Strafzölle, USA

Strafzölle ab sofort: USA verhängt 10–12,5% auf 60 Länder

03.06.2026 - 22:00:13 | boerse-global.de

EuGH-Urteile und neue US-Strafzölle erhöhen den Druck auf multinationale Konzerne, ihre Verrechnungspreise anzupassen.

Strafzölle ab sofort: USA verhängt 10–12,5% auf 60 Länder - Bild: über boerse-global.de
Strafzölle ab sofort: USA verhängt 10–12,5% auf 60 Länder - Bild: über boerse-global.de

Gleich mehrere aktuelle Entwicklungen – von wegweisenden Urteilen europäischer Gerichte bis hin zu neuen US-Zolldrohungen – zwingen Konzerne dazu, ihre internen Preisstrukturen grundlegend zu überdenken. Wer hier nicht umdenkt, riskiert Millionen-Nachzahlungen und langwierige Betriebsprüfungen.

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Europäische Gerichte schaffen neue Realitäten

Gleich zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben jüngst für Aufsehen gesorgt. Im Fall Stellantis Portugal vom 13. Mai 2026 urteilten die Richter: Verrechnungspreis-Anpassungen sind eine nachträgliche Änderung der Bemessungsgrundlage. Schon im September 2025 hatte der EuGH im Verfahren Arcomet Towercranes klargestellt, dass solche Korrekturen als steuerpflichtiges Entgelt gelten können.

Die deutsche Finanzverwaltung hat den Blick auf konzerninterne Transaktionen ebenfalls verschärft. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom Juli 2025 zeigt die Richtung: Nachträgliche Preiserhöhungen innerhalb eines Konzerns gelten als Beleg für ein preisbeeinflussendes Verhältnis. Die Konsequenz für betroffene Unternehmen? Solche Verbindungen können den festgesetzten Zollwert importierter Waren gefährden – mit der Folge zusätzlicher Zölle und Einfuhrumsatzsteuer. Steuerexperten raten daher zu einer engen Abstimmung zwischen Steuer- und Zollabteilungen.

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USA verschärfen den Druck auf Konzerne

Die ohnehin komplexe Materie wird durch die Entwicklung in den USA zusätzlich angeheizt. Erst am 3. Juni 2026 kündigte der US-Handelsbeauftragte neue Strafzölle auf Importe aus 60 Volkswirtschaften an – mit Verweis auf unzureichende Maßnahmen gegen Zwangsarbeit. Die geplanten Sätze: Für die Europäische Union, Großbritannien, Mexiko und Kanada sind zehn Prozent Aufschlag vorgesehen, für die Schweiz, China und Japan sogar 12,5 Prozent.

Diese Abgaben gehen über die Grenzen hinaus, die noch im Juli 2025 im sogenannten Turnberry-Abkommen diskutiert wurden. Die Folge: US-Tochtergesellschaften könnten schnell in die Verlustzone rutschen. Und genau das, warnen Finanzberater, ist ein klassischer Auslöser für Betriebsprüfungen durch den US-amerikanischen Internal Revenue Service (IRS). Besonders tückisch: In den USA kann bereits allein durch Umsatzschwellen eine wirtschaftliche Präsenz begründet werden – ohne jede physische Niederlassung. In Kalifornien liegt diese Grenze bei 500.000 Dollar, in anderen Bundesstaaten schon bei 100.000 Dollar.

Europa plant Bürokratieabbau – Deutschland zieht nach

Doch es gibt auch Lichtblicke. Die EU-Kommission arbeitet an einem steuerlichen Gesetzespaket, das am 24. Juni 2026 vorgestellt werden soll. Ziel ist die Vereinfachung mehrerer Richtlinien – unter anderem zu Zinsen, Lizenzen und Mutter-Tochter-Beziehungen. Die Brüsseler Behörde verspricht sich davon Einsparungen von jährlich sieben Milliarden Euro an Bürokratiekosten. Das könnte das regionale Bruttoinlandsprodukt um bis zu 0,2 Prozentpunkte steigern.

Auch in Deutschland tut sich etwas. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026, der im Mai vorgelegt wurde, sieht neue Regeln für Umsatzsteuer-Gruppen vor. Kern der Reform: Die Rechtsfolgen einer Organschaft treten künftig erst durch eine formelle Erklärung der Muttergesellschaft ein. Zwar werden die neuen Vorschriften erst Anfang 2029 verpflichtend, doch Unternehmen können bereits ab Juli 2028 entsprechende Erklärungen abgeben. Bestehende Organschaften müssen bis zu diesem Zeitpunkt angemeldet sein – sonst droht die Pflicht zur getrennten Steuererklärung.

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