Konnexitätsprinzip ab September: Bund übernimmt 80% der Länderkosten
27.06.2026 - 04:52:58 | boerse-global.de
Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio, das am Freitag vorgelegt wurde. Die Expertise stellt ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung zur Regulierung des digitalen Medienmarktes infrage.
Grundrechte und Kompetenzen
Der Rechtswissenschaftler hat erhebliche Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Das Gutachten führt aus: Die geplante Investitionsverpflichtung für Streamingplattformen verstößt gegen Grundrechte der betroffenen Unternehmen.
Das MedienInvestVG sieht vor, dass Streamingdienste einen Teil ihrer Einnahmen in lokale Produktionen stecken müssen. Laut di Fabio überschreitet der Bund damit seine Befugnisse. Die Verpflichtung zur Finanzierung spezifischer Inhalte sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in die unternehmerische Freiheit.
Mehrere Gesetze unter Verfassungsverdacht
Die Kritik am Medieninvestitionsgesetz reiht sich in eine Serie rechtlicher Auseinandersetzungen ein. Parallel dazu wird das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) geprüft. Ein Gutachten der Kanzlei Freshfields sieht dort einen Verstoß gegen die intertemporale Freiheitssicherung und Artikel 20a des Grundgesetzes.
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Während die Unionsfraktion in einem Gegengutachten keine verfassungsrechtliche Gefahr erkennt, haben Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe und die Linksfraktion bereits rechtliche Schritte angekündigt. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Ebenfalls am Freitag verabschiedete der Bundestag das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (IZG). Auch hier gibt es verfassungsrechtliche Bedenken. Kritiker bemängeln die Einstufung großer Verkehrsprojekte als „überragendes öffentliches Interesse“. Umweltverbände wie der NABU sehen darin eine unzulässige Schwächung von Umweltprüfungen und Beteiligungsrechten.
Einigung bei Bund-Länder-Finanzen
Während die inhaltliche Gestaltung vieler Bundesgesetze rechtlich umstritten bleibt, einigten sich Bund und Länder am Donnerstag auf eine Neuregelung ihrer Finanzbeziehungen. Ab dem 1. September greift das Konnexitätsprinzip verstärkt: Belasten neue Bundesgesetze die Länder und Kommunen mit jährlich mehr als 200 Millionen Euro, übernimmt der Bund 80 Prozent dieser Kosten.
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Die Einigung soll die finanzielle Planungssicherheit erhöhen. Sie gilt ausdrücklich nicht für Steuergesetze oder die Umsetzung von EU-Vorgaben. Zusammen mit dem ebenfalls beschlossenen Pakt für den Rechtsstaat – der Mittel für 2.000 zusätzliche Justizstellen und Digitalisierung vorsieht – versucht die Politik, die föderale Zusammenarbeit zu stabilisieren.
Die verfassungsrechtliche Debatte über Einzelgesetze wie das MedienInvestVG dürfte die Justiz noch lange beschäftigen.
