Einkommensteuerreform, Grundfreibetrag

Einkommensteuerreform ab 2027: Grundfreibetrag steigt auf 12.900 Euro

Veröffentlicht: 09.07.2026 um 01:13 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die geplante Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge ist noch nicht umgesetzt. Ab 2027 greift eine umfassende Einkommensteuerreform mit höheren Freibeträgen.

Steuerreform 2027: Neue Regeln für Überstunden und Mehrarbeit
Einkommensteuerreform - Nahaufnahme eines Taschenrechners, der Zahlen anzeigt, mit einem Stapel Münzen und einer Hand, die einen Stift hält, im Hintergrund. 09.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Eine bereits für Januar 2026 angekündigte Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge ist jedoch noch nicht in Kraft.

Verzögerung bei Überstunden-Regelung

Ursprünglich sollten Zuschläge bis zu 25 Prozent des Grundlohns seit dem 1. Januar 2026 steuerfrei sein. Bisher fehlt die rechtliche Umsetzung. Steuerfrei bleiben vorerst nur Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.

Die geplante Entlastung wäre spürbar: Ein Arbeitnehmer mit 3.000 Euro Bruttogehalt und 13,1 bezahlten Überstunden monatlich würde rund 30 Euro mehr Netto erhalten. Allerdings profitieren davon nur Vollzeitbeschäftigte. Für die fast 30 Prozent der Erwerbstätigen in Teilzeit sind keine Vorteile vorgesehen.

2024 leisteten Arbeitnehmer in Deutschland durchschnittlich 28,2 Überstunden pro Jahr. Nur etwa 13,1 Stunden davon wurden vergütet.

Mehrarbeit oder Überstunden? Der feine Unterschied

Juristen weisen auf eine wichtige rechtliche Unterscheidung hin: Mehrarbeit bedeutet die Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden täglich oder 48 Stunden wöchentlich. Verstöße kosten bis zu 30.000 Euro Bußgeld – es sei denn, der Ausgleich erfolgt innerhalb von 24 Wochen.

Überstunden dagegen überschreiten die individuell vereinbarte Arbeitszeit. Sie müssen vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet oder geduldet werden.

Anzeige

Während die Steuerfreiheit für Überstunden noch auf sich warten lässt, sind Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit bereits jetzt unter bestimmten Bedingungen steuerfrei. Dieser kostenlose Ratgeber hilft Arbeitgebern und Personalverantwortlichen dabei, die gesetzlichen Spielräume rechtssicher zu nutzen und Fehler bei der Abrechnung zu vermeiden. Gratis-Checkliste: Steuerfreie Zuschläge rechtssicher berechnen

Besondere Schutzvorschriften gelten für Schwangere: Ihre tägliche Arbeitszeit ist auf 8,5 Stunden oder 90 Stunden in einer Doppelwoche begrenzt. Pauschale Klauseln zur Abgeltung von Überstunden erklären Arbeitsgerichte weiterhin oft für unwirksam.

Reformpaket ab 2027

Der Koalitionsausschuss beschloss Anfang Juli 2026 die Weichen für eine größere Einkommensteuerreform ab dem 1. Januar 2027. Ziel: Entlastung niedriger und mittlerer Einkommen sowie von Familien.

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt von 12.348 Euro auf 12.900 Euro. Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 5.123 Euro, parallel dazu steigt das Kindergeld.

Gleichzeitig kommen auf Spitzenverdiener höhere Belastungen zu: Die Reichensteuer beträgt künftig 45 Prozent ab 250.000 Euro Jahreseinkommen und 47 Prozent ab 280.000 Euro. Die Pauschalsteuer für Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent. Der Handwerkerbonus sinkt von 20 auf 15 Prozent (maximal 900 Euro).

Ein Ehepaar mit zwei Kindern könnte laut Berechnungen von Wirtschaftsforschungsinstituten rund 576 Euro pro Jahr sparen.

Strengere Regeln bei Arbeitszeiterfassung

Mehrere Gerichtsurteile haben die Pflichten für Arbeitgeber verschärft. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte bereits 2022 die grundsätzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Allerdings liegt die Beweislast für tatsächlich geleistete Überstunden beim Arbeitnehmer.

Anzeige

Die verschärften Anforderungen an die Dokumentation von Arbeitszeiten und Überstunden stellen viele Betriebe vor große Herausforderungen. Mit diesem kostenlosen E-Book erhalten Sie eine rechtssichere Orientierung und praktische Vorlagen, um die neuen Pflichten zur Arbeitszeitaufzeichnung ohne teure Software-Abos zu erfüllen. Kostenlose Mustervorlage zur Arbeitszeiterfassung sichern

Experten raten zur sorgfältigen Dokumentation mittels Dienstplänen oder Screenshots – besonders nach Systemumstellungen, wenn Abrechnungsfehler auftreten.

Der Europäische Gerichtshof erweiterte zudem die Definition von Arbeitszeit für Beschäftigte ohne festen Arbeitsplatz. Für Außendienstler und mobile Dienste zählt die Rückfahrt vom letzten Einsatzort zum Stützpunkt als Arbeitszeit – vorausgesetzt, der Arbeitgeber gibt Fahrzeug und Zeitplanung vor. Der reguläre Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bleibt Privatsache.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | wirtschaft | 69727276 |