Rentenreform, Rentenalter

Rentenreform: Rentenalter steigt ab 2032 auf bis zu 70 Jahre

23.06.2026 - 07:20:41 | boerse-global.de

Die Rentenkommission empfiehlt ein dynamisches Rentenalter, eine Aktienrente nach schwedischem Vorbild und die Ausweitung der Versicherungspflicht auf Selbstständige.

Rentenkommission: Höheres Alter, Aktienrente und neue Beitragspflicht
Rentenreform - Eine gealterte Hand hält eine Sanduhr, im Hintergrund verschwommen moderne Gebäude und digitale Uhren. Symbolisiert die Rentenreform und steigendes Rentenalter. 23.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Rentenkommission hat ihren 76-seitigen Abschlussbericht an die Bundesregierung übergeben. Die 33 Empfehlungen zielen auf grundlegende Veränderungen des deutschen Rentensystems ab.

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Dynamisierung: Rentenalter steigt mit der Lebenserwartung

Ab 2032 soll das Renteneintrittsalter an die statistische Lebenserwartung gekoppelt werden. Nach dem sogenannten „2:1-Modell“ steigt die Altersgrenze um zwei Drittel der zusätzlich gewonnenen Lebenszeit – etwa ein halbes Jahr pro Jahrzehnt.

Die Prognosen sind konkret: Für heute 42-Jährige bedeutet das ein Rentenalter von 68 Jahren. Der Geburtsjahrgang 2022 müsste bis 70 arbeiten. Bereits 2041 könnte die Grenze bei 67,5 Jahren liegen.

Die abschlagsfreie „Rente mit 63“ nach 45 Versicherungsjahren soll wegfallen. Für Versicherte mit 35 Beitragsjahren steigt die Grenze für einen Renteneintritt mit Abschlägen von 63 auf 64 Jahre.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas nannte die Vorschläge ein „Gesamtkunstwerk“. Sie kündigte aber Vertrauensschutz und Übergangsfristen an. Eine Härtefallregelung soll Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen den Renteneintritt zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge ermöglichen.

Aktienrente nach schwedischem Vorbild

Eine obligatorische kapitalgedeckte Zusatzrente soll das Rentenniveau stabilisieren. Das Modell orientiert sich am schwedischen System: Beiträge fließen in einen Staatsfonds oder werden durch die Bundesbank angelegt.

Geplant ist ein zusätzlicher Beitragssatz von zunächst einem Prozent ab 2028. Später steigt er auf zwei Prozent des Bruttolohns. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten paritätisch.

Das Ziel: Das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent halten, ab 2040 auf 50 Prozent anheben. Ein steuerfinanzierter Übergangsfaktor soll Neurentner ab 2032 absichern. Der Nachhaltigkeitsfaktor greift für Bestandsrenten ab 2031 wieder vollständig.

Neue Regeln für Australien

Parallel zu den nationalen Reformen hat die Deutsche Rentenversicherung im April die Richtlinien für Deutschland-Australien aktualisiert. Zwei Abkommen bilden die Grundlage: Das erste von 2003 regelt die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten und Rentenzahlung ins Ausland. Das zweite von 2008 verhindert Doppelversicherungen und regelt die australische Betriebsrente.

Entsandte Arbeitnehmer können bei befristeten Tätigkeiten bis 48 Monate im deutschen System bleiben. Ausnahmevereinbarungen erlauben einen Verbleib für maximal fünf Jahre, mit Option auf Verlängerung um drei Jahre.

Wer künftig einzahlen soll

Die Kommission will den Kreis der Beitragszahler deutlich ausweiten. Künftig sollen alle neuen Selbstständigen, Abgeordnete und Vorstände in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Auch Minijobs – mit Ausnahme von Schülern – sollen weitgehend versicherungspflichtig werden.

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Die Reaktionen fallen gemischt aus: Wirtschaftswissenschaftlerin Monika Schnitzer und der BDI lobten die Empfehlungen. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger warnte vor Mehrkosten von 35 bis 40 Milliarden Euro pro Jahr durch die neue Kapitalsäule. Gewerkschaften von Verdi und IG Metall zeigten sich enttäuscht über die Anhebung des Rentenalters.

Parallel warnte die Deutsche Rentenversicherung vor geplanten Kürzungen der Bundeszuschüsse um vier Milliarden Euro für 2027. Solche Einsparungen könnten den Beitragssatz bereits im nächsten Jahr auf 18,8 Prozent steigen lassen. Ende 2025 verfügte die Rentenversicherung über eine Nachhaltigkeitsrücklage von 41,3 Milliarden Euro.

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