Sonntagsöffnung, Bäckereien

Sonntagsöffnung ab Januar: Bäckereien dürfen acht Stunden verkaufen

Veröffentlicht: 09.07.2026 um 01:18 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundesregierung plant längere Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien und Bibliotheken. Eine Umfrage zeigt wachsende Zustimmung in der Bevölkerung.

Sonntagsöffnung: Neue Regeln für Bäckereien und Bibliotheken ab 2027
Sonntagsöffnung - Ein warm beleuchtetes Inneres einer deutschen Bäckerei mit frischen Backwaren auf Auslagen, einem leeren Kassentresen und Sonnenlicht. 09.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die schwarz-rote Bundesregierung bereitet eine Reform vor, die ab dem 1. Januar 2027 greifen soll.

Handwerk bekommt mehr Zeit

Bäckereien und Konditoreien sollen ihre Verkaufszeiten an Sonntagen von drei auf acht Stunden ausweiten können. Parallel dazu ist eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes geplant: Die sonntägliche Produktion in Backstuben wird ebenfalls auf bis zu acht Stunden möglich. Bisher war der Zeitraum auf drei Stunden begrenzt.

Für Bibliotheken sieht der Entwurf eine sonntägliche Öffnungsdauer von bis zu sechs Stunden vor. Ziel: Die Attraktivität der Innenstädte steigern und dem stationären Handel bessere Wettbewerbsbedingungen gegenüber dem Online-Handel verschaffen.

Grundsatzdebatte um Sonntagsruhe

Die Pläne haben eine politische Kontroverse ausgelöst. Der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, von Stetten (CDU), und FDP-Chef Kubicki fordern eine noch weitergehende Öffnung. Auch der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Genth, bezeichnete Einkaufen als Freizeiterlebnis und verlangt eine allgemeine Lockerung. Der Textileinzelhandel (BTE) will zudem den sogenannten Anlassbezug abschaffen, der Sonntagsöffnungen bisher an Feste oder Märkte bindet.

Die SPD sieht derzeit keinen Bedarf für eine Ausweitung über den beschlossenen Rahmen hinaus. Verdi lehnt die Pläne entschieden ab. Ein Vorstandsmitglied betonte, der Sonntag sei für viele Beschäftigte der einzige planbare freie Tag. Unterstützung kommt vom Sozialverband und der Evangelischen Kirche (EKD), die vor einer Aufweichung des grundgesetzlich geschützten Sonntagsschutzes warnen.

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Auf Länderebene zeigt sich ein geteiltes Bild. Schleswig-Holstein lässt bereits personallose Kleinstsupermärkte an Sonntagen zu, Thüringen ermöglicht ähnliche Modelle. Bayerns Ministerpräsident Söder lehnt jede Reform ab: An der Sonntagsruhe in seinem Bundesland werde definitiv nichts geändert.

Stimmung in der Bevölkerung kippt langsam

Eine YouGov-Umfrage vom 8. Juli 2026 zeigt eine wachsende Akzeptanz für Sonntagsöffnungen – auch wenn eine knappe Mehrheit skeptisch bleibt. Demnach befürworten 43 Prozent der Befragten häufigere Sonntagsöffnungen, 50 Prozent lehnen sie ab. Im Sommer 2025 waren es noch 34 Prozent Befürworter bei 59 Prozent Ablehnung.

Weitere Änderungen im Arbeitsrecht geplant

Die Reform der Sonntagsregelung ist Teil eines breiteren Pakets zur Arbeitsmarktreform. Ab Anfang 2027 sind folgende Anpassungen vorgesehen:

  • Lohnzusatzleistungen: Die steuerfreien Obergrenzen für Sonn- und Feiertagszuschläge sollen auf bis zu 75 Euro pro Stunde steigen.
  • Minijobs: Die Pauschalsteuer soll von zwei auf fünf Prozent angehoben werden. Eine Expertenkommission empfiehlt zudem perspektivisch die Abschaffung des Sonderstatus.
  • Befristungen: Die maximale Dauer für sachgrundlose Befristungen soll von 24 auf 48 Monate verdoppelt werden, mit bis zu sechs Verlängerungen.
  • Krankmeldung: Eine ärztliche Bescheinigung soll bereits ab dem ersten Krankheitstag nötig sein.
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Die Neuregelungen zum Arbeitszeitgesetz liegen derzeit dem Bundesrat zur Beratung vor. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt die längeren Produktionszeiten, kritisiert aber die höhere Minijob-Steuer.

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