Brandschutzhelfer: Neue Kalkulationshilfen für 5%-Mindestquote
07.06.2026 - 18:48:49 | boerse-global.de
Die Werkzeuge basieren auf den aktuellen technischen Regeln für Arbeitsstätten sowie den Vorschriften der Unfallversicherungsträger.
Arbeitgeber müssen eine ausreichende Zahl an geschultem Personal im Brandschutz und der Ersten Hilfe sicherstellen. Die am 7. Juni 2025 vorgestellten Kalkulationsmodelle legen dafür verbindliche Rahmen fest – konkret die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 und die DGUV Vorschrift 1.
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Fünf Prozent der Belegschaft als Mindeststandard
Die Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer richtet sich nach der gleichzeitigen Anwesenheit der Beschäftigten. Bei normaler Gefährdung sind mindestens fünf Prozent der Belegschaft als Helfer auszubilden. Liegt eine erhöhte Brandgefährdung vor, muss die Quote steigen.
Wichtig ist die Abdeckung über alle Schichten und Standorte hinweg. Experten empfehlen einen Puffer von 20 bis 30 Prozent über der gesetzlichen Mindestquote – für Krankheit und Urlaub. Die Auffrischung der Kenntnisse ist alle drei bis fünf Jahre fällig.
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Ersthelfer: Höhere Quoten in der Produktion
Die DGUV Vorschrift 1 regelt die Anzahl der Ersthelfer. Die Berechnung weicht leicht ab:
- Bei zwei bis 20 anwesenden Personen: mindestens ein Ersthelfer
- In Verwaltung und Handel bei mehr als 20 Personen: fünf Prozent
- In Produktion und Handwerk: zehn Prozent
Auch hier gilt: Abwesenheitszeiten einplanen. Anders als beim Brandschutz müssen Ersthelfer ihre Ausbildung alle zwei Jahre auffrischen.
Strategische Neuausrichtung im Katastrophenschutz
Parallel zu den neuen Planungshilfen kündigten Fachverbände auf der Messe INTERSCHUTZ eine engere Kooperation an. Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb), der Deutsche Feuerwehrverband (DFV), die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) und der Werkfeuerwehrverband Deutschland (WFVD) unterzeichneten die „Hannoveraner Erklärung“.
Die Organisationen reagieren damit auf den Klimawandel, Extremwetter und rückläufige Helferzahlen. Ziel ist eine bessere Ressourcennutzung und mehr fachlicher Austausch.
Löschroboter und neues Fachbuch
Die technologische Entwicklung zeigte sich auf der INTERSCHUTZ mit einem neuen Löschroboter. Das vierbeinige System des Herstellers Astrall Dynamics trägt dynamisch 80 Kilogramm und ist für extreme Temperaturen ausgelegt. Sein Wasserwerfer erreicht eine Reichweite von 60 Metern.
Für 2025 ist zudem die erste Auflage des Fachbuchs „Gebäudebrandbekämpfung“ angekündigt. Autoren aus Berufsfeuerwehren und Ausbildungsinstituten behandeln darin moderne Taktiken – besonders das veränderte Brandverhalten bei modernen Bauweisen.
Für die technische Planung bleibt die Norm DIN 18232-2 maßgeblich. Sie regelt natürliche Rauchabzugsanlagen. Für eine wirksame Dimensionierung werden Rauchabschnittsflächen von maximal 1.600 Quadratmetern vorausgesetzt.
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