DGUV Vorschrift 2: Kleine Betriebe entlastet ab 20 Mitarbeitende
17.06.2026 - 15:54:25 | boerse-global.de
Besonders die Reform der Unfallverhütungsvorschriften, die digitale Arbeitszeiterfassung sowie neue Urteile zum Urlaubs- und Kündigungsschutz prägen das Jahr 2026.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Die lückenlose Erfassung der Arbeitszeit ist für alle Betriebe verpflichtend, um Bußgelder zu vermeiden. Dieser kostenlose Ratgeber liefert Ihnen fertige Mustervorlagen für Stundenzettel und alle wichtigen rechtlichen Informationen auf einen Blick. Kostenlose Mustervorlage: In 10 Minuten zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung
DGUV Vorschrift 2: Mehr Spielraum für kleine Betriebe
Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine umfassende Reform der DGUV Vorschrift 2. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von einer deutlichen Entlastung: Die Beschäftigtengrenze für die vereinfachte Regelbetreuung stieg von 10 auf 20 Mitarbeitende.
Parallel dazu wurde die Digitalisierung der betriebsärztlichen Betreuung formal verankert. Beratungen sind nun per Telefon oder Video möglich – allerdings nur, wenn zuvor eine physische Betriebsbegehung stattfand. Maximal ein Drittel der erforderlichen Stunden darf digital erfolgen, in Ausnahmefällen bis zu 50 Prozent.
Auch das Qualifikationsspektrum für Fachkräfte für Arbeitssicherheit wurde erweitert. Neben Ingenieuren sind jetzt Abschlüsse in Physik, Chemie, Biologie, Humanmedizin, Ergonomie sowie Arbeits- und Organisationspsychologie zugelassen. Voraussetzung bleibt der Nachweis entsprechender Fortbildungen.
Arbeitszeiterfassung: Pilotprojekt für Lehrer in Bremen
Nach den Grundsatzentscheidungen von EuGH und Bundesarbeitsgericht hat sich die digitale Arbeitszeiterfassung 2026 als Standard etabliert. Während für Gastronomie und Hotellerie bereits strikte Pflichten für Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit gelten, zeigen Pilotprojekte die Ausweitung auf neue Bereiche.
In Bremen startet zum Schuljahr 2026/27 ein Pilotprojekt zur digitalen Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften. Ab August nutzen neun Schulen eine spezialisierte App – dokumentiert werden neben dem Unterricht auch Vorbereitungszeiten, Korrekturen und Elterngespräche. Ziel: die reale Arbeitsbelastung sichtbar machen. Die Erfassung erfolgt einmal täglich, eine minutengenaue Aufzeichnung ist nicht vorgesehen.
In der Privatwirtschaft drohen bei Verstößen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. Vertrauensarbeitszeit bleibt weiterhin möglich, entbindet aber nicht von der Pflicht, Höchstarbeitszeiten und Ruhephasen zu dokumentieren. Kritisch sehen Mediziner wie der Marburger Bund eine diskutierte Reform des Arbeitszeitgesetzes: Sie würde tägliche durch wöchentliche Höchstarbeitszeiten ersetzen. Experten warnen vor Gesundheitsrisiken durch entgrenzte tägliche Arbeit.
Gefährdungsbeurteilung: Psychische Belastung im Fokus
Im Mai 2026 veröffentlichte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein aktualisiertes Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung. Das Werk reagiert auf die volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Arbeitsunfähigkeitstagen, die bereits in früheren Erhebungen für erhebliche Produktionsausfälle sorgten.
Ein Schwerpunkt liegt auf psychischen Gefährdungen – der Bereich wurde grundlegend neu gestaltet. Arbeitgeber sind seit 1996 gesetzlich verpflichtet, Arbeitsbedingungen systematisch zu beurteilen, um Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden.
Viele Unternehmen machen bei der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung unbewusst folgenschwere Fehler. Dieser kostenlose Report bietet Ihnen praxiserprobte Checklisten und Vorlagen, um behördenkonforme Dokumentationen schnell und rechtssicher zu erstellen. Gefährdungsbeurteilung: So erstellen Sie GBUs, die Aufsichtsbehörden sofort anerkennen
Aktuelle Urteile: Urlaub und Krankmeldung neu bewertet
Auch die Arbeitsgerichte haben im ersten Halbjahr 2026 wichtige Klarstellungen getroffen. Das Landesarbeitsgericht Thüringen entschied am 2. März (Az.: 4 Ta 15/26): Pauschale betriebliche Regelungen, die zusammenhängenden Urlaub auf maximal zwei Wochen begrenzen, sind unwirksam. Arbeitnehmer haben Anspruch auf längere Erholungszeiten – sofern keine dringenden betrieblichen Belange entgegenstehen.
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein stärkte die Position der Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU). Eine AU verliert an Beweiswert, wenn sie passgenau die gesamte Kündigungsfrist abdeckt. In solchen Fällen liegt die Beweislast für die tatsächliche Erkrankung beim Arbeitnehmer.
Das Bundesarbeitsgericht konkretisierte zudem das digitale Zugangsrecht von Gewerkschaften. Arbeitgeber müssen Informationsmaßnahmen dulden – eine aktive Unterstützung wie die Herausgabe interner E-Mail-Verzeichnisse oder die Verlinkung gewerkschaftlicher Inhalte im Intranet ist jedoch nicht erforderlich.
