KfW-Förderung: Effizienzhäuser bis 31. Dezember 2026 mit 1,0% Zins
19.06.2026 - 15:31:10 | boerse-global.de
Dezember 2026 weiterhin zinsgünstige Kredite für Effizienzhäuser der Stufe 55 beantragen. Die Bundesregierung und die KfW haben die Förderung um sechs Monate verlängert. Der effektive Jahreszins liegt bei 1,0 Prozent bei einer Laufzeit von zehn Jahren und zwei tilgungsfreien Anlaufjahren.
Pro Wohneinheit sind bis zu 100.000 Euro Förderkredit möglich. Voraussetzung: Bei Antragstellung muss eine Baugenehmigung vorliegen. Zudem muss das Gebäude zu 100 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien versorgt werden. Kommunen erhalten zusätzlich einen Zuschuss von 7,5 Prozent.
Wer als Immobilienbesitzer von neuen steuerlichen Regelungen wie der degressiven AfA profitieren möchte, sollte seine Abschreibungen gezielt planen. Dieser kostenlose PDF-Ratgeber erklärt kompakt, wie Sie Ihre Steuerstrategie optimieren und Liquidität sichern. Abschreibung von A-Z kostenlos herunterladen
Die Förderung gilt vorbehaltlich verfügbarer Bundesmittel. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
13-Punkte-Plan: Digitalisierung und weniger Bürokratie
Bundesbauministerin Verena Hubertz stellte am heutigen Freitag ein Maßnahmenpaket vor, um den Wohnungsbau anzukurbeln. Ab 2028 sollen digitale Bauanträge zum verbindlichen Regelfall werden. Papieranträge sind dann nur noch in begründeten Härtefällen zulässig. Bauleitplanverfahren will das Ministerium auf maximal zwei Jahre begrenzen.
Ab 2027 plant die Regierung, die verstreuten Neubauförderprogramme in einem zentralen Programm zu bündeln. Noch in diesem Jahr soll ein Gesetzentwurf zum sogenannten Gebäudetyp E kommen. Er ermöglicht einfacheres und rechtssicheres Bauen – durch Verzicht auf teure, nicht sicherheitsrelevante Standards.
Weitere Punkte: ein Bonus-System für serielles und modulares Bauen sowie die Prüfung einer zweijährigen Verlängerung der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) durch das Finanzministerium.
Bauwirtschaft fordert mehr Tempo
Die Branche reagiert verhalten auf den Aktionsplan. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), lobte den Plan als Schritt in die richtige Richtung. Aber: Neue Förderungen greifen erst ab 2027 – zu spät, kritisiert er.
Die geplante Verlängerung der degressiven AfA im Wachstumschancengesetz bietet Immobilienbesitzern erhebliche Steuervorteile. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Leitfaden, wie Sie Sonderabschreibungen rechtssicher nutzen und Investitionen effizient refinanzieren. Gratis-Ratgeber zu Steuervorteilen sichern
Der Hintergrund: Ende 2025 waren rund 760.700 Wohnungen genehmigt, aber noch nicht fertiggestellt. Nach ZDB-Berechnungen könnte eine Kopplung der Sonder-AfA an den EH-55-Standard jährlich rund 30.000 zusätzliche Wohnungen aus diesem Überhang aktivieren. Den Steuerausfällen von maximal 663 Millionen Euro stünden potenzielle Einnahmen von 2,99 Milliarden Euro gegenüber.
Marktdaten: Wohnungsbau auf Tiefstand
Die Zahlen zeigen die Dringlichkeit: 2025 wurden nur 206.600 Wohnungen fertiggestellt – der niedrigste Wert seit 2012. Das sind rund 18 Prozent weniger als im Vorjahr. Zwar stiegen die Baugenehmigungen im April 2026 um 9,2 Prozent auf 20.200 Einheiten. Doch der monatliche Bedarf liegt bei geschätzt 26.700 Wohnungen.
Wirtschaftsforschungsinstitute rechnen mit einer langsamen Erholung. Das DIW prognosticizert für 2026 rund 225.000 Fertigstellungen, das ifo Institut 185.000 Einheiten. Für 2027 erwarten die Institute bis zu 240.000 Wohnungen. Das politische Ziel von jährlich 400.000 Neubauten bleibt damit in weiter Ferne.
Neben regulatorischen Hürden belasten gestiegene Materialkosten infolge internationaler Konflikte die Baupreise.
