Steuern 2027: E-Rechnungspflicht für Firmen über 800.000 Euro
28.05.2026 - 15:04:29 | boerse-global.deDie Neuerungen betreffen vor allem die digitale Steuerverwaltung und die Ausweitung von Lohnsteuerprüfungen auf elektronische Rechnungen.
Verbände zur Stellungnahme aufgefordert
Die Fachverbände haben bis zum 12. Juni 2026 Zeit, ihre Positionen zu dem Gesetzesentwurf einzureichen. Eine zentrale Neuerung: Ab dem 1. Januar 2027 sollen Lohnsteuerprüfungen künftig auch elektronische Rechnungen umfassen.
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Darüber hinaus plant das Ministerium weitere Änderungen. Die Forschungszulage soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 auf 25 Millionen Euro angehoben werden. Für steuerlich abzugsfähige Darbietungen steigt die Freigrenze auf 500 Euro. Besonders deutlich fällt die Erhöhung beim antragslosen Freistellungsverfahren aus: Von 10.000 auf 100.000 Euro – ein Schritt, der ab Januar 2027 greifen soll.
Pflicht zur E-Rechnung kommt in Stufen
Die Einführung der Pflicht zur elektronischen Rechnung läuft bereits seit Anfang 2025. Seit dem 1. Januar dieses Jahres müssen alle inländischen Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen können. Die nächste Stufe folgt am 1. Januar 2027: Dann wird die Ausstellung von E-Rechnungen für Firmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro verpflichtend. Ein Jahr später gilt die Pflicht für alle Unternehmen.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat am 26. Mai 2026 einen 18-seitigen FAQ-Katalog veröffentlicht. Darin wird klargestellt: E-Rechnungen müssen dem Standard EN 16931 entsprechen. Dazu zählen Formate wie XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0. Experten wie Jochen Treuz betonen die Notwendigkeit, jede Rechnung auf Syntax und Semantik zu prüfen. Auch die Archivierung muss den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) entsprechen.
Technische Hürden und digitale Integration
Das Jahr 2026 gilt in der Branche als Phase der Stabilisierung für digitale Buchhaltungsprozesse. Neue technische Entwicklungen sollen den manuellen Aufwand reduzieren. Seit dem 22. April 2026 ermöglichen Multi-Sender-Funktionen in cloudbasierten Buchhaltungssystemen bis zu 20 autorisierte E-Mail-Adressen für den automatischen Empfang. Die Entwickler versprechen eine Reduzierung des manuellen Verwaltungsaufwands um rund 28 Prozent.
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Doch die Digitalisierung birgt auch Risiken. Steuerberater Roland Franz warnt: Wer Geschäftsvorfälle nicht zeitnah erfasst, verstößt gegen handels- und steuerrechtliche Vorschriften. Seit dem 1. Januar 2020 benötigen elektronische Kassensysteme zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen (TSE). Verstöße können zu Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen oder zum Verlust von Steuervergünstigungen führen.
Digitale Identität wird Pflicht
Auch Privatpersonen spüren den Digitalisierungsschub. Das Portal für die Elektroauto-Förderung, das am 19. Mai 2026 öffnete, verlangt von Antragstellern die letzten beiden Einkommensteuerbescheide und eine digitale Identität – etwa per eID oder Elster-Zertifikat. Die Förderung beträgt bis zu 6.000 Euro und gilt für Fahrzeugzulassungen seit Jahresbeginn.
Wie es mit der automatisierten Buchhaltung weitergeht, diskutieren Fachleute auf dem E-Invoicing Summit in Berlin vom 22. bis 24. Juni 2026. Dort wollen Technologieanbieter KI-gestützte Lösungen für „Purchase-to-Pay"-Prozesse vorstellen. Im Fokus stehen Anomalieerkennung und automatische Kontenzuordnung in strukturierten Datenformaten.
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