Tarifbindung: Nur 49 Prozent der Beschäftigten – EU droht Verfahren
12.06.2026 - 06:10:45 | boerse-global.de
Im Kanzleramt saßen Regierungsvertreter, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften zusammen. Ziel: ein Paket zur Stärkung der Wirtschaft schnüren.
Die Schwerpunkte: Arbeitsmarkt, Sozialversicherungen und Bürokratieabbau. Ein Koalitionsausschuss soll Anfang Juli Eckpunkte beschließen. Noch vor der Sommerpause Mitte Juli muss das Reformpaket stehen.
Doch die Fronten sind verhärtet. Die Arbeitgeber fordern mehr Flexibilisierung. Sozialverbände warnen vor Kürzungen. Die Gewerkschaften drängen auf steuerpolitische Anpassungen – inklusive einer Vermögensteuer. Regierungssprecher Kornelius bescheinigte allen Beteiligten „konstruktive Bereitschaft“.
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EU-Vorgaben zwingen zum Handeln
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie setzt Unternehmen bereits jetzt unter Druck. Zwar hat Deutschland die nationale Umsetzung auf 2027 verschoben. Doch Teile der Richtlinie müssen schon heute unionsrechtskonform ausgelegt werden.
Für den öffentlichen Dienst gelten bestimmte Vorgaben wie das Auskunftsrecht und die Beweislastumkehr unmittelbar. In der Privatwirtschaft sollten Betriebe ihre Vergütungssysteme anpassen. Arbeitgeber müssen Bewerbern künftig vor dem Vorstellungsgespräch das Einstiegsentgelt oder eine Gehaltsspanne nennen. Die Frage nach dem bisherigen Gehalt ist nicht mehr zulässig. Größere Unternehmen müssen sich zudem auf Berichtspflichten zu geschlechtsspezivischen Lohnunterschieden vorbereiten.
Tarifbindung: Deutschland hinkt hinterher
Nur noch 49 Prozent der Beschäftigten arbeiten in tarifgebundenen Unternehmen. Das zeigt eine aktuelle Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Böckler-Stiftung. Die EU-Mindestlohn-Richtlinie verlangt bei einer Tarifbindung unter 80 Prozent einen nationalen Aktionsplan.
Die Frist dafür war bereits Ende 2025 verstrichen. Zum Vergleich: Länder wie Italien oder Belgien kommen auf eine Bindung von nahezu 100 Prozent. Aus der Politik kamen Warnungen vor einem möglichen EU-Vertragsverletzungsverfahren.
Arbeitszeit: Tägliche Höchstgrenze fällt
Das geltende Arbeitszeitgesetz soll durch die EU-Arbeitszeitrichtlinie ersetzt werden. Statt einer täglichen Höchstarbeitszeit gilt dann eine wöchentliche Betrachtung. Theoretisch wären Arbeitstage von bis zu 13 Stunden möglich.
Arbeitsrechtler geben Entwarnung: Arbeitgeber können solche Zeiten nicht einseitig anordnen. Maßgeblich bleiben vertragliche Regelungen und die Branchenüblichkeit.
Minijobs: Neue Regeln ab Juli
Ab Juli 2026 können Minijobber ihre einmal getroffene Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig machen. Die Entscheidung ist endgültig und gilt für die Zukunft.
Die Verdienstgrenze liegt bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde aktuell bei 603 Euro monatlich. Im Januar 2026 waren in Deutschland rund 7,46 Millionen Menschen geringfügig beschäftigt.
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Teilarbeitsunfähigkeit: Schrittweise Rückkehr möglich
Das Bundeskabinett hat bereits im Frühjahr den Gesetzentwurf zur Einführung der Teilarbeitsunfähigkeit beschlossen. Bei Erkrankungen von mehr als vier Wochen Dauer können Beschäftigte schrittweise in den Arbeitsprozess zurückkehren.
Voraussetzung: Es ist ärztlich vertretbar und basiert auf Freiwilligkeit. Die Rückkehr ist in Schritten von 25, 50 oder 75 Prozent der Arbeitszeit möglich. Arbeitgeber haben ein siebentägiges Widerspruchsrecht. Der Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung bleibt bestehen.
Pflegeversicherung: Beitragssteigerung geplant
Zusätzlich zu den arbeitsrechtlichen Änderungen plant die Regierung beitragsrechtliche Anpassungen in der Pflegeversicherung. Zum 1. Januar 2027 soll die Beitragsbemessungsgrenze auf über 7.000 Euro monatlich steigen. Der Kinderlosenzuschlag soll auf 0,7 Prozent erhöht werden.
