Thüringen gibt grünes Licht für Digitalpakt 2.0
05.05.2026 - 18:19:37 | boerse-global.deAm Dienstag stimmte die Landesregierung dem Abschluss des Bundes-Länder-Abkommens für den „Digitalpakt 2.0“ zu. Das neue Programm umfasst für Thüringen ein Gesamtvolumen von rund 112 Millionen Euro und soll Schulen und Schulträgern bis Ende 2032 langfristige Planungssicherheit geben.
Die Entscheidung des Kabinetts beendet einen langwierigen Verhandlungsprozess zwischen Bund und Ländern. Anders als sein Vorgänger, der sich vor allem auf Hardware und grundlegende Konnektivität konzentrierte, setzt die zweite Auflage des Pakts auf einen strategischen Wandel hin zur pädagogischen Transformation.
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Finanzierung und langfristige Perspektive
Die Finanzierung des Digitalpakt 2.0 in Thüringen ruht auf drei Säulen. Von den insgesamt 112 Millionen Euro steuert der Bund rund 56 Millionen Euro bei – das entspricht 50 Prozent der Mittel. Die restlichen 56 Millionen Euro teilen sich der Freistaat Thüringen und die kommunalen Schulträger, wobei jede Seite etwa 28 Millionen Euro übernimmt.
Bildungsminister Christian Tischner betonte, dass dieses Abkommen eine systematische Neuausrichtung bedeute. Während der erste Digitalpakt vor allem Geräte und lokale Netzwerke finanzierte, zielt das neue Programm auf eine professionelle Transformation ab. Staatssekretär Dr. Bernd Uwe Althaus hob auf der Regierungspressekonferenz hervor, dass die Laufzeit bis 2032 ein entscheidender Erfolgsfaktor sei. Sie erlaube den Schulträgern, über kurzfristige Lösungen hinauszugehen und nachhaltig zu modernisieren.
Förderfähige Projekte können rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 finanziert werden. Damit ist ein nahtloser Übergang nach dem Ende der ersten Förderperiode gewährleistet. Schulträger haben bis zum 31. Dezember 2030 Zeit, ihre Anträge zu stellen. Die Umsetzung der Maßnahmen an den Schulen kann bis Ende 2032 dauern.
Drei Säulen für die digitale Transformation
Die Umsetzung des Digitalpakt 2.0 folgt drei ineinandergreifenden Handlungssträngen:
Infrastruktur-Ausbau (Säule I): Hier wird die Arbeit des ersten Pakts fortgesetzt. Investitionen in schnelles WLAN, moderne Präsentationstechnik und spezielle Ausstattung für MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) stehen im Fokus.
Schul- und Unterrichtsentwicklung (Säule II): Ein Kernanliegen des neuen Pakts ist die gezielte Förderung digitaler Kompetenzen. Diese Säule unterstützt die Integration digitaler Medien in den täglichen Unterricht und die Entwicklung moderner Lehrkonzepte.
Digitale Lehr- und Lerninitiative (Säule III): Diese Bundes-Länder-Initiative zielt auf die Professionalisierung der Lehrerausbildung ab. Sie soll die Kluft zwischen wissenschaftlicher Forschung und Unterrichtspraxis überbrücken.
Zur Steuerung dieses komplexen Wandels kündigte das Thüringer Bildungsministerium die Einrichtung eines eigenen „Digitalisierungsreferats“ an. Diese neue Einheit bündelt vorhandene Expertise im Ministerium und soll sicherstellen, dass alle Digitalisierungsinitiativen strategisch ausgerichtet sind und die Schulen ohne unnötige bürokratische Hürden erreichen.
Vom ersten zum zweiten Digitalpakt
Der erste Digitalpakt Schule (2019 bis 2024) legte die technische Grundlage für Thüringens Schulen. Daten vom Jahresende 2025 zeigen, dass Thüringen die Mittel der ersten Phase nahezu vollständig ausgeschöpft hat. Von den rund 191,2 Millionen Euro waren bis zum 31. Dezember 2025 etwa 189,8 Millionen Euro abrufbereit.
Der erste Pakt war stark von dringendem Hardware-Bedarf geprägt – insbesondere nach den rasanten Veränderungen durch die Corona-Pandemie. In den vergangenen Jahren hatte Thüringen sein digitales Portfolio bereits erweitert, darunter die Einführung der „Thüringer Schulcloud“ und die Einführung von „Medienbildung und Informatik“ als Pflichtfach bis zur 10. Klasse ab dem Schuljahr 2024/25.
Der weg zum Digitalpakt 2.0 war von intensiven Debatten begleitet. Ende 2025 einigten sich die Bildungsminister von Bund und Ländern auf der Kultusministerkonferenz am 18. Dezember auf eine politische Grundlage. Ein zentraler Streitpunkt war damals die Forderung des Bundes nach einer 50:50-Aufteilung der Kosten – die Länder hatten zunächst eine Fortführung des 90:10-Verhältnisses aus dem ersten Pakt gefordert. Der im Dezember 2025 erzielte Kompromiss ebnete schließlich den Weg für das aktuelle Verwaltungsabkommen.
Verwaltungsumsetzung und Ausblick
Nach der Kabinettszustimmung durchlaufen die spezifischen Förderrichtlinien für Thüringen nun die Ressortabstimmung und ein Anhörungsverfahren mit den Schulträgern. Das Bildungsministerium erwartet, dass die formelle Förderrichtlinie spätestens im Herbst 2026 in Kraft tritt.
Aus verwaltungstechnischer Sicht ist die Aufnahme professioneller IT-Administrationsstrukturen in die Förderliste eine entscheidende Neuerung. Schulträger können nun Mittel für den Aufbau und Unterhalt professioneller IT-Support-Systeme beantragen. Damit wird eine langjährige Forderung nach festem technischen Personal für die wachsende Zahl digitaler Geräte an Schulen aufgegriffen.
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Branchenbeobachter sehen in der Verschiebung hin zur „pädagogischen Transformation“ einen wachsenden Bedarf an hochwertigen digitalen Bildungsmedien und spezialisierten Lehrerfortbildungen. Da der Fokus nun vom „Kabelverlegen“ zur „Unterrichtsmodernisierung“ wechselt, dürfte der Markt für Bildungssoftware und professionelle Entwicklung bis Anfang der 2030er Jahre ein nachhaltiges Wachstum verzeichnen.
Was bleibt zu tun?
Mit dem nun stehenden rechtlichen und finanziellen Rahmen verlagert sich der Fokus in Thüringen auf die praktische Umsetzung durch die Kommunen und privaten Schulträger. Ziel ist es, bis 2032 sicherzustellen, dass jede Schule im Land nicht nur über die notwendige Hardware verfügt, sondern auch über Lehrkräfte, die digitale Werkzeuge zur Verbesserung der Lernergebnisse einsetzen können.
Das neue „Digitalisierungsreferat“ soll dabei eine zentrale Rolle spielen – insbesondere bei der Vereinfachung des Antragsverfahrens. Dieser Schritt soll die bürokratischen Verzögerungen vermeiden, die die Anfangsphase des ersten Digitalpakts kennzeichneten. Schulträger sind aufgefordert, ihre Medienentwicklungskonzepte zu aktualisieren, um für das Antragsfenster im Laufe dieses Jahres gerüstet zu sein.
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