BaFin-Reform, Stellen

BaFin-Reform: 30 neue Stellen für Anti-Geldwäsche ab Juli

Veröffentlicht: 10.07.2026 um 03:11 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Finanzaufsicht verhängt erstes Bußgeld gegen eine Bank und stellt ihre Abteilung neu auf. Strengere Prüfungen für Institute und Krypto-Dienstleister stehen bevor.

BaFin verschärft Anti-Geldwäsche-Kurs mit neuen Strafen
BaFin-Reform - Nahaufnahme einer Hand mit Lupe über unscharfem Finanzdokument, digitale Daten-Overlays. 10.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ein Bußgeld gegen die Raiffeisenbank Lech-Donau wegen fehlender Kontovergleichsdaten markiert den Auftakt einer verschärften Gangart. Die Behörde reagiert damit auf wachsende Bedrohungen durch Cyberkriminalität und die zunehmende Digitalisierung der Finanzwelt.

Neue Anti-Financial-Crime-Division startet

Seit dem 1. Juli 2026 arbeitet die BaFin mit einer neu strukturierten „Anti-Financial-Crime“-Abteilung. Rund 30 zusätzliche Stellen wurden geschaffen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver zu bekämpfen. Die Behörde stockt zudem ihre forensischen Kapazitäten auf und verstärkt die Prüfung von Cyberrisiken.

Für Banken und Finanzdienstleister bedeutet das: Sie müssen sich auf häufigere und strengere Prüfungen ihrer internen Sicherungssysteme einstellen. Die 9. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) vom 30. Juni 2026 untermauert diesen Kurs. Sie erweitert die Rechte der internen Revision und verlangt von kleinen Instituten eine jährliche Strategieüberwachung mit einer spezifischen Kapitalpuffer-Anforderung.

Krypto-Assets unter verschärfter Beobachtung

Seit dem 1. Juli 2026 gelten für lizenzierte Krypto-Dienstleister (CASPs) neue Regeln. Sie müssen bei allen Neukunden risikobasierte Identitätsprüfungen (KYC) durchführen. Besonders heikel: Wer Kundenportfolios von anderen Anbietern übernimmt, muss eigene Risikobewertungen vornehmen. Die bisherige Einstufung des Vorgängers reicht nicht aus, stellen BaFin und die Financial Intelligence Unit (FIU) klar.

Die internationale Regulierung zeigt dabei unterschiedliche Ansätze. Während in Tennessee (USA) seit dem 1. Juli ein Verbot von Krypto-Geldautomaten gilt, setzt Neuseeland auf gezielte Bargeldbeschränkungen statt auf ein pauschales Verbot.

Anzeige

Wer die verschärften BaFin-Prüfungen ab Juli ernst nimmt, braucht jetzt einen klaren Fahrplan – von der MaRisk-Novelle bis zu neuen KYC-Pflichten bei Krypto-Kunden. Dieser Report liefert Checkliste und Musterprozesse. Jetzt kostenlosen Compliance-Report anfordern

KI-Bedrohungen rücken in den Fokus

Die Europäische Zentralbank (EZB) treibt das Thema Cybersicherheit voran. In einem Schreiben vom 7. Juli forderte sie bedeutende Institute auf, bis zum 31. Oktober 2026 Aktionspläne gegen KI-gestützte Cyberangriffe vorzulegen. Im Fokus stehen Überwachung, Schwachstellenmanagement und die Absicherung von Drittanbieter-Risiken.

Parallel dazu arbeitet die Europäische Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) mit Sitz in Frankfurt an einheitlichen Standards. Ihr Abschlussbericht vom 8. Juli stuft Verstöße in vier Schweregrade ein. Die AMLA soll bis 2028 voll einsatzfähig sein und dann direkt 40 Hochrisiko-Institute überwachen.

Digitale Identitätsprüfung wird neu geregelt

Auch Nicht-Finanzunternehmen wie Anwälte, Notare und Immobilienmakler unterliegen inzwischen den Geldwäschepflichten – inklusive VideoIdent-Standards wie im Bankensektor. Doch das ändert sich bald: Ab dem 10. Juli 2027 tritt die EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) in Kraft. Dann wird die elektronische Identifizierung nach eIDAS-Standard zur bevorzugten Methode, VideoIdent wird zur Notlösung.

Anzeige

Die neue Anti-Financial-Crime-Division der BaFin hat bereits erste Strafen verhängt – gegen die Raiffeisenbank Lech-Donau wegen fehlender Kontovergleichsdaten. Sichern Sie sich den Leitfaden, der Ihre internen Sicherungssysteme prüfungsfest macht. Prüfungsfesten Leitfaden jetzt sichern

Warnungen vor unseriösen Anbietern

Die BaFin warnt weiterhin vor unerlaubten Finanzgeschäften. Erst am 8. und 9. Juli wurden mehrere Unternehmen und Plattformen wie die CREDIT FONCIER Im- und Export GmbH, roinvest.net und aivoris.net gemeldet – sie bieten Bank- oder Kryptodienstleistungen ohne erforderliche Lizenz an. Verbraucher sollten vor Investments stets die offizielle BaFin-Datenbank prüfen.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | wissenschaft | 69735022 |