Steuererklärung, Frist

Steuererklärung 2026: Frist endet am 31. Juli – MeinELSTER+ für 11,5 Millionen

Veröffentlicht: 08.07.2026 um 16:21 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Technische Panne beim BZSt legt Upload für länderbezogene Berichte lahm. Unternehmen müssen keine Sanktionen fürchten.

BZSt-Portal-Störung: Fehler 50007 blockiert Steuerberichte
Steuererklärung - Ein Computermonitor zeigt eine Fehlermeldung mit Code 50007 an, im Hintergrund verschwommen ein moderner Büroraum. 08.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit heute blockiert ein technischer Fehler die Einreichung länderbezogener Berichte im Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). Beim Dateiupload erscheint der Fehlercode 50007.

Alternative Wege bleiben offen

Das BZSt arbeitet an einer Lösung. Betroffen ist ausschließlich die manuelle Upload-Funktion für Country-by-Country-Reporting-Daten. Die Massendaten-Schnittstelle „Digitaler Posteingang“ (DIP) läuft dagegen störungsfrei.

Unternehmen, die wegen der Panne ihre Frist reißen, müssen keine Bußgelder fürchten. Die Behörde sicherte zu, bei nachweislich technisch bedingten Verzögerungen auf Sanktionen zu verzichten.

Gerichtsurteil mit Signalwirkung

Die aktuelle Störung fällt mit einer wegweisenden Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts zusammen. Die Richter beschäftigten sich mit der Frage: Ist ein falscher Steuerschlüssel im ERP-System ein korrigierbarer Rechenfehler?

Nein, entschied das Gericht am 19. März 2026. Ein solcher Konfigurationsfehler rechtfertigt keine Änderung eines bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheids. Der Bundesfinanzhof muss nun grundsätzlich klären.

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E-Rechnung wird ab 2027 strenger

Das BMF verschärft die Anforderungen an digitale Rechnungen. Ab 2027 müssen alle umsatzsteuerlichen Pflichtangaben im strukturierten XML-Format stecken. Eine einfache PDF reicht dann nicht mehr.

Das Ministerium unterscheidet künftig zwischen Format-, Geschäftsregel- und Inhaltsfehlern. Die Pflicht greift ab 2027 für Unternehmen mit über 800.000 Euro Umsatz. Ab 2028 gilt sie dann für den gesamten B2B-Bereich.

Fristen und Krypto-Pläne

Die Steuererklärung 2026 muss bis zum 31. Juli 2026 raus. Seit dem 1. Juli steht dafür „MeinELSTER+“ bereit – eine vereinfachte Anwendung für rund 11,5 Millionen ledige und kinderlose Arbeitnehmer sowie Rentner. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat bis zum 1. März 2027 Zeit.

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Parallel plant die Bundesregierung eine Revolution bei Krypto-Steuern. Eine BMF-Mitteilung vom 6. Juli 2026 sieht vor, die einjährige Haltefrist für Krypto-Gewinne zu kippen. Stattdessen sollen 25 Prozent Abgeltungsteuer fällig werden – gleich zur Aktie. Eine Verlustverrechnung zwischen den Anlageklassen wäre dann möglich.

Behinderungsdaten: Automatik mit Haken

Seit Januar 2026 übermitteln Versorgungsämter den Grad der Behinderung elektronisch an die Finanzbehörden. Voraussetzung: Die Verknüpfung mit der Steuer-ID muss stimmen. Fehler hier führen dazu, dass Behinderten-Pauschbeträge in Bescheiden untergehen. Bescheide von vor 2026 bleiben aber unangetastet.

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