Zoll, Papierakte

Zoll ab Juli: Papierakte endet, ATLAS-ZELOS wird Pflicht

03.06.2026 - 22:03:35 | boerse-global.de

Ab Juli 2026 wird die elektronische Zollakte Pflicht. Unternehmen drohen bei Verstößen gegen den neuen EU-Produktpass hohe Strafen.

Zoll ab Juli: Papierakte endet, ATLAS-ZELOS wird Pflicht - Bild: über boerse-global.de
Zoll ab Juli: Papierakte endet, ATLAS-ZELOS wird Pflicht - Bild: über boerse-global.de

Ab dem 1. Juli 2026 müssen Unternehmen in Deutschland alle Dokumente im Importverfahren elektronisch über das System ATLAS-ZELOS einreichen. Was bisher freiwillig war, wird nun zur Pflicht.

Anzeige

Fehler im Ausfuhrbegleitdokument oder der Importanmeldung kosten in der neuen digitalen Zollwelt wertvolle Zeit. Dieser kostenlose PDF-Ratgeber bietet eine Feld-für-Feld-Anleitung, damit Ihre Dokumente stets korrekt und fehlerfrei übermittelt werden. Zollanmeldung fehlerfrei ausfüllen – jetzt Gratis-E-Book sichern

Schluss mit Papier: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Der Zentrale Austausch von Unterlagen (ZELOS) ist ab Juli die einzige Schnittstelle für den Dokumentenaustausch mit den Zollbehörden. Fordert das Zollamt Unterlagen an, müssen diese zwingend digital über die Plattform übermittelt werden. Bisherige Kommunikationswege – ob per Post, Fax oder E-Mail – sind damit Geschichte.

Die Industrie- und Handelskammern, allen voran die IHK Erfurt, raten Unternehmen zu sofortigem Handeln. „Prüfen Sie Ihre Software auf Kompatibilität", lautet die dringende Empfehlung. Wer noch nicht mit dem System arbeitet, sollte den proaktiven Test starten und die Mitarbeiter rechtzeitig schulen. Denn ab Juli gibt es keine Ausreden mehr.

Digitaler Produktpass: EU zieht nach

Nur wenige Wochen später folgt der nächste Digitalisierungsschub. Am 19. Juli 2026 startet die EU das zentrale Register für den Digitalen Produktpass (DPP). Basis ist die Verordnung 2024/1781. Betroffen sind zunächst Textilien, Elektronik, Möbel und Batterierohstoffe.

Die technischen Standards stehen bereits. Erst am 2. Juni 2026 wurde der Open Footprint Standard 1.0 veröffentlicht – ein Rahmenwerk für die erforderlichen Datenstrukturen. Die Botschaft ist klar: Wer seine Waren nicht korrekt im DPP-System registriert, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Zollbehörden dürfen nicht registrierte Waren beschlagnahmen. Und die Geldbußen können empfindlich sein: bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens.

Für bestimmte Batteriematerialien wie Kobalt, Mangan, Lithium und Nickel gibt es eine Übergangsfrist bis zum 18. Februar 2027.

Neue US-Zölle: Handelskonflikt verschärft sich

Die digitale Offensive kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die internationalen Handelsbeziehungen unter Spannung stehen. Die US-Regierung hat neue Zölle von zehn bis 12,5 Prozent auf Importe aus 60 Volkswirtschaften vorgeschlagen – darunter die EU, Großbritannien und Kanada.

Anzeige

Der wachsende internationale Handelskonflikt und neue Dokumentationspflichten erfordern von Exportteams eine fehlerfreie Abwicklung. Wie Sie abteilungsübergreifend stressfrei zusammenarbeiten und Informationsdefizite bei der Zollabwicklung beseitigen, erfahren Sie in diesem Experten-Download. Kostenlosen Leitfaden für stressfreie Zollabwicklung herunterladen

Der Vorwurf aus Washington: Die betroffenen Länder würden nicht ausreichend gegen Importe gehen, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden. Betroffene Unternehmen können bis zum 6. Juli 2026 Einwände einreichen, eine formelle Anhörung ist für den 7. Juli 2026 angesetzt.

Die EU verweist auf bestehende Abkommen aus dem Sommer 2025 und das eigene Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit, das am 14. Dezember 2027 in Kraft tritt. Ob das die Wogen glätten wird? Wohl kaum.

Zollbewertung: Gerichte sorgen für neue Unsicherheit

Doch nicht nur die Digitalisierung und die US-Zölle bereiten Importeuren Kopfzerbrechen. Zwei aktuelle Gerichtsurteile könnten die Zollbewertung von Waren grundlegend verändern.

Der Europäische Gerichtshof entschied am 13. Mai 2026 im Fall Stellantis Portugal: Verrechnungspreis-Anpassungen innerhalb von Konzernen können als nachträgliche Änderung der Steuerbemessungsgrundlage gewertet werden. Das klingt technisch, hat aber handfeste Folgen: Nachträgliche Preiskorrekturen könnten den Zollwert importierter Waren infrage stellen.

Ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2025 geht in die gleiche Richtung: Preiserhöhungen innerhalb von Konzernstrukturen könnten dazu führen, dass die Behörden den ursprünglich angemeldeten Zollwert anzweifeln.

Für Unternehmen bedeutet das: Wer seine internen Verrechnungspreise anpasst, muss künftig mit Nachfragen des Zolls rechnen. Die Kombination aus digitaler Pflichtakte, neuem Produktpass und verschärfter Zollbewertung macht den Import 2026 zur echten Herausforderung.

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - <b>trading-notes</b> lesen ist besser!
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
Für. Immer. Kostenlos.
de | wirtschaft | 69479420 |