Teilkrankschreibung ab 2027: Bundestag beschließt 25-75%-Modell
Veröffentlicht: 12.07.2026 um 16:30 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Juli eine umfassende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet. Kernstück: eine gesetzliche Teilkrankschreibung für Langzeiterkrankte.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz führt ab 2027 eine stufenweise Arbeitsunfähigkeit ein. Versicherte, deren Erkrankung länger als vier Wochen andauert, können dann mit 25, 50 oder 75 Prozent krankgeschrieben werden. Der Arzt muss die medizinische Notwendigkeit feststellen, der Arbeitgeber behält ein Widerspruchsrecht und prüft die Realisierbarkeit binnen sieben Tagen.
So funktioniert das neue Modell
In den ersten sechs Wochen der Teilarbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber den Lohn fort, danach gibt es anteiliges Krankengeld. Das Modell richtet sich gezielt an Patienten mit Rückenleiden, Krebserkrankungen oder psychischen Diagnosen – also Krankheitsbilder, die eine schrittweise Belastungssteigerung erfordern.
Kritik kommt von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie den Sozialverbänden VdK und SoVD. Sie sehen bürokratische Hürden und befürchten eine zusätzliche Belastung der Praxen.
Strengere Regeln für Arbeitgeber
Parallel verschärfen sich die Anforderungen an das Betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM). Das Bundesarbeitsgericht urteilte am 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25): Ein Einwurf-Einschreiben reicht nicht als Zugangsbeweis, wenn der Scanvorgang vor dem tatsächlichen Einwurf erfolgte. Ein ordnungsgemäßes bEM-Angebot bleibt aber Voraussetzung für krankheitsbedingte Kündigungen.
Die Reform ergänzt bestehende Instrumente wie die stufenweise Wiedereingliederung, auch bekannt als Hamburger Modell. Es basiert auf den Paragraphen 44 SGB IX und 74 SGB V.
Psychotherapie: Versorgungslücke trotz Reform
Trotz der Neuregelung warnen Experten vor einer prekären Versorgungslage. In Speyer forderten Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Bürgermeister Alexander Schubert die Bundesregierung auf, die Budgetierung der ambulanten Psychotherapie zu überdenken. Ihr Argument: Die Ausgaben dafür machen lediglich 0,7 Prozent der GKV-Gesamtausgaben aus – während Wartezeiten auf Behandlungsplätze oft über ein Jahr betragen.
Die neue Teilkrankschreibung ab 2027 verlangt von Arbeitgebern ein strukturiertes Vorgehen – von der ärztlichen Feststellung bis zum Widerspruchsrecht. Dieser Report liefert Checklisten und Musterverfahren, damit Sie rechtssicher handeln. Jetzt kostenlosen HR-Report anfordern
Das Hamburger Bündnis für Psychotherapie warnt vor den Folgen des GKV-Sparpakets: Eine mangelnde Versorgung könne die Chronifizierung von Leiden und die Suizidrate erhöhen.
Digitale Helfer für Rettungskräfte
Als Ergänzung gewinnen digitale Angebote an Bedeutung. Die Goethe-Universität Frankfurt testet unter Leitung von Hanna Reich das Programm RUPERT. Die psychoedukative Plattform mit Expertenchats und anonymen Foren richtet sich speziell an Rettungskräfte – eine besonders belastete Berufsgruppe.
Projekte für berufliche Inklusion
Lokale Initiativen ergänzen die gesetzlichen Rahmenbedingungen. In Südtirol bietet das Projekt PFiFF eine Kombination aus 462 Stunden Theorie und 650 Stunden Praxis. Module wie Kompetenzenpässe und Sprachzertifizierungen sollen die berufliche Inklusion fördern.
In Berlin startete das Recovery College im März 2026 kostenlose Kurse in verschiedenen Stadtteilen. Kursleiter wie Genesungsbegleiter Freddy Nussbaumer setzen auf Peer-Unterstützung. Dass solche Programme wirken, zeigt eine Studie in „The Lancet Regional Health – Europe“: Bei 457 Teilnehmenden reduzierte das Peer-Programm „In Würde zu sich stehen“ Selbststigma und Stigmastress signifikant.
Neue Therapieplätze und geschützte Arbeitsplätze
Das BAG-Urteil vom Mai 2026 verschärft die bEM-Pflichten: Ein Einwurf-Einschreiben reicht nicht mehr als Zugangsbeweis. Wer krankheitsbedingte Kündigungen absichern will, braucht ein rechtsicheres bEM-Angebot. Der Report zeigt in 5 Schritten, wie das gelingt. bEM-Leitfaden jetzt sichern
Auch der stationäre Sektor wächst. Am 10. Juli eröffnete Gesundheitsstaatssekretärin Friederike Haase eine neue halboffene Station für den Maßregelvollzug in Eberswalde. Zehn Millionen Euro Investition schaffen dort 20 neue Therapieplätze – eine Entlastung für die überbelegten Kapazitäten in Brandenburg.
Soziale Betriebe wie das Café PINJO in Berlin-Wilmersdorf bieten geschützte Arbeitsplätze für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Arbeitgeber, die Schwerbehinderte aus dem Grundsicherungsbezug einstellen, profitieren von Lohnkostenzuschüssen nach Paragraph 16i SGB II – über bis zu fünf Jahre.
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