Steuererklärung, Länder

Steuererklärung 2025: Drei Länder, vier kritische Fristen bis Juli

31.05.2026 - 19:03:01 | boerse-global.de

Selbstständige in Deutschland, Österreich und der Schweiz müssen unterschiedliche Abgabefristen für die Steuererklärung 2025 beachten.

Steuererklärung 2025: Drei Länder, vier kritische Fristen bis Juli - Foto: über boerse-global.de
Steuererklärung 2025: Drei Länder, vier kritische Fristen bis Juli - Foto: über boerse-global.de

Die Fristen für die Steuererklärung 2025 rücken näher – und viele Unternehmer in Deutschland, Österreich und der Schweiz stehen vor entscheidenden Terminen. Wer die Abgabefristen verpasst, riskiert empfindliche Zuschläge.

Deutschland: Zwei Stichtage für Selbstständige

In Deutschland müssen Unternehmer, die ihre Steuererklärung ohne Berater einreichen, bis zum 31. Juli 2026 handeln. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat länger Zeit: Die Frist endet am 1. März 2027, in Einzelfällen sogar erst im April 2027. Wer zu spät kommt, zahlt Verspätungszuschläge.

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Österreich: Elektronische Abgabe bis Ende Juni

In Österreich läuft die Uhr anders. Hier müssen Selbstständige ihre elektronische Steuererklärung für 2025 – inklusive Einkommen-, Umsatz- und Körperschaftsteuer – bis zum 30. Juni 2026 über FinanzOnline einreichen. Wer die Frist verpasst, muss mit einem Verspätungszuschlag von bis zu zehn Prozent rechnen.

Schweiz: Kantonale Unterschiede beachten

Am Beispiel des Kantons Aargau zeigt sich: Selbstständige müssen ihre Steuererklärung für 2025 ebenfalls bis zum 30. Juni abgeben. Für Angestellte ohne selbstständige Tätigkeit war die Frist bereits am 31. März abgelaufen.

Freiberufler oder Gewerbetreibender? Eine entscheidende Frage

Die korrekte Einordnung ist in Deutschland grundlegend für die Steuerpflicht. Nach § 18 EStG gelten Freiberufler als jene, die spezialisiertes Wissen oder Dienstleistungen verkaufen – etwa Ärzte, Anwälte oder Architekten. Sie zahlen keine Gewerbesteuer und nutzen die vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Gewerbetreibende hingegen handeln mit Produkten oder Waren. Sie unterliegen der Gewerbesteuer und müssen Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK) sein. Für das Steuerjahr 2026 liegt der Grundfreibetrag in Deutschland bei 11.600 Euro.

Buchhaltungspflicht: Wann wird es kompliziert?

Die Wahl der Buchhaltungsmethode hängt von Umsatz und Gewinn ab. In Deutschland müssen Unternehmen zur doppelten Buchführung wechseln, wenn ihr Jahresumsatz 800.000 Euro übersteigt oder der Jahresgewinn 80.000 Euro überschreitet. Kleinunternehmer können die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn ihr Vorjahresumsatz unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr unter 50.000 Euro bleibt.

In Österreich gilt: Die vereinfachte EÜR ist für Gewerbetreibende möglich, solange der Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren unter 700.000 Euro oder in einem Jahr unter 1.000.000 Euro bleibt. Wer diese Grenzen überschreitet, muss doppelt buchen – für Kapitalgesellschaften gilt das ohnehin immer.

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Landwirte: Agrardiesel-Rückerstattung im Blick behalten

Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es Sonderregeln. Für ab 2026 verbrauchten Diesel beträgt die Rückerstattung 21,48 Cent pro Liter. Für das Jahr 2025 liegt der Satz bei 6,44 Cent pro Liter – der Antrag muss bis zum 31. Dezember 2026 gestellt sein.

Digitalisierung: okELSTER kommt – aber nicht für alle

Am 1. Juli 2026 startet okELSTER, eine „Ein-Klick"-Lösung in der MeinELSTER+-App. Sie richtet sich an rund 11,5 Millionen Steuerzahler – vor allem Arbeitnehmer und Rentner ohne Nebeneinkünfte. Selbstständige, Vermieter und Ehepaare sind von der automatisierten Lösung ausgeschlossen.

Künstliche Intelligenz: Helfer mit Tücken

KI-Tools werden zunehmend genutzt, um Fachbegriffe zu erklären oder mögliche Abzüge zu identifizieren. Doch Experten warnen: Eine Studie von Professor Jacob aus über 40 Ländern zeigt, dass KI bei aktuellen Steuerregelungen unzuverlässig sein kann. Gleichzeitig setzen die Finanzbehörden verstärkt KI ein, um Ungereimtheiten oder Falschangaben in Steuererklärungen aufzuspüren.

Versäumnisse bei der Rentenversicherung

Der Bundesrechnungshof hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kritisiert: Sie erfasse Selbstständige, die gesetzlich zur Sozialversicherung verpflichtet sind – etwa Künstler, Lehrer oder bestimmte Handwerker – nicht ausreichend. Die DRV wisse seit zwei Jahrzehnten von diesen Melde-Lücken. Geschätzt entgehen pro unentdeckter Person jährlich rund 5.000 Euro an Beiträgen. Die Koalition plant nun eine Pflichtversicherung für alle neu Selbstständigen, unterstützt durch ein automatisiertes Meldeverfahren.

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