unternehmen.

Acht-Stunden-Tag wackelt – unter Bedingungen

Bisher gilt: Maximal acht Stunden Arbeit pro Tag, in Ausnahmefällen zehn. Der neue Entwurf lockert diese Regel. Tarifvertragsparteien können künftig eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbaren. Im Zwölf-Monats-Schnitt darf die aber 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Auch die vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden könnte per Tarifvertrag entfallen – sofern der Gesundheitsschutz gewahrt bleibt. Kritiker vermissen ein individuelles Ablehnungsrecht für Arbeitnehmer. Eine DGB-Umfrage untermauert die Skepsis: 75 Prozent der Beschäftigten wollen am Acht-Stunden-Tag festhalten.

Die große Hürde: Nur jedes vierte Unternehmen ist tarifgebunden

Die geplante Flexibilisierung gilt ausschließlich für tarifgebundene Betriebe. Das Problem: Nur 24 Prozent aller Unternehmen in Deutschland haben einen Tarifvertrag. Bei den Beschäftigten sind es rund 49 Prozent.

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Besonders hart trifft es das Gastgewerbe. Hier liegt die Tarifbindung bei mageren 23 Prozent. Dabei steckt die Branche bereits tief in der Krise. Im September 2025 sanken die Umsätze um 4,9 Prozent, die Insolvenzen schossen um 30 Prozent auf rund 2.900 Fälle hoch. 64 Prozent der Betriebe klagen über Fachkräftemangel. Seit Januar 2026 drückt zudem der Mindestlohn von 13,90 Euro auf die Kosten.

Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht

Neben der Flexibilisierung bringt der Entwurf eine klare Verschärfung: Die elektronische Arbeitszeiterfassung kommt verpflichtend. Die Erfassung muss noch am selben Tag der Arbeitsleistung erfolgen. Hintergrund: 2024 wurden in Deutschland 638 Millionen unbezahlte Überstunden geleistet.

Die Umstellung kostet die Unternehmen einmalig schätzungsweise 76,7 Millionen Euro. Langfristig sollen aber jährlich 168,6 Millionen Euro eingespart werden – durch effizientere Prozesse. Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern sind von der Pflicht ausgenommen. Auch tarifvertragliche Sonderregeln sind möglich.

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Wissenschaft und Gewerkschaften warnen

Die Initiative AOP-GA schlug am 23. Juni Alarm. Eine Abkehr vom Acht-Stunden-Tag widerspreche arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Folgen: höhere psychische Belastung, mehr Erkrankungen, steigende Fehlzeiten.

Die IG Metall kritisierte am 24. Juni Forderungen aus der Union nach noch weitergehenden Lockerungen. Die Gewerkschaft warnt vor Szenarien mit 13-Stunden-Tagen. Arbeitsschutz dürfe nicht ökonomischen Interessen geopfert werden.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sieht das anders. Es fordert, die Reform stärker am tatsächlichen Bedarf der Unternehmen auszurichten – für mehr Effizienz und bessere Work-Life-Balance.

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