Steuerbetrug: 26-Punkte-Plan mit 15 Jahren Haft und KI-Kontrolle
Veröffentlicht: 18.07.2026 um 01:48 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Im Zentrum stehen härtere Strafen, Künstliche Intelligenz und die Echtzeit-Übermittlung von Rechnungsdaten.
Bundesfinanzminister Klingbeil und Bundesjustizminister Hubig stellten den Aktionsplan diese Woche vor. Ziel ist es, das Entdeckungsrisiko für Steuerkriminelle massiv zu erhöhen. Die Behörden setzen dabei auf technologische Aufrüstung und neue Organisationsstrukturen.
Neue Behörden und schärfere Strafen
Beim Zoll entsteht ein gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität. Ergänzt wird es durch ein Datenanalysezentrum, das KI-Verfahren nutzt. Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege steigt von zehn auf 15 Jahre.
Der Strafrahmen für organisierte Steuerkriminalität soll auf bis zu 15 Jahre Haft steigen. Die strafbefreiende Selbstanzeige wird in diesem Bereich abgeschafft. Ein öffentliches Register macht sanktionierte Unternehmen künftig sichtbar. Der Bund erwartet bereits 2027 Mehreinnahmen von rund einer Milliarde Euro.
Registrierkassenpflicht ab 2028
Ab dem 1. Januar 2028 gilt eine neue Registrierkassenpflicht für Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz. Ziel: Manipulationen an Kassen- und Abrechnungssystemen verhindern. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 25.000 Euro oder Haftstrafen bis fünf Jahre.
Der einmalige Umstellungsaufwand für die Wirtschaft liegt bei geschätzt 99 Millionen Euro. Der Bund erwartet durch die Digitalisierung eine jährliche Entlastung von rund 89 Millionen Euro.
Europa zieht mit: Die ViDA-Reform
Parallel dazu etabliert die Bundesregierung ein neues Umsatzsteuer-Meldesystem. Es bildet die Brücke zum europäischen Großprojekt „VAT in the Digital Age“ (ViDA). Die EU-Reform ist seit April 2025 gesetzlich verankert.
Das ViDA-Paket ruht auf drei Säulen: digitale Meldepflichten, neue Regeln für die Plattformwirtschaft und eine erweiterte zentrale Mehrwertsteuer-Registrierung (OSS). Für Unternehmen gelten mehrere wichtige Stichtage:
- 1. Juli 2028: Erweiterung des One-Stop-Shops, optionale Einführung der „Deemed-Supplier“-Regel für Plattformen
- 1. Januar 2030: Die „Deemed-Supplier“-Regelung wird verpflichtend
- 1. Juli 2030: Obligatorische E-Rechnung für grenzüberschreitende B2B-Geschäfte in der EU
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Deutschland ist bereits vorangegangen. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 gilt die Versandpflicht für Firmen mit über 800.000 Euro Umsatz, ab 2028 für alle.
Wirtschaft muss Tempo machen
Trotz laufender Übergangsfristen mahnen Branchenvertreter zur Eile. Robert Mayr, Chef des IT-Dienstleisters Datev, betonte: Unternehmen müssten das Tempo bei der Umstellung erhöhen.
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Die Zahlen belegen den Trend: Im ersten Halbjahr 2026 verarbeitete Datev über 51 Millionen E-Rechnungen. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2025 waren es 64 Millionen. Der Umsatz des Dienstleisters stieg auf 881 Millionen Euro – nach 810,2 Millionen im Vorjahreszeitraum. Mit über einer Million Kunden sieht Datev einen klaren Trend zur digitalen Steuererklärung und vollautomatisierten Buchungsprozessen.
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