Jahressteuergesetz, Forschungszulagen

Jahressteuergesetz 2026: Forschungszulagen steigen auf 25 Millionen Euro

28.05.2026 - 15:05:24 | boerse-global.de

AfD-Fraktion prüft übermäßige nationale Steuerverschärfung. JStG 2026 bringt KI in Finanzämter und neue Krypto-Regeln.

Jahressteuergesetz 2026: Forschungszulagen steigen auf 25 Millionen Euro - Foto: über boerse-global.de
Jahressteuergesetz 2026: Forschungszulagen steigen auf 25 Millionen Euro - Foto: über boerse-global.de

Die AfD-Bundestagsfraktion hat eine Anfrage eingereicht, die klären soll, ob das Finanzministerium EU-Vorgaben unnötig verschärft.

Konkret geht es um mögliches „Gold-Plating" – also die Übererfüllung europäischer Mindeststandards bei der Umsetzung in deutsches Recht. Die Anfrage (Drucksache 21/6091) vom 27. Mai 2026 zielt darauf ab, Bereiche im Zuständigkeitsbereich des Bundesfinanzministeriums zu identifizieren, in denen die nationale Steuergesetzgebung über die EU-Vorgaben hinausgeht.

Anzeige

Während die Politik über die Übererfüllung von EU-Standards debattiert, treibt Brüssel bereits neue Pläne für einen umfassenden Einblick in private Konten und Immobilien voran. Dieser Experten-Report enthüllt, was das geplante EU-Vermögensregister für Ihr Erspartes bedeutet und wie Sie sich schützen können. Kostenlosen Report zum Schutz vor staatlicher Kontrolle anfordern

Opposition drängt auf Steuerentlastungen

Die Initiative kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Bundesregierung mit dem Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) umfassende Änderungen am Steuerrecht vorbereitet. Parallel dazu fordern Oppositionspolitiker wirtschaftliche Entlastungen. Auf einem Treffen in Cottbus sprach sich die Parteispitze für die Abschaffung der CO?-Abgabe auf Kraftstoffe und eine Senkung der Energiesteuern aus. Die Forderungen werden mit der Möglichkeit begründet, durch Einsparungen bei sogenannten unnötigen Ausgaben finanziellen Spielraum zu schaffen.

Das bringt das Jahressteuergesetz 2026

Das BMF hat den Gesetzesentwurf am 27. Mai 2026 als Ministerialentwurf vorgelegt. Verbände hatten ab dem 26. Mai Gelegenheit zur Stellungnahme – die Frist endet am 12. Juni. Die geschätzten finanziellen Auswirkungen auf Bund, Länder und Gemeinden belaufen sich auf rund 375 Millionen Euro.

Anzeige

Angesichts der zunehmenden steuerlichen Transparenz und staatlicher Kontrollmechanismen wird die aktive Absicherung des eigenen Vermögens für immer mehr Anleger zur Pflicht. Wer jetzt handelt, kann mit diesem konkreten 5-Schritte-Plan seine Ersparnisse vor den Folgen künftiger EU-Vorgaben absichern. Hier den Gratis-Report mit dem 5-Schritte-Plan herunterladen

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Forschungszulagen: Die Fördergrenze steigt rückwirkend zum 1. Januar 2026 von 15 auf 25 Millionen Euro – eine Anpassung an EU-Vorgaben.
  • Kinderfreibeträge: Künftig werden steuerfreie Kinderfreibeträge für Kindern in EU- oder EWR-Staaten nicht mehr gekürzt. Damit setzt Deutschland Urteile des Europäischen Gerichtshofs um.
  • Digitalisierung und KI: Die Abgabenordnung (AO) erhält eine Rechtsgrundlage für den Einsatz künstlicher Intelligenz in Finanzämtern. Die Analyse personenbezogener Daten zu Prüfzwecken wird legalisiert.
  • Verwaltungsentlastung: Ab 2027 steigt die Grenze für automatische Steuerfreistellungsverfahren von 10.000 auf 100.000 Euro. Zudem verkürzt sich der Zeitraum für die Bestimmung eines regelmäßigen Arbeitsplatzes von 48 auf 24 Monate.

Neue Regeln für Kryptowährungen und Gold

Auch die Regulierung alternativer Anlageformen wird überarbeitet. Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zum internationalen automatischen Austausch von Informationen über Krypto-Transaktionen auf den Weg gebracht – die Umsetzung der EU-Richtlinie DAC8. Der Finanzausschuss lehnte kürzlich einen Antrag der Grünen ab, die einjährige Haltefrist für steuerfreie Krypto-Gewinne abzuschaffen. Das Thema bleibt jedoch Teil der laufenden Haushaltsverhandlungen.

Bei physischem Gold gelten weiterhin die bekannten Regeln: Barren und Münzen sind nach einjähriger Haltedauer steuerfrei. Seit 2024 liegt die Freigrenze für private Verkäufe bei 1.000 Euro. Goldhändler unterliegen strengen Aufzeichnungspflichten – bei Bargeschäften über 2.000 Euro ist eine Identitätsprüfung zur Geldwäschebekämpfung Pflicht.

Digitalisierung der Steuerprüfung schreitet voran

Die Steuerverwaltung setzt zunehmend auf digitale Prozesse. Seit 2025 veröffentlicht die Oberfinanzdirektion (OFD) Nordrhein-Westfalen keine spezifischen Prüfungsschwerpunkte mehr – Grund ist die Einführung des „RaBe"-Verfahrens. Dieses System erlaubt Steuerzahlern, digitale Belege direkt über Plattformen wie „Mein ELSTER" hochzuladen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) stellte 2025 zudem klar, wo bei Außenprüfungen die Grenzen des digitalen Zugriffs liegen. Unternehmen müssen zwar steuerrelevante E-Mails gemäß § 147 AO herausgeben. Die Behörden dürfen jedoch kein vollständiges Journal der gesamten elektronischen Korrespondenz verlangen, wenn darin auch nicht steuerrelevante oder private Kommunikation enthalten ist. Steuerberater empfehlen daher eine strikte Trennung von geschäftlichen und privaten E-Mail-Konten – das erleichtert künftige Prüfungen erheblich.

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - <b>trading-notes</b> lesen ist besser!
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
Für. Immer. Kostenlos.
de | wirtschaft | 69433192 |