Vergabegesetz, Berlin

Vergabegesetz Berlin: Schwellenwerte steigen auf 75.000 Euro

19.06.2026 - 15:31:10 | boerse-global.de

Berlin lockert Vergaberegeln massiv: Neue Schwellenwerte entlasten Betriebe, doch die Tariftreuepflicht sorgt für heftige Kontroversen.

Berliner Vergabereform: Höhere Schwellenwerte und Tarifstreit
Vergabegesetz - Hände eines Handwerkers arbeiten präzise an einem Projekt, Werkzeuge auf einer Werkbank. Im Hintergrund verschwommen die Berliner Skyline. 19.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Abgeordnetenhaus verabschiedete am Donnerstag eine umfassende Reform des Vergabegesetzes. Die Schwellenwerte für vereinfachte Vergaben steigen massiv – doch neue Tariftreue-Regeln sorgen für Streit.

Weniger Bürokratie für Betriebe

Im Zentrum der Novelle steht die Entlastung von Unternehmen und Verwaltung. Bei Liefer- und Dienstleistungen klettert die Grenze für vereinfachte Verfahren von 10.000 auf 75.000 Euro. Noch deutlicher fällt der Sprung bei Bauleistungen aus: Hier steigt der Wert von 50.000 auf 500.000 Euro.

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Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey betonte im Parlament, dass eine starke Wirtschaft und gute Arbeit zusammengehören. Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD hatten den Änderungsantrag eingebracht. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Handwerk jubelt – IHK warnt

Die Handwerkskammer Berlin bewertet die Reform als positives Signal für die rund 30.000 Handwerksbetriebe der Hauptstadt. Kammerpräsidentin Carola Zarth begrüßte vor allem die Anhebung der Wertgrenzen und das neue Bestbieterprinzip. Sie mahnte jedoch, dass kleinere Einheiten konsequent bevorzugt werden müssten. Zudem sieht das Handwerk Nachholbedarf bei der Digitalisierung von Vergabeprozessen.

Ganz anders fällt die Kritik der Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin aus. IHK-Präsident Sebastian Stietzel warnt vor den Folgen der neuen Tariftreuepflicht. Diese gilt künftig bereits ab einem Auftragswert von 1.000 Euro. Laut Stietzel könnten dadurch bis zu 80 Prozent der Berliner Unternehmen faktisch von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

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Auch neue Regeln für die Außengastronomie

Neben dem Vergaberecht verabschiedete das Abgeordnetenhaus ein neues Landesgaststättengesetz. In ausgewiesenen Ausgehvierteln dürfen Gaststätten ihre Außenbereiche künftig länger bewirtschaften: Sonntag bis Donnerstag bis 23 Uhr, Freitag und Samstag bis Mitternacht.

Die beschlossenen Änderungen markieren den Abschluss wesentlicher wirtschaftspolitischer Vorhaben vor der Sommerpause. Bereits am Mittwoch hatte das Parlament in einer Aktuellen Stunde über die allgemeine Wirtschaftslage der Stadt debattiert.

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