BaFin-Reform: 30 neue Stellen für Anti-Geldwäsche ab Juli
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 03:11 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ein Bußgeld gegen die Raiffeisenbank Lech-Donau wegen fehlender Kontovergleichsdaten markiert den Auftakt einer verschärften Gangart. Die Behörde reagiert damit auf wachsende Bedrohungen durch Cyberkriminalität und die zunehmende Digitalisierung der Finanzwelt.
Neue Anti-Financial-Crime-Division startet
Seit dem 1. Juli 2026 arbeitet die BaFin mit einer neu strukturierten „Anti-Financial-Crime“-Abteilung. Rund 30 zusätzliche Stellen wurden geschaffen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver zu bekämpfen. Die Behörde stockt zudem ihre forensischen Kapazitäten auf und verstärkt die Prüfung von Cyberrisiken.
Für Banken und Finanzdienstleister bedeutet das: Sie müssen sich auf häufigere und strengere Prüfungen ihrer internen Sicherungssysteme einstellen. Die 9. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) vom 30. Juni 2026 untermauert diesen Kurs. Sie erweitert die Rechte der internen Revision und verlangt von kleinen Instituten eine jährliche Strategieüberwachung mit einer spezifischen Kapitalpuffer-Anforderung.
Krypto-Assets unter verschärfter Beobachtung
Seit dem 1. Juli 2026 gelten für lizenzierte Krypto-Dienstleister (CASPs) neue Regeln. Sie müssen bei allen Neukunden risikobasierte Identitätsprüfungen (KYC) durchführen. Besonders heikel: Wer Kundenportfolios von anderen Anbietern übernimmt, muss eigene Risikobewertungen vornehmen. Die bisherige Einstufung des Vorgängers reicht nicht aus, stellen BaFin und die Financial Intelligence Unit (FIU) klar.
Die internationale Regulierung zeigt dabei unterschiedliche Ansätze. Während in Tennessee (USA) seit dem 1. Juli ein Verbot von Krypto-Geldautomaten gilt, setzt Neuseeland auf gezielte Bargeldbeschränkungen statt auf ein pauschales Verbot.
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KI-Bedrohungen rücken in den Fokus
Die Europäische Zentralbank (EZB) treibt das Thema Cybersicherheit voran. In einem Schreiben vom 7. Juli forderte sie bedeutende Institute auf, bis zum 31. Oktober 2026 Aktionspläne gegen KI-gestützte Cyberangriffe vorzulegen. Im Fokus stehen Überwachung, Schwachstellenmanagement und die Absicherung von Drittanbieter-Risiken.
Parallel dazu arbeitet die Europäische Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) mit Sitz in Frankfurt an einheitlichen Standards. Ihr Abschlussbericht vom 8. Juli stuft Verstöße in vier Schweregrade ein. Die AMLA soll bis 2028 voll einsatzfähig sein und dann direkt 40 Hochrisiko-Institute überwachen.
Digitale Identitätsprüfung wird neu geregelt
Auch Nicht-Finanzunternehmen wie Anwälte, Notare und Immobilienmakler unterliegen inzwischen den Geldwäschepflichten – inklusive VideoIdent-Standards wie im Bankensektor. Doch das ändert sich bald: Ab dem 10. Juli 2027 tritt die EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) in Kraft. Dann wird die elektronische Identifizierung nach eIDAS-Standard zur bevorzugten Methode, VideoIdent wird zur Notlösung.
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Warnungen vor unseriösen Anbietern
Die BaFin warnt weiterhin vor unerlaubten Finanzgeschäften. Erst am 8. und 9. Juli wurden mehrere Unternehmen und Plattformen wie die CREDIT FONCIER Im- und Export GmbH, roinvest.net und aivoris.net gemeldet – sie bieten Bank- oder Kryptodienstleistungen ohne erforderliche Lizenz an. Verbraucher sollten vor Investments stets die offizielle BaFin-Datenbank prüfen.
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