Verfassungsschutz Bremen: Richtervorbehalt für Informanten beschlossen
17.06.2026 - 15:49:47 | boerse-global.de
Die Bremer Landesregierung will den Einsatz von Informanten und verdeckten Ermittlern künftig an einen Richtervorbehalt binden. Mitte Juni 2026 legte sie einen entsprechenden Entwurf zur Überarbeitung des Verfassungsschutzgesetzes vor. Damit reagiert das Land auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und eine veränderte Sicherheitslage.
Der Entwurf unterteilt Eingriffsmaßnahmen in drei Stufen. Er sieht einen verstärkten Schutz der Privatsphäre und von Berufsgeheimnisträgern vor. Auch Regeln zur Handy-Ortung und digitalen Überwachung wurden angepasst. Ziel: die Balance zwischen Gefahrenabwehr und Grundrechtsschutz neu justieren.
Falsche Vorwürfe: Was das OLG München entschied
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Wer interne Ermittlungen öffentlich macht, muss genau prüfen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Az. 18 U 217/26) vom Juni 2026. Das Gericht bestätigte: Mehrere Behauptungen über den ehemaligen BSI-Präsidenten Arne Schönbohm und seine angeblichen Kontakte zu russischen Geheimdiensten waren unwahr. Sie verletzten sein Persönlichkeitsrecht.
Trotz der Rechtswidrigkeit wies das Gericht eine Schadenersatzforderung von 100.000 Euro ab. Begründung: Der Betroffene hatte Unterlassungsansprüche nicht frühzeitig geltend gemacht. Die Botschaft ist klar: Ungeprüfte Hinweise in Ermittlungsberichten können teuer werden – aber nur, wenn man schnell reagiert.
Einsichtsrechte: Wann Mitarbeiter den Untersuchungsbericht sehen dürfen
In Compliance-Verfahren stellt sich oft die Frage: Wie transparent müssen Unternehmen gegenüber betroffenen Mitarbeitern sein? Das Landesarbeitsgericht München entschied dazu im vergangenen Jahr (Az. 2 SLa 70/25).
Die Richter stellten fest: Ein Einsichtsrecht in personenbezogene Daten besteht laut DSGVO. Aber das bedeutet nicht automatisch einen Anspruch auf den gesamten Bericht. Der Schutz von Hinweisgebern rechtfertigt die Schwärzung sensibler Passagen. Ein kompletter Ausschluss unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse ist dagegen nicht zulässig. Das Verfahren liegt nun beim Bundesarbeitsgericht.
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Schweiz: Hohe Hürden für Amtsenthebung
Auch in der Schweiz tut sich etwas. Das Waadtländer Parlament ebnete am 16. Juni 2026 den Weg für neue Verfahren zur Suspendierung oder Amtsenthebung von Regierungsmitgliedern. Der Grosse Rat stimmte einem Prinzip zu, das bei strafrechtlich relevanten Gründen greifen soll.
Die Hürden sind hoch: Eine Dreiviertelmehrheit im Parlament ist nötig, plus eine Bestätigung durch das Volk. Das unterstreicht, wie schwer es ist, in gewählte Ämter einzugreifen.
