Sicherheitsbeauftragte, Schwelle

Sicherheitsbeauftragte: Neue Schwelle von 50 Beschäftigten ab Mai

07.06.2026 - 18:48:49 | boerse-global.de

Ab Mai 2026 müssen Betriebe erst ab 50 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellen. Die Neuregelung entlastet vor allem kleine Firmen.

Neue Regeln für Sicherheitsbeauftragte: Schwelle steigt auf 50 Mitarbeiter
Sicherheitsbeauftragte - Ein Nahaufnahme eines juristischen Dokuments oder Vertrags, mit unscharfen Personen im Hintergrund, die eine Unternehmensumgebung andeuten. 07.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit Ende Mai 2026 gelten in deutschen Unternehmen neue gesetzliche Vorgaben für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Der Schwellenwert wurde deutlich angehoben: Betriebe sind nun erst ab 50 Beschäftigten zur Benennung verpflichtet. Das entlastet vor allem kleinere mittelständische Unternehmen.

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Von 21 auf 50: Die neue Mindestgröße

Bisher lag die Schwelle bei 21 Mitarbeitern. Mit der am 29. Mai 2026 in Kraft getretenen Neuregelung hat der Gesetzgeber diesen Wert mehr als verdoppelt. Unternehmen, die die neue Grenze erreichen, müssen eine angemessene Anzahl qualifizierter Personen benennen.

Die Neuregelung senkt bürokratische Hürden für Kleinstunternehmen. Gleichzeitig sollen die Sicherheitsstandards in größeren Betrieben gewahrt bleiben.

Grauzone zwischen 20 und 49 Beschäftigten

Trotz der Anhebung gibt es einen Prüfvorbehalt für Betriebe mit 20 bis 49 Personen. Hier kann die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten weiterhin angeordnet werden – wenn eine besondere Gefährdungslage vorliegt. Maßgeblich ist die individuelle Bewertung der Arbeitsbedingungen und Unfallrisiken.

Für Großunternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten sieht die Rechtslage keine pauschale Anzahl vor. Die notwendige Stärke der Sicherheitsbeauftragten-Struktur muss auf Basis einer detaillierten Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Das ermöglicht flexible Anpassungen an die tatsächlichen Risikoprofile.

DGUV hinkt hinterher

Obwohl die gesetzlichen Änderungen bereits wirksam sind, fehlt noch die Anpassung des autonomen Rechts der Unfallversicherungsträger. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ihre Vorschrift 1 bisher nicht an die neuen Schwellenwerte angeglichen. Branchenbeobachter rechnen mit einer Überarbeitung im Jahr 2027.

Bis dahin dient die aktuelle gesetzliche Neuregelung als primäre Richtschnur. Arbeitgeber sollten ihre Personalplanung im Arbeitsschutz überprüfen.

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Mehr als nur Sicherheitsbeauftragte

Die Anpassung fügt sich in eine Reihe rechtlicher Änderungen ein, die Unternehmen 2026 fordern. Neben dem Arbeitsschutz rücken digitale Sorgfaltspflichten in den Fokus. Das NIS2-Umsetzungsgesetz hat bereits verschärfte Risikomanagement- und Meldepflichten gebracht, die besonders die Lieferkettensicherheit betreffen.

Im Sommer 2026 treten zudem weitere Bestimmungen des EU AI Act in Kraft. Sie sehen eine Pflicht zur KI-Kompetenz vor, wenn Unternehmen künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz einsetzen. Die Vernetzung von klassischem Arbeitsschutz und digitaler Sicherheit wird zur zunehmenden Herausforderung.

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