Sachkunde-Fortbildung, Fachkräfte

Sachkunde-Fortbildung: Fachkräfte müssen bis März 2029 auffrischen

22.06.2026 - 23:28:57 | boerse-global.de

Seit April 2025 gelten strengere Regeln zur Kältemittelüberwachung und zur regelmäßigen Fortbildung des Wartungspersonals.

ChemKlimaschutzV: Neue Pflichten für Kälte- und Klimaanlagen
Sachkunde-Fortbildung - Nahaufnahme von Manometern und Kupferrohren einer modernen industriellen Klimaanlage, unscharfer Hintergrund einer Fabrikhalle. 22.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) zwingt zur genauen Überwachung von Kältemittelverlusten und regelmäßigen Fortbildungen des Wartungspersonals.

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Kältemittelverluste müssen berechnet werden

Die Dokumentationspflichten im laufenden Betrieb werden deutlich strenger. Betreiber müssen den spezifischen Kältemittelverlust ihrer Systeme aktiv berechnen. Ziel: Leckagen frühzeitig erkennen und klimaschädliche Gase vermeiden.

Die Verordnung legt klare Grenzwerte fest. Für Anlagen ab drei Kilogramm Füllmenge gilt eine Obergrenze von einem Prozent Verlust pro Jahr. Bei kleineren Systemen sind bis zu acht Prozent zulässig. Die Einhaltung müssen Betreiber nachweisen.

Sachkunde muss regelmäßig aufgefrischt werden

Auch die Anforderungen an das Personal verschärfen sich. Sachkundebescheinigungen unterliegen künftig einer obligatorischen Fortbildungspflicht.

Bereits tätige Fachkräfte müssen ihre Bescheinigungen bis zum 12. März 2029 auffrischen. Danach gilt ein dauerhafter Turnus: Alle sieben Jahre muss die Sachkunde erneut bestätigt werden. So soll sichergestellt sein, dass das Personal stets den aktuellen Stand der Technik und Umweltvorschriften kennt.

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Teil der Klimaschutzstrategie

Die ChemKlimaschutzV reiht sich in weitere ökologische Regulierungsvorhaben der letzten Monate ein. Im Bereich der Anlagensicherheit hat das Umweltbundesamt neue wasserrechtliche Einstufungen für verschiedene Stoffe vorgenommen. Die neue Verordnung konzentriert sich spezifisch auf fluorierte Treibhausgase im Gebäudesektor und der Industrie. Die strikten Vorgaben zur Leckage-Berechnung und Personalqualifizierung sind ein weiterer Schritt zur Umsetzung nationaler Klimaschutzziele.

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