Chatkontrolle, Parlament

Chatkontrolle 1.0: Parlament lässt Scans von E-Mails und Nachrichten zu

Veröffentlicht: 10.07.2026 um 17:45 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Abstimmung im EU-Parlament sichert befristete Verlängerung der Chatkontrolle zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch.

EU-Parlament ebnet Weg für Fortsetzung der Chatkontrolle
Ein stilisiertes digitales Auge oder eine Lupe scannt abstrakte Zeilen von Code auf einem dunklen Bildschirm, symbolisiert Überwachung und Datenschutz. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

0 genommen. Ein Antrag zur Ablehnung der Verordnung verfehlte am Donnerstag in Straßburg die notwendige absolute Mehrheit. Damit bleibt eine befristete Ausnahme von den Datenschutzregeln der ePrivacy-Richtlinie bestehen.

Wie die Abstimmung lief

Für einen Stopp der Verlängerung wären 361 Stimmen nötig gewesen – eine absolute Mehrheit. Die erreichten 314 Gegenstimmen reichten nicht. Alternative Zählungen zeigen 286 Gegner bei 276 Befürwortern und 17 Enthaltungen.

Kritik kam von den Grünen und Bürgerrechtlern. Sie werfen dem Parlament ein strategisches Vorgehen vor, um die Regelung trotz fehlender inhaltlicher Mehrheit durchzudrücken. Auch die Parlamentspräsidentin geriet in die Kritik.

Wer betroffen ist

Die Regelung erlaubt Anbietern digitaler Dienste, unverschlüsselte Inhalte wie E-Mails oder Chat-Nachrichten automatisiert zu scannen. Das betrifft Plattformen wie Gmail, Instagram oder Discord. Ziel ist die Aufdeckung von bekanntem Missbrauchsmaterial.

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Meta, Google und Microsoft können also weiterhin private Kommunikation auf Kindesmissbrauch untersuchen. Ein wichtiger Punkt: Die Anbieter dürfen nicht in die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eingreifen. Dienste mit sicherer Verschlüsselung bleiben von den Scans ausgenommen. Experten raten Unternehmen und Privatpersonen bereits, sensible Kommunikation über verschlüsselte Kanäle abzuwickeln.

Was jetzt passiert

Die Neuregelung schließt eine Rechtslücke, die seit April 2026 bestand, als die vorherige Ausnahmeregelung auslief. Die Verlängerung ist bis zum 3. April 2028 befristet.

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Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Der Rat der Europäischen Union muss innerhalb der nächsten drei Monate über die Änderungsanträge entscheiden. Erst mit seiner Zustimmung tritt die Regelung final in Kraft. Die EU-Kommission und die Mitgliedsländer sind ebenfalls eingebunden. Die Europäische Volkspartei (EVP) betonte, dass die Rechtslücke durch die Verzögerungen vorerst bestehen bleibt.

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