Schleswig-Holstein verbietet PFAS in 38 Wasserschutzgebieten
17.06.2026 - 16:07:32 | boerse-global.de
Neue Grenzwerte für 2026 und die EU-POP-Verordnung verschärfen die rechtliche Verantwortung – und die bleibt auch nach Übergabe an Entsorger bestehen.
Haftung endet nicht mit Übergabe
Wer mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) arbeitet, geht ein wachsendes Risiko ein. Wie Branchenberichte Mitte Juni 2026 zeigen, drohen bei Fehlern im Entsorgungsprozess empfindliche Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen. Grundlage ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): Der Abfallerzeuger haftet mit, bis die Schadstoffe endgültig und ordnungsgemäß zerstört sind.
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Die bloße Beauftragung eines Entsorgungsunternehmens reicht nicht aus, um sich aus der Verantwortung zu ziehen. Betreiber müssen eine lückenlose Deklaration der Abfälle sicherstellen und die Zertifikate des Entsorgungsfachbetriebs genau prüfen. Zentrales Instrument ist das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) – damit lässt sich der Verbleib der belasteten Stoffe rechtssicher dokumentieren.
Schleswig-Holstein verbietet PFAS in Wasserschutzgebieten
Parallel zur Industrie-Haftung verschärfen die Behörden die Kontrollen. Das Umweltministerium in Schleswig-Holstein hat Mitte Juni eine Verordnung auf den Weg gebracht, die PFAS-haltige Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten untersagt. Betroffen sind 38 Gebiete mit rund 15.000 Hektar Ackerfläche.
19 Wirkstoffe werden sofort verboten, für acht weitere gilt eine Übergangsfrist bis 2035. Die Verordnung befindet sich derzeit in einer sechswöchigen Anhörungsphase und soll gegen Ende des Sommers in Kraft treten. Für Monitoring und Sanierung stellt das Land über fünf Jahre 3,5 Millionen Euro bereit.
Niederlande: Millionen-Zwang gegen Chemiekonzern
Die finanziellen Risiken zeigen sich auch jenseits der Grenze. In den Niederlanden plant die Behörde Rijkswaterstaat ein Zwangsgeld von bis zu 2,5 Millionen Euro gegen einen Chemiekonzern in Bergen op Zoom. Grund: Das Unternehmen überschreitet Grenzwerte bei der Einleitung von Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) ins Regenwasser.
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Trotz einer dreijährigen Untersuchungspflicht blieb das Problem ungelöst. Bei künftigen Verstößen drohen monatliche Zahlungen von 625.000 Euro.
Europa bewertet PFAS-Beschränkungen
Auf EU-Ebene kommt die Regulierung voran. Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) bestätigte bereits im März die Eignung der geplanten Beschränkungen. Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) stützte das Vorhaben Ende März, regte aber Ausnahmen an – eine geplante 18-monatige Übergangsfrist kritisierte er als unverhältnismäßig. Eine endgültige Stellungnahme des SEAC wird bis Ende 2026 erwartet.
Weitere Materialbeschränkungen stehen an: Ab 12. August 2026 gelten neue Regeln für Formaldehyd. Der Anhang XVII der REACH-Verordnung wurde bereits im April um 2,4-Dinitrotoluol ergänzt. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) plant die EU zudem ab 2026 Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung.
