Chatkontrolle, EU-Parlament

Chatkontrolle: EU-Parlament billigt Scan-Befugnisse bis April 2028

Veröffentlicht: 13.07.2026 um 06:06 Uhr, Redaktion boerse-global.de

EU-Abgeordnete beschließen befristete Ausnahme für Scannen privater Nachrichten. Datenschützer warnen vor Risiken für Grundrechte.

EU-Parlament stimmt für Chatkontrolle bis 2028: Datenschützer kritisieren
Ein stilisiertes Bild, das digitale Privatsphäre und Überwachung darstellt, mit einem Vorhängeschloss und Datenlinien. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Mit 314 zu 276 Stimmen sprachen sich die Abgeordneten am 9. Juli für eine befristete Ausnahme von Datenschutzregeln bis zum 3. April 2028 aus. Die Regelung erlaubt Anbietern wie Google oder Microsoft, private Nachrichten und E-Mails automatisiert nach Kindesmissbrauchsdarstellungen zu scannen.

Die vorherige gesetzliche Grundlage war bereits im April 2026 ausgelaufen. Das neue Votum dient der Wiedereinführung dieser Befugnisse. Bevor die Regelung endgültig in Kraft tritt, müssen die EU-Mitgliedstaaten im Rat zustimmen – die Entscheidung wird innerhalb der nächsten drei Monate erwartet. Weitere Verhandlungen auf EU-Ebene sind für September 2026 angesetzt.

Verschlüsselung bleibt unangetastet – oder doch nicht?

Ein zentraler Punkt der Neuregelung: Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei Diensten wie WhatsApp oder Signal soll unangetastet bleiben. Die Anbieter können auf freiwilliger Basis Software einsetzen, die Inhalte auf Missbrauchsmaterial prüft. In der Debatte steht dabei das sogenannte Client-Side Scanning – die Untersuchung von Inhalten bereits auf dem Endgerät des Nutzers.

Bevor verdächtiges Material an Behörden weitergeleitet wird, ist eine verpflichtende menschliche Verifikation vorgesehen. So sollen Fehlalarme der Algorithmen nicht direkt zu polizeilichen Ermittlungen führen. Befürworter wie Meta, TikTok und Snapchat sowie Kinderschutzorganisationen betonen die Notwendigkeit für den Opferschutz.

Datenschützer schlagen Alarm

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Trotz der Zusicherungen stoßen die Pläne auf erheblichen Widerstand. Der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte vor erheblichen Fehlerrisiken und fehlenden Garantien für Grundrechte. Kritiker sehen in dem Beschluss den Aufbau von Überwachungsstrukturen, die den Schutz der Privatsphäre im digitalen Raum schwächen.

Einige Diensteanbieter positionieren sich bereits gegen die Umsetzung. Während Meta die Maßnahmen unterstützt, lehnt Telegram die Implementierung solcher Scan-Mechanismen ab. Zudem wird kritisiert, dass neben den Inhalten weiterhin Metadaten wie Zeitpunkte und Verbindungsdaten verarbeitet werden – das erlaubt Rückschlüsse auf das Kommunikationsverhalten.

WhatsApp führt Benutzernamen ein – mit Risiken

Parallel zur politischen Debatte gibt es konkrete Änderungen bei Marktführern. WhatsApp hat Ende Juni 2026 damit begonnen, die Einführung von Benutzernamen vorzubereiten. Diese sind derzeit reservierbar und sollen in den kommenden Monaten vollständig ausgerollt werden. Der Vorteil: Die Mobilfunknummer kann in Gruppenchats verborgen werden.

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Die Verbraucherzentrale empfiehlt, keine Klarnamen als Benutzernamen zu wählen. Grund ist das Risiko eines plattformübergreifenden Trackings durch die Verknüpfung mit Instagram oder Facebook.

Während WhatsApp und Signal ihre Systeme bereits auf quantensichere Verschlüsselung umgestellt haben, plant der Wettbewerber Threema eine solche Umstellung bis Ende 2026. Die technologischen Aufrüstungen verdeutlichen das Spannungsfeld: Staatliche Zugriffswünsche gegen das Bestreben der Anbieter, Nutzerdaten zu schützen.

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