Stiftungen, Staat

Stiftungen: 77 Prozent trauen ihnen mehr als dem Staat

12.06.2026 - 06:06:29 | boerse-global.de

Studie belegt massiven Vermögenszuwachs bei Schweizer Family Offices. Steuerpläne treiben Überlegungen zu Auslandsverlagerungen an.

Schweizer Family Offices: Vermögen steigt auf 785 Milliarden Franken
Stiftungen - Abstrakte Darstellung von Vermögenstransfer und -schutz durch ineinandergreifende geometrische Formen vor einem unscharfen Finanzviertel bei Dämmerung. 12.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das verwaltete Vermögen von Single Family Offices in der Schweiz ist innerhalb von zwei Jahren um fast ein Drittel auf 785 Milliarden Franken gestiegen. Das zeigt eine aktuelle Studie der Universität St. Gallen.

Die Erhebung vom 10. Juni 2026 dokumentiert einen Zuwachs von rund 30 Prozent seit 2023. Besonders spannend: Fast die Hälfte der befragten Vermögensverwalter hat einen Umzug ins Ausland geprüft, falls die Erbschaftssteuerinitiative angenommen wird. Fünf Prozent haben diesen Schritt bereits vollzogen.

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Warum Stiftungen so attraktiv sind

Der Vermögenstransfer an die nächste Generation läuft auf Hochtouren. Stiftungsmodelle gelten dabei als ideale Lösung, um Werte zu sichern – vor allem vor dem Zugriff Dritter.

Der Clou: Das Stiftungsvermögen gehört rechtlich der Stiftung, nicht mehr dem Stifter. Das schützt vor Gläubigern und verhindert die Zersplitterung des Nachlasses. Allerdings gibt es Fallstricke: Unentgeltliche Leistungen können bis zu vier Jahre lang angefochten werden, bei vorsätzlicher Benachteiligung sogar bis zu zehn Jahre.

Beim Pflichtteilsrecht gilt in Deutschland eine zehnjährige Abschmelzungsfrist. Der Bundesgerichtshof hat jedoch klargestellt: Diese Frist beginnt erst, wenn der Stifter endgültig auf den Genuss des Vermögens verzichtet.

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Deutschland vs. Liechtenstein: Zwei Welten

Die Unterschiede zwischen den Rechtsräumen sind gravierend. Deutsche Landesbehörden üben eine umfassende Kontrolle aus und verlangen weitreichende Offenlegung. Liechtenstein bietet dagegen weniger staatliche Aufsicht und oft kürzere Anfechtungsfristen.

Doch Vorsicht: Steuerliche Folgen wie die Wegzugsbesteuerung gelten auch bei grenzüberschreitenden Modellen.

Klarheit durch aktuelle Urteile

Das Finanzgericht Münster sorgte im Juni 2026 für Aufsehen. Es entschied, dass ein Nachsteuertatbestand bei Betriebsvermögen erst mit dem dinglichen Vollzug einer Veräußerung eintritt – nicht bereits mit dem Vertragsabschluss. Ein wichtiger Punkt für alle, die Unternehmen übertragen wollen.

Immer beliebter wird auch das Nießbrauchdepot. Dabei werden Wertpapiere übertragen, der Schenker behält sich aber lebenslange Erträge vor. Die Schenkungsteuer sinkt, weil der Kapitalwert des Nießbrauchs abgezogen wird. Bei mittleren sechsstelligen Beträgen können so mehrere zehntausend Euro gespart werden.

Politischer Gegenwind

Die steigende Bedeutung von Stiftungen ruft Kritiker auf den Plan. CDU-Fraktionsvize Albert Stegemann wetterte am 10. Juni 2026 gegen die Verschonungsregeln für Großvermögende. „Es darf kein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit geben“, so der Politiker. Er fordert die Abschaffung von Schlupflöchern bei milliardenschweren Unternehmensübertragungen.

Die Gesellschaft sieht das offenbar anders. Eine Forsa-Umfrage vom April 2026 zeigt: 77 Prozent der Befragten trauen Stiftungen einen verantwortungsvollen Umgang mit Mitteln zu. Beim Staat sind es nur 38 Prozent. Besonders die Generation unter 30 Jahren schätzt Stiftungen – zwei Drittel können sich vorstellen, selbst als Stifter aktiv zu werden.

Wenn es schiefläuft

Dass Stiftungsmodelle keine Garantie für Erfolg sind, zeigen aktuelle Fälle. Die RAG-Stiftung geriet am 10. Juni 2026 ins Visier des Bundesrechnungshofes. Ihr Kapitalstock schrumpfte zwischen Ende 2021 und Mitte 2025 um 4,8 Milliarden Euro auf rund 16 Milliarden Euro. Schuld waren hohe Einzelrisiken bei Direktbeteiligungen – unter anderem Verluste mit der Signa-Gruppe.

In Liechtenstein konnte die Ingbe-Stiftung aus dem Umfeld der Familie Benko einen juristischen Teilerfolg verbuchen. Das Oberlandesgericht in Vaduz hob eine einstweilige Verfügung auf, die zuvor rund 50 Millionen Franken eingefroren hatte. Der Masseverwalter prüft nun den Gang vor das Höchstgericht. Die Stiftung soll Vermögenswerte von bis zu 300 Millionen Euro umfassen.

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