SFDR-Reform: EU senkt Greenwashing-Risiko mit drei Produktklassen
24.06.2026 - 22:45:37 | boerse-global.de
Ziel ist es, das Risiko von Greenwashing zu senken und nachhaltige Finanzprodukte für Anleger transparenter zu machen. Die bisherigen Kategorisierungen sollen durch ein System mit drei klar definierten Produktklassen ersetzt werden.
Neue Struktur für nachhaltige Finanzprodukte
Finanzprodukte werden künftig in die Kategorien Nachhaltigkeit, Transformation und ESG-Grundlagen eingeteilt. Für die ersten beiden Kategorien fordert der Rat mindestens drei spezifische Indikatoren.
Besonders streng sind die Auflagen für die Transformationskategorie. Sie kann auch Unternehmen aus dem Bereich fossiler Energieträger umfassen. Diese Produkte müssen nachweisen, dass mindestens 20 Prozent der Investitionsausgaben (CapEx) an der EU-Taxonomie ausgerichtet sind. Zusätzlich wird eine zeitlich gebundene Strategie zur Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie ein vierter Indikator zur Bedingung gemacht.
Alternative Investmentfonds (AIF), die sich ausschließlich an professionelle Anleger richten, sind von diesen Regelungen ausgenommen.
Anpassungen bei Rentenprodukten und Berichterstattung
Die EU-Finanzminister stimmten auch Änderungen am europaweiten privaten Rentenprodukt (PEPP) zu. Die Pflicht zur Beratung vor dem Verkauf einfacher Produkte entfällt. Gleichzeitig wird die bisherige Gebührenobergrenze von einem Prozent aufgehoben. Der Anteil komplexer Vermögenswerte in diesen Portfolios darf künftig auf bis zu fünf Prozent steigen.
Die Maßnahmen sind Teil einer breiteren Initiative zum Bürokratieabbau. Auch bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD/ESRS) plant die EU-Kommission eine deutliche Entlastung. Die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte soll um 61 Prozent sinken.
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Die formelle Annahme der Änderungen wird für den Sommer erwartet, das Inkrafttreten für das vierte Quartal. Verbindlich gelten die neuen Regeln für das Geschäftsjahr 2027. Unternehmen können die vereinfachten Regeln aber bereits ab 2026 freiwillig nutzen.
Nationale Maßnahmen gegen Greenwashing
Flankierend zu den EU-Bestrebungen bringen auch die Mitgliedstaaten eigene Gesetze auf den Weg. Die österreichische Bundesregierung legte eine Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Ökologische Behauptungen müssen künftig belegbar sein, Nachhaltigkeitssiegel benötigen eine Zertifizierung. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Für bereits auf dem Markt befindliche Waren gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren.
Entlastungen für die Wirtschaft
Auch bei der Energieeffizienz zeichnen sich Erleichterungen ab. Die EU-Kommission schlug vor, die Vorschriften für Energielabels zu lockern. Elektronische Regaletiketten oder QR-Codes im B2B-Bereich sollen erlaubt werden.
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Das deutsche Bundeskabinett verabschiedete zudem eine Reform des Energieeffizienzgesetzes. Sie senkt die Anforderungen für Rechenzentren und hebt die Pflicht zum Energiemanagement für Unternehmen mit einem Verbrauch unter 23,6 Gigawattstunden pro Jahr auf. Die Bundesregierung rechnet mit einer jährlichen Entlastung von mehreren Milliarden Euro.
Zusätzlich legte die EU-Kommission Pläne zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung vor. Durch den Wegfall von Quellensteuern auf grenzüberschreitende Zahlungen und reduzierte Meldepflichten sollen jährlich rund acht Milliarden Euro eingespart werden.
