Smart-Meter-Rollout: 95 Prozent bis 2030 – Kostenbremse gesetzt
12.06.2026 - 06:15:21 | boerse-global.de
Wer muss ein intelligentes Messsystem einbauen?
Ab 2025 greift die Einbaupflicht für bestimmte Gruppen. Ein intelligentes Messsystem (iMSys) – bestehend aus digitalem Zähler und Kommunikationsmodul – wird fällig für:
Anzeige: Wer als Hausbesitzer mit PV, Wärmepumpe oder Wallbox von der Smart-Meter-Pflicht betroffen ist, sollte die Kostenbremse kennen: Maximal 50 Euro für Wärmepumpen, 50–140 Euro für PV. Unser Guide zeigt, wie Sie Nachrüstkosten vermeiden und mit dynamischen Tarifen bis zu 190 Euro sparen. Kostenlosen Einspar-Guide jetzt anfordern
- Haushalte mit über 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch
- Photovoltaik-Anlagen ab 7 Kilowatt Leistung
- Besitzer von Wärmepumpen oder Wallboxen
Die Bundesregierung hat klare Ziele definiert: Bis Ende 2025 sollen 20 Prozent der betroffenen Anschlüsse ausgestattet sein, bis 2028 die Hälfte und bis 2030 ganze 95 Prozent. Aktuell liegt Deutschland bei rund 5 Prozent – Nachbarländer haben bereits 90 bis 95 Prozent erreicht.
Was kostet der Smart Meter?
Die jährlichen Entgelte sind gedeckelt:
- Haushalte unter 6.000 kWh: maximal 30 Euro
- Zwischen 6.000 und 10.000 kWh: 40 Euro
- Wärmepumpen und Wallboxen: pauschal 50 Euro
- PV-Anlagen: 50 bis 140 Euro je nach Leistung
Ein freiwilliger Einbau darf maximal 100 Euro kosten. Allerdings: In älteren Gebäuden können Modernisierungen am Zählerschrank nötig sein – laut Experten bis zu 2.000 Euro.
So sparen Verbraucher richtig
Dynamische Tarife und Netzentgeltreduzierungen gemäß § 14a EnWG bringen Einsparungen zwischen 110 und 190 Euro jährlich. Zudem sehen Experten ein Potenzial, die Netzausbaukosten um bis zu 30 Prozent zu senken.
Vorsicht vor dubiosen Angeboten
Lokale Energieversorger warnen vor irreführenden Werbeschreiben externer Anbieter. Diese suggerieren oft eine sofortige Wechselpflicht oder bieten überteuerte Verträge an.
Die Stadtwerke Neustadt und Bad Bergzabern betonen: In der Regel fungiert der örtliche Grundversorger als zuständiger Messstellenbetreiber. Ein Anbieterwechsel ist für den gesetzlichen Rollout nicht nötig. Kunden werden direkt von ihrem Betreiber über anstehende Zählerwechsel informiert.
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Neues Modell: Energy Sharing
Ab Juni 2026 wird die gemeinschaftliche Nutzung von PV-Strom in Wohnquartieren vereinfacht. Intelligente Messsysteme spielen dabei eine Schlüsselrolle für Abrechnung und Steuerung.
Für Ende September 2026 plant der BDEW eine Fachtagung in Köln. Vertreter der Bundesnetzagentur und des BSI beraten dann über Rollout-Quoten, Cyber-Sicherheit und Steuerungsmechanismen.
