Steuerberatungsgesetz: Bundesrat billigt Reform für 35.000 Steuerpflichtige
12.06.2026 - 22:51:14 | boerse-global.de
Die Länderkammer passierte die Reform im zweiten Anlauf – nachdem ein fast identisches Vorhaben am 8. Mai noch gescheitert war.
Grund für die damalige Ablehnung: eine im Entwurf enthaltene Entlastungsprämie von 1.000 Euro. Die ist nun gestrichen. Die meisten Neuregelungen treten am 1. September in Kraft.
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Lohnsteuerhilfevereine bekommen mehr Spielraum
Ein Kernpunkt der Reform betrifft Lohnsteuerhilfevereine. Sie erhalten künftig erweiterte Beratungsbefugnisse – vor allem bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Bislang lag die Grenze bei 18.000 Euro Mieteinnahmen. Diese Beschränkung fällt ersatzlos weg.
Auch die Zahl der erlaubten Beratungsstellen steigt: Statt bisher zwei sind künftig drei pro Person möglich. Schätzungen zufolge können rund 35.000 zusätzliche Steuerpflichtige die Vereine nutzen. Der Bundestag hatte die Änderungen bereits am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung beschlossen.
Unentgeltliche Hilfe und schärfere Regeln für Wirtschaftsprüfer
Das Gesetz erweitert auch die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen. Das betrifft die Beratung durch nahestehende Personen sowie sogenannte Tax Law Clinics. Dort sammeln Studierende unter Anleitung erfahrener Praktiker erste Erfahrungen und bieten kostenlose Unterstützung an.
Gleichzeitig verschärft die Reform das Fremdbesitzverbot für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Ziel: Die Unabhängigkeit der Berufsausübung stärken und den Einfluss fachfremder Investoren begrenzen.
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Steuerfreiheit für Olympia-Prämien
Das Paket enthält auch steuerliche Entlastungen für Medaillengewinner der Olympischen und Paralympischen Spiele. Prämien der Bundesländer für sportliche Erfolge bei diesen Wettbewerben sind künftig steuerfrei.
Die Zustimmung im Bundesrat beendet eine kontroverse Debatte. Der ursprüngliche Entwurf war am 24. April im Bundestag verabschiedet worden, scheiterte dann aber an der Entlastungsprämie. Der neue Entwurf konzentriert sich nun auf die unstrittigen fachlichen Verbesserungen.
In derselben Sitzung billigte der Bundesrat weitere Vorhaben – darunter eine Apothekenreform, die Senkung der Luftverkehrsteuer und eine Rentenerhöhung zum 1. Juli.
