NIS-2-Compliance: Nur 14 Prozent der Unternehmen erfüllen Anforderungen
17.06.2026 - 16:07:32 | boerse-global.de
Das zeigt ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen. Ein Mitarbeiter hatte zwar den Steuerschlüssel korrigiert, vergaß aber, den daraus resultierenden Vorsteuerbetrag anzupassen. Das Gericht wertete dies als eigenständigen Sachaufklärungsfehler – eine nachträgliche Korrektur der Steuerfestsetzung lehnte es ab.
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Unternehmen sind für die Integrität ihrer Datenverarbeitung verantwortlich. Technische Fehler in den Systemen führen direkt zu finanziellen Nachteilen und rechtlichen Konsequenzen. Die korrekte softwareseitige Abbildung von Geschäftsvorfällen ist für die steuerliche Prüfbarkeit zentral.
Kassensysteme: Österreich senkt Mehrwertsteuer
Im Gastgewerbe und Lebensmittelhandwerk sorgt eine technische Umstellung für Aufwand. In Österreich sinkt zum 1. Juli 2026 die Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel von 10 auf 4,9 Prozent. Branchenvertreter kritisieren die Komplexität der Umsetzung.
Die Umstellung erfordert teure Anpassungen der Kassensysteme. Besonders problematisch: die steuerliche Behandlung von Mischprodukten und die Unterscheidung zwischen Außer-Haus-Verkauf und Verzehr vor Ort. Kritiker bemängeln, dass die Investitionen in die Systemkonformität die Margen zusätzlich belasten.
Arbeitszeiterfassung: Neue Pflichten seit Januar
Seit Beginn des Jahres gelten verschärfte Regeln zur Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit präzise dokumentieren. Betroffen sind besonders Gastronomie und Hotellerie.
Da die Arbeitszeiterfassung mittlerweile für alle Unternehmen zur Pflicht geworden ist, riskieren viele Betriebe ohne rechtskonformes System empfindliche Bußgelder. Erfahren Sie in diesem gratis E-Book, wie Sie die gesetzlichen Vorgaben schnell und unkompliziert mit einsatzbereiten Mustervorlagen umsetzen. In 10 Minuten zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung
Auch Modelle der Vertrauensarbeitszeit entbinden nicht von der Dokumentationspflicht. Die Aufzeichnungen müssen spätestens sieben Tage nach dem Arbeitseinsatz vorliegen. Ziel ist eine verbesserte Prüfbarkeit durch die Aufsichtsbehörden.
NIS-2: Nur 14 Prozent der Unternehmen sind bereit
Die NIS-2-Regelungen zur IT-Sicherheit sind seit Dezember 2025 in Kraft. Doch die Umsetzung stockt: Eine aktuelle umfrage unter 500 IT-Verantwortlichen zeigt, dass nur rund 14 Prozent der Unternehmen die Anforderungen vollständig erfüllen.
Experten warnen vor Zeitnot. Die Geschäftsleitung haftet bei Versäumnissen persönlich. Betroffen sind rund 29.500 Einrichtungen ab 50 Beschäftigten oder einem Umsatz von 10 Millionen Euro in definierten Sektoren. Auch kleinere Betriebe geraten über Lieferketten in die Pflicht. Die Registrierungsfrist beim BSI endete bereits im März.
Zertifizierungen als Absicherung
Um die Konformität digitaler Systeme sicherzustellen, gewinnen Zertifizierungen an Bedeutung. Mitte Juni erhielt ein Tier-1-Anbieter die erste BSI-NESAS-Zertifizierung für 5G-Kernnetzkomponenten.
Parallel dazu führt die DIN EN 17975 einen europaweiten Standard für die Energietrennung und Kennzeichnung (Lockout-Tagout) ein. Die Norm fordert eine lückenlose Dokumentation der Sicherungsmaßnahmen und soll unangekündigte Energie-Freisetzungen verhindern.
