Arbeitsschutz, Regeln

Arbeitsschutz: Neue Regeln für Kleinstbetriebe ab Juni

03.06.2026 - 22:15:41 | boerse-global.de

Ab Juni gelten erweiterte Betreuungsregeln für Betriebe. Kleinstfirmen profitieren von neuen Grenzen und digitalen Optionen.

Arbeitsschutz: Neue Regeln für Kleinstbetriebe ab Juni - Bild: über boerse-global.de
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Besonders Kleinstbetriebe profitieren von den Änderungen.

Mehr Spielraum für kleine Betriebe

Seit dem 1. Juni gilt die überarbeitete DGUV-Vorschrift 2. Die kleine Regelbetreuung gilt nun für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten – bisher lag die Grenze bei zehn Mitarbeitern. Ein Teil der Betreuung kann künftig digital erfolgen, maximal ein Drittel der Einsatzzeit. Eine physische Erstbegehung bleibt aber Pflicht.

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Der Kreis der Fachkräfte für Arbeitssicherheit wurde erweitert. Neben Ärzten können sich künftig auch Arbeits- und Organisationspsychologen, Biologen, Arbeitshygieniker und Ergonomie-Experten qualifizieren. Für Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte gibt es jetzt einen jährlichen Fortbildungsnachweis. Die Unternehmen haben bis zum 31. Mai 2027 Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen.

Weniger Bürokratie für Kleinstbetriebe

Bereits Ende Mai trat eine Änderung im Sozialgesetzbuch in Kraft. Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten sind jetzt grundsätzlich von der Pflicht befreit, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Bei 21 bis 49 Mitarbeitern ist ein Beauftragter nur noch bei besonderen Gefährdungen nötig. Ab 50 Beschäftigten ist mindestens einer vorgeschrieben – bei erhöhter Gefährdung oder ab 250 Mitarbeitern richtet sich die Anzahl nach den Unfallverhütungsvorschriften.

Neue Berufskrankheit: Parkinson durch Pestizide

Das Bundeskabinett brachte am 27. Mai eine Erweiterung der Berufskrankheitenliste auf den Weg. Das Parkinson-Syndrom soll als neue Berufskrankheit anerkannt werden – sofern es durch langjährige Pestizid-Anwendung verursacht wurde. Betroffen sind vor allem Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau und in der Gleispflege. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Psychische Gesundheit: Unternehmen suchen Hilfe

Experten der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit betonten Anfang Juni: Bei der Gefährdungsbeurteilung müsse der Fokus auf den Arbeitsbedingungen liegen, nicht auf der Bewertung einzelner Personen. Aktuelle Studien des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft zeigen: Die meisten Unternehmen erfüllen zwar grundlegende Arbeitsschutzanforderungen. Bei der Umsetzung psychischer Gefährdungsbeurteilungen suchen sie aber verstärkt externe Unterstützung.

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Zahlen und Trends

15 Prozent der Beschäftigten arbeiten in Schichtsystemen – acht Prozent in klassischen Wechselschichten, sieben Prozent mit Nachtarbeitsanteil. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat ein neues Forschungsprogramm für 2026 bis 2029 gestartet.

Eine Forsa-Umfrage im Mai ergab: 59 Prozent der pflegenden Angehörigen sind erwerbstätig. Fast die Hälfte fühlt sich durch die Doppelbelastung aus Beruf und Pflege stark belastet.

Im technischen Brandschutz gibt es eine neue Norm: Die revidierte ISO 3941:2026 führt die Brandklasse L speziell für Brände von Lithium-Ionen-Batterien ein.

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