Firmenpleiten, Ausfallrate

Firmenpleiten: Ausfallrate 2026 erstmals über 2 Prozent seit Krise

31.05.2026 - 19:05:40 | boerse-global.de

Die Unternehmensausfallrate erreicht mit 2,08 Prozent den höchsten Wert seit der Finanzkrise 2008/09.

Firmenpleiten: Ausfallrate 2026 erstmals über 2 Prozent seit Krise - Foto: über boerse-global.de
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Besonders der Einzelhandel und spezialisierte Industriebetriebe geraten unter Druck.

Depot-Betreiber und Ofenbauer in der Krise

Mitte Mai 2026 stellte die GDC Deutschland GmbH, Betreiberin der Dekorationskette Depot, einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Aschaffenburg. Das Unternehmen betreibt rund 155 Filialen und beschäftigt etwa 1.200 Mitarbeiter. Bereits 2024 hatte die Kette ein ähnliches Verfahren durchlaufen. Geschäftsführer Christian Gries machte steigende Zölle, die harte Konkurrenz durch Online-Plattformen wie Temu und die allgemein schwache Konsumlaune für die Entwicklung verantwortlich. Filialschließungen seien unvermeidbar, so Gries. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Thomas Rittmeister bestellt.

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Nur wenige Tage später, Ende Mai, folgte die nächste Hiobsbotschaft: Die Eliog Industrieofenbau GmbH aus Thüringen beantragte beim Amtsgericht Meiningen ein Eigenverwaltungsverfahren. Das Unternehmen gilt als Weltmarktführer für Spezialöfen und erwirtschaftet einen Jahresumsatz von rund acht Millionen Euro. Trotz dieser starken Marktposition sucht die Firma nun den Weg in die Restrukturierung. Unter der Leitung von Sanierungsgeschäftsführer Stefan G. Mairiedl und vorläufigem Sachwalter Nicolai Fischer soll ein Sanierungsplan erarbeitet werden. Ziel ist es, einen Investor für die 74 Mitarbeiter zu finden.

Höchste Ausfallrate seit der Finanzkrise

Die Einzelfälle sind keine Ausreißer – sie spiegeln einen alarmierenden Trend wider. Die Creditreform Rating „Ausfallstudie 2026" prognostiziert für das laufende Jahr eine Unternehmensausfallrate von 2,08 Prozent. Damit wird erstmals seit der Finanzkrise 2008/09 die Zwei-Prozent-Marke überschritten. Zum Vergleich: 2025 lag die Rate noch bei 1,88 Prozent – ein Jahr, in dem die deutsche Wirtschaft nur um magere 0,2 Prozent wuchs.

Besonders verwundbar zeigen sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Jahresumsatz zwischen 500.000 und zwei Millionen Euro. Ihre Ausfallrate beträgt 2,06 Prozent. Noch dramatischer ist die Lage bei jungen Firmen: Unternehmen, die zwischen zwei und fünf Jahre alt sind, weisen eine Rate von 3,66 Prozent auf. Regional betrachtet ist Berlin mit 3,04 Prozent das Schlusslicht. Zwar wird für 2026 ein BIP-Wachstum von 1,1 Prozent und für 2027 von 1,5 Prozent erwartet, doch die unmittelbare Lage bleibt angespannt – vor allem für energieintensive Betriebe und die Automobilindustrie.

Eigenverwaltung: Die Hürden sind hoch

Das SanInsFoG (Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts), das im Wesentlichen am 1. Januar 2021 in Kraft trat, hat die Anforderungen für eine Eigenverwaltung deutlich verschärft. Wer diesen Weg gehen will, muss ein umfassendes Planungsdokument vorlegen. Dazu gehören ein Liquiditätsplan für sechs Monate, ein detailliertes Umsetzungskonzept mit einer Krisenanalyse sowie ein Bericht über den aktuellen Stand der Verhandlungen mit den Gläubigern.

Zusätzlich verlangt das Gesetz den Nachweis von Insolvenzsachkunde und einen Kostenvergleich des Verfahrens. Geschäftsführer sind verpflichtet, ein früherkennendes Krisenwarnsystem zu unterhalten. Seit der Reform beträgt der Prognosezeitraum für drohende Zahlungsunfähigkeit 24 Monate, für Überschuldung zwölf Monate. Experten weisen darauf hin, dass der StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) als Kern der Reform vor allem dazu dient, die Passivseite einer Bilanz zu sanieren – bevor dem Unternehmen komplett die Liquidität ausgeht.

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Gesellschafterdarlehen: Fallstricke im Insolvenzrecht

Wer eine GmbH in der Krise führt, muss auch die Behandlung von Gesellschafterdarlehen genau im Blick haben. Seit dem MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts) aus dem Jahr 2008 werden solche Darlehen im Insolvenzverfahren gemäß § 39 InsO grundsätzlich als nachrangig behandelt. Sie müssen in einer Überschuldungsbilanz nicht berücksichtigt werden – allerdings nur, wenn eine ausdrückliche Rangrücktrittsvereinbarung getroffen wurde.

Auch steuerlich ist bei Restrukturierungen und Kapitalmaßnahmen Vorsicht geboten. Nach § 24 UmwStG (Umwandlungssteuergesetz) kann die Einbringung von Wirtschaftsgütern oder Betrieben in eine Kapitalgesellschaft spezifische Steuerfolgen auslösen. Verzichtet ein Gesellschafter auf ein Darlehen, das bei wirtschaftlicher Besserung der Gesellschaft wieder auflebt, muss buchhalterisch genau unterschieden werden, ob der ursprüngliche Verzicht als werthaltige Einlage galt. Für Unternehmen, die sich für die KöMoG-Besteuerung (Körperschaftsteuerliches Optionsmodell, 2021) entschieden haben, gelten zudem spezielle Regeln beim Wechsel von Personengesellschafts- zu Kapitalgesellschaftsstrukturen – mit Auswirkungen auf Gewerbe- und Erbschaftsteuerwerte.

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